«Die Bullen machten keinen Mucks»

In der Schweiz ist es schwer vorstellbar, dass ein Polizeikorps innerhalb kurzer Zeit genügend Polizisten für einen grossangelegten unfriedlichen Ordnungseinsatz aufbieten kann, sagt Hans Stutz. Was nicht heisst, dass die Organisatoren rechtsextremistischer Konzerte nicht strafrechtlich verfolgt werden müssen.