, 22. Februar 2022
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Die alten Nazis lassen grüssen

50 Jahre «Radikalenerlass» in Deutschland: Grund genug, an das zwiespältige Jubiläum zu erinnern und über Sozis, alte Nazis und mein Berufsverbot zu reden. Samt Seitenblick auf die helvetische Fichenaffäre. von Jochen Kelter

Anfang 1972 verfügte die deutsche Regierung aus SPD und FDP im Parlament nur über eine knappe Mehrheit, die durch Übertritte von Abgeordneten zur Opposition zu erodieren drohte. Die neue Ostpolitik von Willy Brandt, also eine Annäherung an UdSSR und DDR, sollte auf keinen Fall als Schwäche im Inneren missverstanden werden – eine alte Methode der Sozialdemokratie, die sie schon nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, etwa bei der Niederschlagung des Kieler Matrosen- und Soldatenaufstands angewandt hatte. Also knöpfte man sich die Linke vor (Rechte, gegen die man sicher nicht genauso rigoros vorgegangen wäre, gab es zu dieser Zeit nicht in nennenswerter Zahl).

Die Bürokratie erfand die Regelanfrage im Öffentlichen Dienst, man überprüfte also nicht einzelne Verdächtige, sondern ab 1975 bis 1985 offenbar insgesamt 3,5 Millionen Personen. 1250 Bewerber:innen wurden nicht eingestellt, 250 Beamte entlassen. Zum Öffentlichen Dienst, der zu jener Zeit, vor den Privatisierungswellen des Neoliberalismus, ziemlich umfassend war, gab es in vielen Bereichen keine private Alternative.

Die Schweiz überwachte dilettantisch

In der Schweizer «Fichenaffäre», die Ende 1989 aufflog (und von der ich ebenfalls betroffen war), war der Sachverhalt ein anderer. Die Registrierung von Verdächtigen (Linke, Friedensaktivist:innen, Ausländer:innen etc.) hatte bereits im Jahr 1900 begonnen und betraf zuletzt etwa 700’000 Personen und Organisationen. Die Bespitzelung wurde von der jeweiligen Kantonspolizei durchgeführt, hatte für einzelne Bürger:innen erhebliche Folgen (keine Weiterbeschäftigung oder Beförderung), zeichnete sich aber nicht zuletzt durch amateurhafte Skurrilität von Möchtegern-Detektiven aus («der X stellt sein Velo in der Nähe der DDR-Botschaft in Bern ab»).

Auf Druck der Öffentlichkeit wurden den Betroffenen schliesslich ihre stark geschwärzten Akten ausgehändigt. Ich hatte schon vorher beim Justizdepartement meines Kantons um eine Kopie meiner Fiche gebeten. Die Antwort, sinngemäss: Wir haben alle Berichte immer nach Bern geschickt, Kopien besitzen wir nicht (dann war das Thurgauer Justizdepartement  wohl die einzige Schweizer Behörde, die keine Kopien relevanter Vorgänge angefertigt hätte – in Wahrheit waren sie wohl schon im Reisswolf gelandet), aber der Herr Regierungsrat lässt ausrichten, dass Sie jederzeit zu einer Tasse Kaffee willkommen sind.

Das Beschäftigungsverbot 1974

Im Süden der BRD, in Bayern und Baden-Württemberg, wurde das Berufsverbot besonders rigoros umgesetzt. Auch an der Universität Konstanz, wo ich als Lehrbeauftragter und wissenschaftliche Hilfskraft mit Examen beschäftigt war, galt der «Schiess-Erlass», der den Universitäten als Camouflage die Überprüfung ihrer Mitarbeiter:innen auferlegte. Innenminister Schiess war ebenso wie Ministerpräsident Filbinger (der «schreckliche Jurist», der noch nach der Kapitulation 1945 Todesurteile verhängt hatte), waren Mitglieder der NSDAP gewesen.

Jochen Kelter, 1946 in Köln geboren, ist Schriftsteller und Übersetzer. Er lebt in Ermatingen TG. Zuletzt erschienen von ihm die Gedichtbände Fremd bin ich eingezogen und Im Grauschlaf stürzt Emil Zatopek (Caracol Verlag).

