Die Polizei wollte nichts sehen und nichts hören
In einer Tennishalle im toggenburgischen Unterwasser trafen sich vor zehn Jahren 5000 Neonazis zum grössten Rechtsrock-Konzert, das je im deutschsprachigen Raum stattgefunden hat. Linke Politiker:innen reagierten schnell, doch das Ergebnis ist ernüchternd.
Vor rund zehn Jahren besuchten 5000 Neonazis im Toggenburg einen Konzertabend. (Bild: pd)
Mitte Oktober 2016, zehn Jahre ist es her. Es ist ein Samstag, angekündigt sind sechs Bands, alle bekannt in der Naziskinhead-Szene. Unter ihnen die Schweizer Gruppe Amok aus dem Umfeld von Blood and Honour, neben drei deutschen Neonazi-Bands und einem rechtsextremen Rapper. Interessierte hatten online und auf Flugblättern Tage vorher die Anleitung erhalten, «zwischen 16 Uhr und 16.30 Uhr im Raum Ulm» zu sein. Doch die lautstarke Post geht dann anderswo ab. Über 200 Kilometer entfernt in Unterwasser im Toggenburg, wo am Abend die rechtsextremen Musiker in einer Tennishalle aufspielen. Anwesend sind rund 5000 Leute, vorwiegend Männer.
Wegen der verdeckten Organisation erfährt die St.Galler Kantonspolizei vom Konzert erst, als bereits Hunderte von Besuchern vor dem Konzertlokal stehen. Es war, so berichtet drei Tage später das Nachrichtenmagazin «10 vor 10», «ein Neonazi-Treffen, wie es die Schweiz nicht gesehen» habe. Doch Polizeisprecher Gian Andrea Rezzoli beruhigt: Alles sei «friedlich» und «gesittet und geordnet» abgelaufen. Er bestärkt damit den Ruf der Schweiz in der Neonazi-Szene als «Konzertparadies». In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der «10 vor 10»-Redaktion erklären die Organisatoren denn auch: In der Schweiz gebe es «die Meinungsfreiheit» und das sei «leider nicht in ganz Europa so». In Deutschland wäre dieses Konzert «nicht möglich» gewesen.
Sie seien «ausgetrickst» worden, erklärt Rolf Züllig, Gemeindepräsident von Wildhaus-Alt St.Johann, dem Portal «Spiegel Online». Die Anfrager hätten gesagt, «es gehe darum, unbekannten Schweizer Bands eine Plattform zu geben». Und sie hätten den Anlass «Rocktoberfest» genannt. Und so hätten die Behörden – «damit Alkohol ausgeschenkt werden kann» – ein Gastwirtschaftspatent ausgestellt.
«Spiegel Online»: «Warum wurde die Veranstaltung nicht abgesagt?»
Züllig: «Wie denn? Was wollen Sie mit zehn bis zwölf Polizisten? Wenn ich mir die Horde so angeschaut habe, denke ich, dass 500 Polizisten nicht gereicht hätten.»
Über das Geschehen in der Halle berichtet zwei Wochen später der «Sonntagsblick»: Ein Kurzvideo belege, dass eine Band – mutmasslich die Szene-bekannte Band Frontalkraft – den Zuhörern in die Ohren grölte: «Keine Angst ihr Volksverräter, keinen werden wir verschonen. (…) Weiss die Männer, die für Deutschland siegen. Rot ist das Blut auf dem Asphalt.» Auch zeigten Leute im Publikum den Hitlergruss.
Die St.Galler Staatsanwaltschaft erhält mehrere Strafanzeigen wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm. Doch die zuständige Staatsanwaltschaft Uznach verzichtet auf eine Untersuchung gegen «ein Konzert für rechtsgerichtete Sympathisanten». Und sie behauptet, sie habe keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der unbekannten Täterschaft gefunden.
Problembewusster agieren Parlamentarier:innen, sowohl im thüringischen Landrat, im Schweizer Nationalrat, im Deutschen Bundestag sowie im Kanton St.Gallen. Viele der Konzertbesuchenden waren aus den neuen Bundesländern angereist, insbesondere aus Thüringen. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Katharina König-Preuss (Die Linke), auch engagierte Kämpferin gegen rechtsextreme Strukturen, schreibt Thüringens Ministerium für Inneres und Kommunales: Die «rechtsextremistische Musikveranstaltung» rage «als länderübergreifende Aktivität bei den in der Vergangenheit wahrgenommenen gemeinsamen Aktivitäten deutscher und Schweizer Rechtsextremisten deutlich heraus».
Die St.Galler Nationalrätin Barbara Gysi (SP) verlangt die Einführung eines Index mit zu verbietenden Nazi- und Rassismussymbolen, ebenso eine Verschärfung der Rassismus-Strafnorm. Der Vorstoss wird im Parlament nie diskutiert und rund zwei Jahre später abgeschrieben.
Schneller geht es im St.Galler Kantonsrat, wenn auch das Schlussergebnis nicht überzeugt. Wenige Wochen nach dem Konzert beschliesst das Parlament – mit zwei Gegenstimmen – ein gesetzliches Verbot extremistischer Anlässe. Doch ein präventives Verbot von Veranstaltungen ist eine schwerwiegende Grundrechtsbeschränkung und folglich ist die Umsetzung schwer. Erst im zweiten Anlauf findet die zuständige Kantonsratskommission eine Lösung. In der Kommissionssitzung bekunden SVP-Vertreter ihren Missmut über die Gesetzesvorlage. So kritisierte Christian Spoerlé, damals auch Gemeindepräsident von Ebnat-Kappel, dass die Kommission «nur vom Rechtsextremismus» sprechen würde.
Bereits kurz nach dem Konzert hatte der sozialdemokratische Regierungsrat Fredy Fässler auf den engen rechtlichen Rahmen hingewiesen (und dafür linke Kritik geerntet): Werde der Hitlergruss als Propaganda verwendet, sei dies strafbar, als Ausdruck einer persönlichen Haltung jedoch nicht. Das sei eine «etwas diskutable Entscheidung», aber die Rechtsgrundlage. Rund zwei Jahre vorher hatte das Bundesgericht einen Hitlergrüssler des rechtsextremen Rütliaufmarsches 2010 freigesprochen. Die Bundesrichter befanden: Voraussetzung für die Erfüllung des strafbaren «Verbreitens» rassistischer Worte oder Gesten sei «das Erfordernis der werbenden Beeinflussung». Die Verwendung «in der Öffentlichkeit unter Gesinnungsgenossen» falle nicht unter die Strafnorm, «da das Erfordernis der werbenden Beeinflussung und damit das Merkmal des ‹Verbreitens› nicht gegeben ist».
Hans Stutz, 1952, ist Publizist in Luzern und schweizweit gefragter Experte für Rechtsextremismus, Rassismus und demokratiefeindliche Strukturen. Dieses Jahr wurde ihm in St.Gallen der Pro-Litteris-Preis für sein Lebenswerk verliehen.
Zum Neonazi-Konzert 2016 in Unterwasser
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