Am Pranger
März 2010
Im Zweifel für den Angeklagten, heissts. Der in Stein gemeisselte Grundsatz wackelt aber. Der Gemeindepräsident von Niederbüren veröffentlichte letzten Dezember im Gmeindsblättli die Namen von fünf Kindern, Zwölf- und Dreizehnjährigen, die im Dorf randaliert hätten.
Vor einem Jahr wurden die Bilder mutmasslicher Espenmoos-Randalierer ins Internet gestellt. Und auch gegen Raucher, Übergewichtige, Grenzgänger und Zugezogene wird der moralische Zeigfinger gern gerichtet. Schuldige sind immer schnell gefunden und prompt auf den Gipfel der vermeintlichen Frechheit gestellt, die sie verbrochen haben sollen. Meistens bevor die Schuld bewiesen ist, oder der Tathergang rekonstruiert wurde. Wieso schuldig? Nein, nein, sowieso schuldig, irgendwie, dann weiterschauen.

Die anprangernde Masslosigkeit setzt alle technischen und psychologischen Mittel ein. Das Praktische an den modernen Prangern ist ja, dass sich der Staat nicht mal unbedingt um die Strafe kümmern muss, denn das Kind bekommt vielleicht daheim ein paar auf die Ohren oder weniger Sackgeld, beim mutmasslichen Hooligan wackelt vielleicht die Lehrstelle. Das ganze Affentheater ist aber nicht neu, wie in dieser Ausgabe Peter Müller schreibt: «Jahrhunderte lang wurde die Anprangerung in unseren Breiten als regelrechtes <Theater> inszeniert.» Im Artikel von Harry Rosenbaum reagiert Regierungsrätin Karin Keller-Sutter unwirsch auf die Frage nach der Anprangerung.
Heute heisst das nämlich, bürokratisch-nüchtern und konspirativ- aufklärerisch, Deanonymisierung.

In eigener Sache: Die Zeit an der schönsten Kreuzung der Stadt scheint schneller vorbei zu sein, als wir es uns wünschen. Im Herbst soll das Haus am Blumenbergplatz renoviert werden. Wir suchen also neue Büroräume und freuen uns über Ideen und Vorschläge an: sekretariat@saiten.ch