, 12. Juli 2013
3 Kommentare

Kopftuch führt zum Kopfschuss bei der SVP

Die ersten heissen Sommertage und schon verliert die SVP St. Gallen den Verstand, weil sie partout gegen das Kopftuch ist.

 

Dabei würde dieses so vortrefflich den Kopf, wo der Verstand wohnt, vor den sengenden Sonnenstrahlen schützen. Aber es geht ums fremdenpolitische Prinzip, da pfeift man auf jede Vernunft.

Wer Saiten.ch verfolgt weiss, dass die SVP St. Gallen bei der Aufhebung des Schulbesuchverbots in Heerbrugg für zwei somalische Mädchen, die nicht ohne Kopftuch in der Klasse sitzen wollten, völlig die Contenance verlor . Der SVP ist eben wichtiger, was AUF und nicht was IM Kopf ist.

Dieses Dogma zieht die Kopfschuss-Partei nun durch. Das Bundesgericht hat jetzt das Kopftuchverbot an der Schule Bürglen im Thurgau aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen aufgehoben. „Bundesgericht knickt ein und erlaubt Kopftücher in Schulen“, lamentiert die SVP St. Gallen.

Für die nächste Polit-Kampagne ist denn auch schon gesorgt: „Die SVP des Kantons St. Gallen wird die noch ausstehende Urteilsbegründung analysieren und sich politische Vorstösse zu diesem Thema vorbehalten“, heisst es in einer ersten Stellungnahme. Und weiter: „Sie wird sich auch dafür einsetzen, das nach dem Pro-Kopftuch-Entscheid des Bundesgerichtes nicht weiteren religiös-motivierten Forderungen nachgegeben wird, die im Widerspruch zu unseren Werten und Bräuchen stehen.“

Soviel zur Agitations-Masche einer Null-Verstandes-Partei oder volkstümlich gesagt: Kopfschuss-Partei.

3 Kommentare zu Kopftuch führt zum Kopfschuss bei der SVP

  • Marcel Baur sagt:

    Leider hat auch die SVP St.Gallen scheinbar keine Ahnung, was das Bundesgericht entschieden hat.
    Auf den Punkt gebracht: Die Schulordnung ist das falsche Reglementarium für oder gegen ein Verbot von Kopftüchern.
    Nicht mehr und nicht weniger.
    Wozu braucht es denn überhaupt eine gesetzliche Grundlage? Wären wir und auch die Träger einer religiösen Kopfbedeckung nicht besser bedient, wenn wir dieses Symbol als das betrachten was es ist? Ein Ausdruck persönlicher Lebenshaltung, der niemandem weh tut und der gegen keinerlei Gesetze verstösst.
    Lernen wir wieder Toleranz und integrieren die Menschen so wie sie sind. Sie werden es uns mit gleichem Respekt danken.

    • Sie werden die Stammtischvolkspartei doch nicht mit banalen Fakten davon abhalten wollen, ihr Pogrom, äh, Programm zu verfolgen.
      Da könnten Sie ebenso gut verlangen, jeder Mensch, der in der Schweiz lebt, müsse (auch) die Präambel der Verfassung respektieren (von wegen „gegenseitige Rücksichtnahme“ und „Achtung der Vielfalt in Einheit“ und so …).

  • Sehr erfrischend zum Thema auch Haslers «Policy of Truth» in der aktuellen Fabrikzeitung (Text glaub nicht online), mit der nüchternen Feststellung, dass es der Geschichte und den Werten der CH-Demokratie entspricht, dass uns niemand vorschreibt, wie wir uns anzuziehen haben…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Impressum

Herausgeber:

 

Verein Saiten
Gutenbergstrasse 2
Postfach 2246
9001 St. Gallen

 

Telefon: +41 71 222 30 66

 

Hindernisfreier Zugang via St.Leonhardstrasse 40

 

Der Verein Saiten ist Mitglied des Verbands Medien mit Zukunft.

Redaktion

Corinne Riedener, David Gadze, Roman Hertler

redaktion@saiten.ch

 

Verlag/Anzeigen

Marc Jenny, Philip Stuber

verlag@saiten.ch

 

Anzeigentarife

siehe Mediadaten

 

Sekretariat

Isabella Zotti

sekretariat@saiten.ch

 

Kalender

Michael Felix Grieder

kalender@saiten.ch

 

Gestaltung

Data-Orbit (Nayla Baumgartner, Fabio Menet, Louis Vaucher),
Michel Egger
grafik@saiten.ch

 

Saiten unterstützen

 

Saiten steht seit über 25 Jahren für kritischen und unabhängigen Journalismus – unterstütze uns dabei.

 

Spenden auf das Postkonto IBAN:

CH87 0900 0000 9016 8856 1

 

Herzlichen Dank!