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Binyam darf bleiben

Zuerst Sozialhilfe gestrichen und Behandlung des Sohns gestoppt, jetzt vorläufig aufgenommen: Im Asylverfahren erlebte eine äthiopische Familie eine emotionale Berg- und Talfahrt. Auf einem Ausflug erfuhr die Familie, dass sie im Land bleiben darf. Grosses Aufatmen bei allen Beteiligten.
Von  Roman Hertler

Vor drei Wochen kam der Bescheid vom Staatssekretariat für Migration (SEM): Vorläufig aufgenommen. Ausweis F. Grosses Aufschnaufen bei allen Beteiligten. Die vierköpfige Familie aus Äthiopien darf in St.Gallen bleiben, nachdem man ihr die Sozialhilfe verweigert hat, weil man sich nicht ins Ausweisungszentrum nach Vilters begeben wollte. Der kleine Bub mit schweren Behinderungen, dem eine Zeit lang alle Therapien gestrichen wurden, kann wieder behandelt werden. All die Personen, die sich über Monate freiwillig für die Familie eingesetzt haben, sind erleichtert.

Die Familie erhielt die Nachricht auf dem Vierwaldstättersee. Das Solidaritätsnetz hatte die Familie, die die Lockdown-Monate praktisch isoliert in ihrer kleinen Wittenbacher Wohnung verbrachte, mit Tageskarten ausstaffiert. Sie hätten zuerst geglaubt, sie hätten es am Telefon falsch verstanden, weil ihr Deutsch noch nicht ausreicht. Dann fiel der Groschen und kullerten die Freudentränen.

Saiten trifft die Familie in Wittenbach. Wir brauchen keine Dolmetscherin mehr wie noch vor knapp einem Jahr. Töchterchen Meron hüpft aufgeweckt auf dem Sofa herum, und Söhnchen Binyam freut sich über den sabbrigen Sprühregen, den er aus seinem Mund hervorprustet und der das Septemberlicht, das tief in die Stube fällt, reflektiert. Binyam ist schwerhörig, ausserdem leidet er an Muskelhypotonie. Vor einigen Wochen kam der Bescheid des Unispitals Zürich. Die Hörnerven sind derart geschädigt, dass eine ursprünglich geplante Operation, ein Cochlea-Implantat, zum jetzigen Zeitpunkt nicht helfen würde. Offenbar besteht eine kleine Chance, dass dies zu einem spätere Zeitpunkt möglich wird. Binyam und der Rest der Familie werden aber nicht darum herumkommen Gebärdensprache zu lernen.

Jetzt mit der F-Bewilligung schöpft die Familie Hoffnung. Einmal in der Woche erhält Binyam Physiotherapie. Welche weiteren Behandlungen möglich sind, wird jetzt gemeinsam mit dem Sozialamt St.Gallen abgeklärt. Demnächst kann die Familie eine günstige Wohnung im St.Fiden-Quartier beziehen. Vater Getachew sucht Arbeit. «Egal was, im Restaurant, in der Fabrik. Ich will arbeiten», sagt er. Auch Mutter Senayt will arbeiten, «aber im Moment kann ich Binyam nicht alleine lassen. Er braucht mich.» Im Gespräch betonen beide immer wieder, wie dankbar sie sind für all die Hilfe, die sie im vergangenen Jahr erhalten haben.

Fall ad acta

Nach wie vor sind sie keine anerkannten Flüchtlinge. Die Begründung dafür bleibt dieselbe: die scheinbar entspannte Lage in Äthiopien. Allerdings ist das SEM mittlerweile zur Ansicht gelangt, dass eine Wegweisung aus humanitären Gründen nicht mehr zumutbar sei. Was konkret zum Sinneswandel geführt hat, bleibt unklar. Im schriftlichen Entscheid über die vorläufige Aufnahme fehlt jegliche Begründung.

«Die Familie erhält weder den Flüchtlingsstatus noch einen Flüchtlingspass», sagt Klausfranz Rüst-Hehli, der sich ehrenamtlich um die juristischen Belange der Familie gekümmert hat. «Bei der Sozialhilfe sind sie deshalb schlechter gestellt und dürfen nicht selber über ihre Wohngemeinde entscheiden.» Das kantonale Migrationsamt hat von sich aus die Familie mündlich angewiesen, in der Stadt St.Gallen eine preisgünstige Wohnung zu suchen. Diese Zuweisung liege letztlich auch im Interesse der Sozialbehörde; für die Behandlung und Sprachausbildung, die Binyam in der Stadt erhält, fallen damit nur minimale Reisekosten an im Vergleich zu jeder andern Wohnortsgemeinde, sagt Rüst-Hehli.

