Neuzuzug (2) – Die Integrationsvereinbarung
21.02.2009, 00:18 Uhr
Mein Gang führte mich auf die Einwohnerkontrolle. Kurz nach dem freundlichen "Grüezi":  Sie brauche im Fall auch noch den Nachweis, dass ich krankenversichert sei und den Mietvertrag für die Wohnung. Die Bestätigung über die Abmeldung meines früheren Wohnortes lag  vor. Die Antwort auf meine Frage "... warum und ..." verstand ich nicht und fragte nicht mehr danach.

Eine erste Begegnung auf der Post. Ich entschied, hundert Briefe selbst zu frankieren. Etwa beim Dreissigsten merkte ich, dass die Taxe nicht stimmte. So stand ich nicht nochmals an und wartete. Auf einmal wehrte sich ein graumelierter, älterer Herr: Was für einen unanständiger, ungeduldiger Menschen ich denn sei und es eine absolute Frechheit sei, mich vorzudrängeln. Ich bedankte mich bei ihm für seine Aufmerksamkeit und es wurde mir wieder klar, wo die Schweiz beginnt.

Wenige Tage späte topte ein Brief meine Freude über den neuen Wohnort. Im Brief steckte ein Geschichtsbuch von St.Margrethen plus eine "Integrationsvereinbarung“  für Zuzügler. Integrationsvereinbarung? Die diversen zu beachtenden Regeln wurden speziell auf "Gilt auch für Appenzeller" abgeändert. "Vordrängeln auf der Post ist auch für Appenzeller nicht erlaubt." Erlaubte sich jemand (der zuständige Gemeinderat etwa)  einen Scherz?

Im kommenden Eintrag werde ich mich nach schönen Orten ausserhalb St.Margrethens umschauen. Und brennend interessiert mich auch, was kulturell – nebst der Bibliothek – für Neuzuzüger geboten wird
  Querfeldein      Rubel U. Vetsch


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