, 1. Februar 2017
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USR III: UnSicheR hoch drei

Am der Podiumsdiskussion der Erfreulichen Universität am Dienstag im Palace wurde die Unternehmenssteuerreform III mit Fokus Ostschweiz diskutiert. Fazit: Wir stimmen über Befürchtungen und Versprechungen ab.

Von links: Paul Rechsteiner, Bettina Surber, Stefan Schmid, Karin Keller-Suter und Beni Würth

Kürzlich stand irgendwo, dass das Eveline Widmer-Schlumpf-Interview zur USR III im «Blick» vermutlich in die Geschichte eingeht, wenn es am 12. Februar zu einem Nein kommen sollte. Gut möglich. Es zeigt aber auch: Eine bürgerliche Meinung hat offenbar mehr Gewicht in der öffentlichen Debatte als eine linke. «Die Wirkung wäre nicht so gross gewesen, wenn Frau Widmer-Schlumpf Mitglied der SP wäre», stellte auch SP-Ständerat Paul Rechsteiner fest am zweiten Palace-Anlass zur USR III. (Der Bericht zu Teil eins ist hier zu finden.)

«Tagblatt»-Chef Stefan Schmid hoffte eingangs, dass dank den hochkarätigen Gästen auf dem Podium etwas «die Fetzen fliegen». Ganz so hart waren die Bandagen zwar nicht, aber die Meinungen gingen schon weit auseinander. Im Pro-Lager sassen Ständerätin Karin Keller-Suter (FDP) und Regierungsrat Beni Würth (CVP), im NO-Lager Ständerat Paul Rechsteiner und Kantonsrätin Bettina Surber (beide SP). Moderator Stefan Schmid darf man getrost auch dem Pro-Lager zurechnen, seine Zeitung publizierte bereits am 21. Januar eine redaktionelle Stellungnahme für die USR III.

Grundsatzdiskussion Steuergerechtigkeit

Zweifellos, die Vorlage ist furztrocken und scheisskompliziert. Beginnen wir darum mit den Gemeinsamkeiten: Die Steuerprivilegien für Statusgesellschaften müssen bis 2019 abgeschafft sein, damit das Schweizer Steuersystem wieder international akzeptiert ist. Darin waren sich alle Gäste einig. (Und darin, dass sich die Welt so oder so weiterdreht, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung.)

Wie man diese Steuergerechtigkeit herstellt, ist wiederum eine völlig andere Frage. Die USR III-Vorlage zeigt fast schon exemplarisch, wie grundsätzlich die Diskussion im Kern ist: Die Gegner wollen den nationalen (und internationalen) Wettbewerb möglichst eindämmen und streben ein Gleichgewicht zwischen den Steuereinnahmen von natürlichen und juristischen Personen an. Die Befürworter hingegen würden für die Standortattraktivität ziemlich weit gehen und wollen den Unternehmen, abgesehen von der generellen Senkung der Unternehmenssteuer, auch weiterhin gewinnbringende Instrumente in die Hand geben.

Die da unter anderem wären: keine höhere Besteuerung von Dividenden, Patentbox, erhöhte Abzüge für Forschung & Entwicklung (max. 150 Prozent des Aufwands), Aufdeckung stiller Reserven (zusätzliche Abschreibungen beim Verlegen des Firmensitzes in die Schweiz) und natürlich die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Letztere erklärte Bettina Surber folgendermassen: «Unternehmen können auf überschüssigem Eigenkapital einen Zins geltend machen, den sie eigentlich gar nicht zahlen. Diese Zinsausgaben zieht man nachher vom Gewinn ab.»

«Eine Sammlung von neuen Steuervermeidungsinstrumenten»

Test bestanden. «Absolut korrekt», befand der Moderator, verschonte aber später Karin Keller-Suter mit der Nachfrage, was denn die «Patentbox mit modifiziertem Nexus-Ansatz» nun konkret bedeutet. Weil es ja sowieso zu kompliziert sei. Die Männer wurden gar nicht erst befragt. Zur Erklärung: Mit der sogenannten Patentbox können Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten voraussichtlich bis zu maximal 90 Prozent vom steuerbaren Reingewinn abgezogen werden auf Kantons- und Gemeindeebene.

