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Bibliotheksgesetz – was nun?
Ein Gastbeitrag von Ralph Hug Unschöne Worte waren am Mittwoch, 28. November, im St.Galler Kantonsrat zu hören. Es ging ums Bibliotheksgesetz, und die harschen Worte kamen von der SVP. Diese hatte sich ganz auf die Vorlage eingeschossen und suchte sie nach Kräften zu demontieren. «Böhi, Huser, Güntzel» hiess das Trio, das keinen guten Faden am […]

Ein Gastbeitrag von Ralph Hug
Unschöne Worte waren am Mittwoch, 28. November, im St.Galler Kantonsrat zu hören. Es ging ums Bibliotheksgesetz, und die harschen Worte kamen von der SVP. Diese hatte sich ganz auf die Vorlage eingeschossen und suchte sie nach Kräften zu demontieren. «Böhi, Huser, Güntzel» hiess das Trio, das keinen guten Faden am Geschäft von Regierungsrat Martin Klöti (FDP) liess. Es war von einem unnötigen Gesetz, von Luxusprojekten und von Verschwendung die Rede. Doch wovon sprachen diese Leute eigentlich?
Wahrlich, bei der SVP steht Bildung nicht hoch im Kurs. Dies obwohl diese Partei ja den Bildungsminister stellt. Oder ist das etwa nur Staffage? Jedenfalls scheint die SVP noch nicht in der modernen Wissensgesellschaft angekommen, in der wir heute leben. Sie will die Wirtschaft fördern, tut aber wenig fürs Knowhow, das dazu nötig ist. Das verdient das Etikett «bildungsfeindlich». Zum Glück ist die Kompetenz in Bildungsfragen bei den bürgerlichen Schwesterparteien höher ausgeprägt. So kam es, dass der regierungsrätliche Gegenvorschlag zur Bibliotheksinitiative doch noch die Hürde nahm – auch dank engagierter Voten von links, aber letztlich doch in ziemlich zerzauster Form.
Vor allem gewisse Gemeindevertreter wollten sich keinesfalls vom Kanton dreinreden lassen. Daher steht jetzt im Gesetz, dass die Kommunen völlig frei in der Erfüllung ihrer bibliothekarischen Grundversorgungs-Aufgabe seien. Doch was heisst das genau? Darüber werden sich dereinst im Streitfall die Juristen den Kopf zerbrechen müssen. Und vorerst auch die Initiantinnen und Initianten, denn sie müssen jetzt entscheiden, ob das derart angerichtete Menü noch geniessbar ist oder nicht. Dazu bleibt Zeit, bis zur zweiten Lesung des Geschäfts im Februar 2013.