Selbst für eine einfache Unterschrift sei er auch bei Schneeregen mit dem Velo von Engelburg nach Wittenbach gefahren, berichtet die Familie. Dass der engagierte Kinderrechtsaktivist beharrlich die Kinderrechtskonvention anruft und er deswegen bei Gerichten und Behörden als Querulant gilt, bucht er als Berufsrisiko ab.

Für ihn ist zumindest dieser Fall abgehakt. «Im Guten», wie er sagt. Der Begriff «vorläufige Aufnahme» sei irreführend, die fortlaufende Integration mache eine Ausschaffung immer unwahrscheinlicher. Die Familie dürfe wohl in der Schweiz bleiben. Da sie sich mittlerweile seit fünf Jahren hier aufhält, sei ein nächster möglicher Schritt, per Härtefallgesuch eine B-Bewilligung zu beantragen – eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung. Dies kann gelingen, wenn die Behörden anerkennen, dass die Familie sich um Integration bemüht und nicht abhängig von Sozialhilfe ist.

Funktionierende Solidarität in der Zivilgesellschaft

Grünen-Stadtparlamentarier Jeyakumar Thurairajah hilft, dem Familienvater einen Job zu vermitteln. «Es ist schön zu sehen, was gelebte Solidarität bewirken kann», sagt der Mann, der die Hilfsgruppe vor über einem Jahr initiiert und Treffen und Kontakte koordiniert hat. Involviert waren etliche Personen und Institutionen: Solinetz und Solihaus, die katholische Kirche Heiligkreuz und die Pfingstmission, Caritas, Schulen, Ärzte, Therapeutinnen, Privatpersonen. «Die Solidarität in der Zivilgesellschaft hat funktioniert. Aber politisch muss noch einiges passieren. Kinder müssen Behandlungen erhalten, ganz gleich, welchen ausländerrechtlichen Status die Eltern haben», sagt Thurairajah.

Parlamentarier Thurairajah hat schon vor einem Jahr eine einfache Anfrage an den Stadtrat gerichtet, in der er wissen wollte, was der Stadtrat unternehmen könne, damit das beeinträchtigte Kind trotz dem Status der Eltern mit negativem Asylentscheid behandelt werden könne. Die Stadt beschied, dass die Sozialen Dienste die Familie von März 2016 bis zu den letztinstanzlichen Entscheiden des Bundesgerichts vor rund einem Jahr unterstützt haben. Danach liege die Zuständigkeit für die Familie wieder beim Kanton.

Jeyakumar Thurairajah hat darauf einen zweiten Vorstoss eingereicht. Er will vom Stadtrat wissen, welche Bedeutung die internationalen Rechtsgrundlagen – die UN-Kinderrechts- und Behindertenrechtskonventionen – für die Verantwortlichkeit der Stadt St.Gallen gegenüber einem behinderten Kleinkind von Asylsuchenden haben. Ihm ist bewusst, dass vor allem auch auf kantonaler Ebene etwas passieren muss. Die Stadt könne sich beispielsweise aktiv dafür einsetzen, dass die Kinderrechtskonvention endlich im kantonalen Sozialhilfegesetz und in den schweizerischen Familien-, Asyl- und Ausländergesetzen verankert und umgesetzt werden.

«Die Stadt darf ihre Verantwortung gegenüber diesem Kind nicht abschieben», sagt der Grünenpolitiker, der aus eigener Erfahrung bestens weiss, wie ohnmächtig man sich in einem Asylverfahren fühlt. Eine Antwort auf seine zweite Anfrage steht noch aus.

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Medienspiegel 19. September 2020,  

… Ausflug erfuhr die Familie, dass sie im Land bleiben darf. Grosses Aufatmen bei allen Beteiligten.https://www.saiten.ch/binyam-darf-bleiben/ +++SCHWEIZ Heikler Datenaustausch: Schweiz meldet eritreische Geflüchtete ans Herkunftsland Die …

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