, 30. November 2016
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Ein Heimatabend mit Querulanten in Walzenhausen  

Das Asyl-Durchgangszentrum Sonneblick in Walzenhausen kann nicht wie geplant öffnen. Grund der Verzögerung sind drei Baueinsprachen. Das wurde bei der zweiten Informationsveranstaltung des Kantons am Dienstagabend bekannt.

Das «Sonneblick» in Walzenhausen. (Bild: pd)

Eigentlich sollte das Durchgangszentrum auf Anfang 2017 aufmachen und 80 Asylsuchenden für vier bis sechs Monate Unterkunft bieten, bevor sie auf die 20 Gemeinden des Kantons verteilt werden. Appenzell Ausserrhoden ist durch den Bund verpflichtet, 0.8 Prozent der Menschen aufzunehmen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. 2015 waren das 302 Personen.

Ausserrhoden betreibt zu diesem Zweck zusammen mit St.Gallen das Durchgangszentrum Landegg. Daran wird sich auch nichts ändern. Um aber für einen Anstieg bei den Asylgesuchen gewappnet zu sein, sind von Ausserrhoden für die nächsten zehn Jahre von der Stiftung Sonneblick zwei Gästehäuser angemietet worden.

Massive Reduktion von Belegung und Betriebsdauer gefordert

Ein Teil der Bevölkerung der Vorderländergemeinde, die sich in der Aktion «Anwohner Sonneblick» organisiert, fühlt sich durch den Kanton überrollt und wirft der Behörde Fehler bei der Kommunikation vor. In einer Petition an den Regierungsrat werden eine massive Reduktion der Belegungszahl und der Betriebsdauer verlangt. Zudem wird der Stiftung Sonneblick unterstellt, sie wolle sich über die Vereinbarung mit dem Kanton sanieren.

Im Mai fand eine erste öffentliche Informationsveranstaltung mit der Bevölkerung statt. Die typischen ruralen Ängste vor Asylzentren schwappten hoch: Bedrohung der Dorfidylle, der Lebensqualität, der Sicherheit und der Bodenpreise. Im Juli unterzeichneten Ausserrhoden und die Stiftung Sonneblick den Mietvertrag. Der Kanton hält an der Betriebsdauer von zehn Jahren, an den Belegungszahlen von 80 bis maximal 120 Personen und an der Betriebsführung durch den Kanton St.Gallen fest.

Baurechtsverfahren und Verhandlungen mit St.Gallen

An der zweiten Informationsveranstaltung sagte Landammann Matthias Weishaupt, dass der Kanton mit dem Projekt auf Kurs sei, dieses aber nicht so schnell wie geplant umgesetzt werden könne. Eine wesentliche Rolle dabei spielten die drei hängigen Baurechtsverfahren und die noch laufenden Verhandlungen mit dem Kanton St.Gallen über die Betriebsführung.

Der Ausserrhoder Asylkoordinator Max Eugster und sein St.Galler Kollege Urs Weber informierten über den Betrieb in der Landegg und die geplante analoge Führung des «Sonneblick». Ein Hotelbetrieb sei keineswegs vorgesehen, sagte Weber. Es werde auf die Durchsetzung einer konsequenten Hausordnung geachtet.

Karl Lutz von der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden resümierte das Sicherheitskonzept. Beim Betrieb des Zentrums seien regelmässige Patrouillenfahrten und -gänge der Polizei sowie unangemeldete sporadische Grosskontrollen im Sonneblick geplant. Damit mache man in der Landegg gute Erfahrungen.

Befehle aus Herisau

Bei den Wortmeldung aus dem etwa 120-köpfigen Publikum in der Mehrzweckhalle herrschte eindeutig der querulatorische Ton vor. Bis jetzt seien nur Befehle aus Herisau eingetroffen, hiess es an die Adresse des Landammanns. Von Dialog keine Spur.

Weishaupt antwortete: «Es gibt einfach Sachen, die nicht verhandelbar sind, beispielsweise die Pflicht des Kantons, das Zentrum zu eröffnen. Deshalb kann man uns aber nicht vorwerfen, dass wir von oben herab verordnen würden. Wir haben einen gesetzlichen Auftrag.»

Auch wenn das Zentrum im Januar 2017 nicht eröffnen kann, ist die Miete von 21’000 Franken trotzdem fällig. Ein «Winkelried der Steuerzahler» im Publikum schoss sich darauf ein und fand das eine unheimliche Verschwendung von öffentlichem Geld. Er wollte auf Heller und Pfennig genau wissen, wie stark die Gemeinde Walzenhausen dabei zur Kasse gebeten würde (und ahnte wohl Schreckliches).

Andreas Tinner vom Amt für Soziales zückte ruhig sein Smartphone. «Es sind monatlich 712 Franken.»

Zu 90 Prozent finanzieren die 20 Gemeinden den Zentrumsbetrieb gemeinsam und zu 10 Prozent muss der Kanton in die Tasche greifen.

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