Mit diesen Instrumenten werde der Steuerwettbewerb nur noch zusätzlich angeheizt, kritisierte Bettina Surber. Und die Toolbox sei eine Sammlung von «neuen Steuervermeidungsinstrumenten», was zu massiven Steuerausfällen führe und im Endeffekt den Privatpersonen schade, die das ihrerseits auffangen müssten. Auch für Paul Rechsteiner schafft die USR III keine Gerechtigkeit, sondern «nur neue Privilegien, und das für alle Unternehmen – davon profitieren vor allem die börsenkotierten Unternehmen und die Aktionäre.»

Karin Keller-Suter hingegen sieht in der Vorlage «ein austariertes System». Mit der Toolbox habe man verschiedene Instrumente für die verschiedenen wirtschaftlichen Strukturen in den Kantonen geschaffen, die «à la carte» eingesetzt werden könnten. «Wir schaffen die Privilegien für die Statusgesellschaften ab, wir schaffen keine neuen», entgegnet sie Rechsteiner. «Von mir aus müssen wir das nicht tun. Ich könnte bestens leben ohne diese Steuerreform.» Und Beni Würth sagt: Gewinnsteuern seien ja auch nur dann fällig, wenn es überhaupt Gewinne gebe, und diese seien «sehr beweglich». Im Jahr 2006 zum Beispiel habe der Kanton St.Gallen rund 300 Millionen Steuern eigenommen von juristischen Personen, 2011, auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, seien es 160 Millionen gewesen, jetzt sei man wieder bei 230 Millionen. «Wenn der Kanton die Steuereinnahmen sichern will, muss man jetzt die Rahmenbedingungen schaffen.»

Das St.Galler Szenario: Steuerausfälle von 100 Millionen

Was aber hiesse ein Ja zur USR III für den Kanton St.Gallen? Gehen die Steuern für natürliche Personen rauf, wenn jene der Unternehmen tiefer sind? Beni Würth sagt nein. «Wir rechnen weder mit einer Steuerfusserhöhung noch mit Bezügen aus dem freien Eigenkapital.» Bettina Surber widerspricht: Der Kanton St.Gallen beabsichtige, den Gewinnsteuersatz massiv zu senken, was zu Ausfällen von rund 100 Millionen führen werde. Die Gegenfinanzierung des Bundes betrage 35 lediglich Millionen, der Rest gehe zu Lasten des Kantons (32 Millionen), der Gemeinden (26 Millionen) und Kirchen (4,6 Millionen).

«Stimmen diese Zahlen?», wollte Schmid an Beni Würth gewandt wissen. Und wieder: «Alles korrekt.» Im Finanzplan 2018-2020 stehe, dass der Kanton St.Gallen unter dem «Damoklesschwert der Steuerreform» 20 Millionen bei den Staatsbeiträgen einsparen wolle, hakte Surber nach, «also beim öV, bei der Kultur und bei der Bildung». Es sei also vorhersehbar, dass ein weiteres Sparpaket auf den Kanton zukomme. Die Ostschweiz müsse sich, insbesondere bei einer Annahme der Initiative, entscheiden: «Entweder wir leben mit diesen Leistungskürzungen oder wir müssen die Steuern für die Privatpersonen erhöhen.»

«Es stimmt», räumte Finanzdirektor Würth ein, «vielleicht kann man sich das eine oder andere nicht mehr leisten, weil uns die Einnahmen fehlen. Aber über konkrete Abbaupläne reden wir nicht, das ist linke Abbruchrhetorik. Zudem muss man auch die Relationen sehen: 2015 hatten die Gemeinden Überschüsse von insgesamt 126 Millionen Franken. Es droht also kein Bankrott.»

Surber war von diesem Statement «leicht überrascht». Seit sie im Kantonsrat sei, heisse es ständig, man müsse sparen, denn die Finanzen seien knapp. «Dass der Kanton offenbar so rosig dasteht, höre ich heute zum ersten Mal – und ich höre das gern.»

Was die USR III finanziell mit der Stadt St.Gallen anstellen würde, etwa im Hinblick auf die bevorstehenden Schulhaussanierungen, kam in der ausserordentlich gut besuchten Diskussion etwas zu kurz. Das ist zwar bedauerlich, aber auch einigermassen verständlich, da die Vorlage ebenso komplex ist wie die Folgen unberechenbar sind. Und vielleicht sollte man sich ohnehin nicht allzu fest auf das Lokale einschiessen, da die Vorlage durchaus von globaler Relevanz ist, wie Wirtschaftshistoriker Dominik Gross in der Februarnummer von Saiten erklärt.

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