Mich erreichte das Beschäftigungsverbot 1974. Mir wurde die Mitgliedschaft in Organisationen vorgeworfen, die weder verboten waren noch Mitgliederlisten führten: dem Sozialistischen deutschen Studentenbund (SDS), einer linken Studentenregierung, Vietnam- und Chile-Komitees (es war die Zeit des amerikanischen Vietnam-Kriegs und von Pinochets Militärputsch gegen den gewählten chilenischen Präsidenten Salvador Allende), Lehrlings- und Schülergruppen.

Heute, zum 50. Jahrestag des Radikalenerlasses, ist viel die Rede von der breiten Unterstützung und dem Widerstand gegen das Berufsverbot, Streiks und Versammlungen auch an «meiner» Universität. Ich habe davon nichts mitbekommen. Vielleicht hatte ich den Kopf woanders.

Unterstützung wurde mir verbal nur von meinem Institut und von meinem akademischen Lehrer Hans-Robert Jauss zuteil, dem weltbekannten Ordinarius für Romanistik, der erst in den 80er-Jahren als  hochdekorierter Offizier der Waffen-SS enttarnt wurde. Ein Mitglied der kommunistischen Partei DKP sagte mir: Manchmal trifft der Imperialismus sogar die Richtigen.

Wir nahmen zu dritt einen jeder Linkslastigkeit unverdächtigen Anwalt, einen CDU-Mann. Aber er war eben auch Jurist und verzweifelte fast. Es gelang ihm nicht, einen Prozess zu erreichen, in dem auch unsere Seite gehört worden wäre. Das Kultusministerium stellte sich auf den Standpunkt, es handle sich um einen internen Verwaltungsakt, nicht um eine justiziable Angelegenheit von öffentlichem Interesse.

Nach etwa zwei Jahren gaben wir auf. 1977 wurde das Verbot gegen mich und andere im ungefähr gleichen Zeitraum aufgehoben. Das Ziel war ja erreicht. Die Beschuldigten hatten ihre Beschäftigung verloren oder Arbeit und Wohnort gewechselt, ich war in der Schweiz geblieben, wo ich seit schon acht Jahren lebte, und beschloss, nie wieder in das Land der Täter zurückzukehren. Fünf Jahre später habe ich ein einziges Mal darüber geschrieben: Ein deutsches Lied, ein deutsches, im Magazin «kürbiskern».

Kein Gehör bei Kretschmann

Im Jahr 2011 wurde in Baden-Württemberg nach 58 Jahren schwarzer, also CDU-geführter Landesregierungen mit Winfried Kretschmann zum ersten Mal ein Grüner zum Ministerpräsidenten gewählt. Ich schrieb ihm in einem offenen Brief, ich erwarte nach seiner Ankündigung eines «neuen Stils» der Offenheit und Bürgernähe keine Entschuldigung für das nicht entschuldbare Vorgehen einer Vorgängerregierung, wohl aber eine Aufarbeitung. Kretschmann war einst wie ich vom Berufsverbot bedroht gewesen, aber dann doch als Gymnasiallehrer angestellt worden.

Der Journalist Andreas Müller von der «Stuttgarter Zeitung» hat als erster mit meiner Erlaubnis meine unter Verschluss liegende Akte wie auch die von Winfried Kretschmann eingesehen und darüber einen langen Artikel geschrieben (Der Blick zurück – mal mit, mal ohne Zorn, «Stuttgarter Zeitung» 2014). Die meine umfasste offenbar vier Seiten, die von Kretschmann  das Zehnfache.

Die Antwort auf meinen Brief liess anderthalb Jahre auf sich warten. Als sie endlich eintraf, stand da zu lesen: Dass Beamte jederzeit aktiv für die demokratische Ordnung  einzustehen hätten, «war und ist korrekt». Dass ich Angestellter und kein Beamter war, schien ihn nicht zu interessieren, und von so etwas wie einer Entschuldigung keine Spur. Nun waren also auch die Grünen im Nachfolgestaat des Nationalsozialismus angekommen, als den sich die Bundesrepublik bezeichnet.

Ansonsten müssten die damaligen Vorfälle zum 40. Jahrestag des Erlasses wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Das wäre 2012 gewesen. Jetzt, zum 50. Jahrestag liegt eine solche Aufarbeitung noch immer nicht vor.

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