, 3. März 2017
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Fussgängerregime für die ganze Altstadt  

Jetzt sollen auch die mittlere und nördliche St.Galler Altstadt zu Begegnungszonen werden, die südliche ist es bereits. Zuerst müssen aber noch einige Rechtsverfahren, die den motorisierten Verkehr betreffen, abgeschlossen werden, hiess es an der Medienkonferenz am Freitag.

Begegnungszone Altstadt – das soll bald der Fall sein, sagte Stadtrat Nino Cozzio von der Direktion Soziales und Sicherheit im Scherz: «Bis 2300, wie es in einer Fasnachtsschnitzelbank hiess, wird es ganz bestimmt nicht dauern.» Noch hängig sind jetzt Rechtsverfahren betreffend Parkier- und Zufahrtssituation, der Stadtrat ist zuversichtlich.

Am 6. März wird die Einrichtung der Begegnungszonen publiziert. Läuft die Einsprachefrist ungenutzt ab, wird mit den Signalisationen und Strassenmarkierungen begonnen. Das kostet die Stadt rund 70’000 Franken. Die Einführung des Fussgängerregimes wird ferner Werksleitungserneuerungen, Belagsarbeiten und die Aufhebung einiger Trottoirs auslösen. Laut Cozzio sind damit aber nur bescheidene finanzielle Aufwendungen verbunden.

Strasse als Lebensraum für alle

Die «Begegnungszone» wurde in der Schweiz 2002 in die Strassenverkehrsgesetzgebung aufgenommen. Diese Mischverkehrsform, welche die Strasse zum Lebensraum für alle machen will, soll an zentralen Orten in Städten, Dörfern und Wohnquartieren den Fussgänger- und Fahrradverkehr privilegieren und damit für mehr Aufenthalts- und Lebensqualität sorgen. Inzwischen gibt es in der Schweiz mehrere hundert solcher Begegnungszonen.

Begegnungszonen können von Anwohnenden, Eltern- oder Quartiervereinen, von politischen Parteien und anderen Interessensgruppen gestartet werden, heisst es bei der Bürgeraktion «Fussverkehr Schweiz». Mögliche Räume sind Strassen mit Geschäften, Dorf- und Stadtkerne, Bahnhof- und andere zentrale Plätze.

Raum für vielfältige Aktivitäten

Mit der Erklärung der mittleren und nördlichen St.Galler Altstadt zu Begegnungszonen wird unter anderem die Verkehrsgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt. Fussgänger und Benutzer von fahrzeugähnlichen Geräten sind gegenüber Fahrzeugführern vortrittsberechtigt. Fussgängerstreifen und Trottoirs werden aufgehoben, und das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Güterumschlag ist weiterhin möglich, wo der Verkehr nicht behindert wird.

St.Gallen strebt eine möglichst einheitliche Begegnungszone für die gesamte Innenstadt an. Damit soll sowohl die Verkehrssicherheit erhöht als auch Raum für vielfältige Aktivitäten geschaffen werden. Ausgenommen vom neuen Verkehrsregime bleibt vorerst die Achse Marktplatz-Bohl. Sie wird über ein partizipatives Verfahren in den nächsten Jahren neu gestaltet.

Die mittlere und nördliche Alstadt soll eine Torfunktion für Fussgänger bei den Zugängen zu den Begegnungszonen erfüllen. Für Fahrräder ist die Aufhebung heute noch bestehender Einbahnsignalisationen geplant. Die Liberalisierung des Veloverkehrs setze Respekt und gegenseitige Rücksichtsnahme derjenigen voraus, die sich in den Begegnungszonen aufhielten und bewegten, heisst es dazu seitens der Stadt. Einschränkungen würden nur dann erlassen, wenn sich diese als notwendig erwiesen.

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