, 9. November 2012
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Big Bang im Alpstein

Appenzell Innerrhoden darf weitere sechs Jahre den Schützen-Big-Bang veranstalten. Die Standeskommission (Kantonsregierung) hat für die Dauer von 2013 bis 2018 die Ausnahmebewilligung für das Pulverkistenschiessen erneuert. Nicht selbstverständlich, denn mit dem Inkrafttreten der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung (1980) hätte der alte Brauch eigentlich verboten werden sollen. Beim Pulverkistenschiessen muss aus 300 Metern Distanz ein mit Schwarzpulver randvoll […]

Appenzell Innerrhoden darf weitere sechs Jahre den Schützen-Big-Bang veranstalten. Die Standeskommission (Kantonsregierung) hat für die Dauer von 2013 bis 2018 die Ausnahmebewilligung für das Pulverkistenschiessen erneuert. Nicht selbstverständlich, denn mit dem Inkrafttreten der eidgenössischen Sprengstoffgesetzgebung (1980) hätte der alte Brauch eigentlich verboten werden sollen.

Beim Pulverkistenschiessen muss aus 300 Metern Distanz ein mit Schwarzpulver randvoll gefülltes Holzkistchen mit den Massen 30 auf 30 Zentimeter, das auf einem Pfahl montiert ist, getroffen werden. Das Ergebnis ist ein Blitz, gefolgt von einer ohrenbetäubenden Detonation. – Wann dieser lärmige Brauch bei den Innerrhoder Schützenvereinen eingeführt worden ist, lässt sich nicht genau belegen. Jedenfalls wurde der grosse Knall 1891 erstmals in einem Protokoll des Kantonalschützenvereins als Höhepunkt eines Schützenfestes erwähnt.

„Damit die Pulverkiste auch explodiert, muss der Schütze oder die Schützin ein in der Mitte aufgeklebtes Chäpseli treffen, das als Zünder wirkt“, sagt Anton Signer, Landweibel und Präsident der Kantonalen Schiesskommission von Appenzell Innerrhoden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen am Pulverkistenschiessen dürften nur einen Schuss abfeuern; zuerst der Schützenkönig oder die Schützenkönigin und dann die Nachklassierten an einem Schützenwettbewerb, erklärt Signer die strengen Regeln. Nicht immer würde die Kiste auch getroffen. Dann ende ein Schützenanlass halt ohne den grossen Knall.

Die Ausnahmebewilligung der Standeskommission gilt für das Feldschiessen, das Sektionswettschiessen, den Nachwuchstag, das Veteranenschiessen und das Endschiessen. „Um ein Haar hätten wir diesen Brauch verloren“, sagt der aus Innerrhoden stammende Aktions- und Konzeptkünstler Roman Signer. „Als die eidgenössische Sprengstoffgesetzgebung eingeführt wurde, musste sich der damalige Innerrhoder Landammann Raymond Broger beim damaligen Justizminister und Parteifreund Kurt Furgler gegen das Verbot des Pulverkistenschiessens einsetzen.“ Der Künstler, bei dessen Werken es auch manchmal heftig knallt, ist ein grosser Anhänger des Brauches. „Mein Vater war Schützenkönig und hat einige Male erfolgreich auf die Pulverkiste geschossen. Ich kann mich noch gut daran erinnern“, sagt er. Heute baut ein Cousin von Signer die Knallkisten für die Innerrhoder Schützentradition, die nun weitere sechs Jahre gesichert ist.

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