Roger Hochreutener, der Asylkoordinator der Vereinigung der St.Gallischen Gemeindepräsidenten VSGP, steht in der Kritik, nachdem er seinerseits im «Tagblatt» den Kanton kritisiert hat, was die Betreuung von minderjährigen Asylsuchenden betrifft. Wie beurteilen Sie das?
Hannelore Fuchs: Hochreuteners Arbeit ist von unserer Beobachtungsstelle und vom Solinetz immer wieder kritisch beurteilt worden. Sie ist nur allzu oft auf den äusseren Schein und nicht auf das Wohl der Betroffenen ausgerichtet. Dass er jetzt über den Kanton schimpft und sich als Spezialist empfiehlt: Ich kann es kaum fassen.
Was sind die konkreten Vorwürfe?
Ein Fall betrifft das Durchgangsheim Seeben und den Schulunterricht in den verschiedenen Zentren. Wir haben daran Kritik geübt, nach meiner Meinung sachliche Kritik. Wir haben die Verhältnisse verglichen mit den Anforderungen, die das Volksschulgesetz stellt, und haben unter anderem bemängelt, dass der Hauptlehrer in Seeben zugleich Heimleiter in Seeben und im Syria (Marienburg) in Thal ist. Die Vorwürfe haben Herrn Hochreutener zu einer Ehrverletzungsklage bewogen. Der Kanton hat da anders reagiert und eine Visitation in Auftrag gegeben. Das Resultat konnten wir allerdings nicht akzeptieren, da es eine reine Lobhudelei darstellte. Auf einen neuen Vorstoss unsererseits gab der Kanton beim Pädagogen Jürgen Oelkers ein Gutachten in Auftrag. Der Gutachter bestätigte tatsächlich Mängel im Schulbetrieb der vier Asylzentren – unter anderem dies, dass die Lehrkräfte teils gar nicht oder nicht für die entsprechende Altersstufe ausgebildet sind. Oder dass die Qualifikation fehlt für die integrative Arbeit, die hier gefordert ist. Ein weiteres Problem ist, dass die Jugendlichen ungenügend begleitet sind beim Übertritt in die Volksschule und ins Erwachsenenalter. Das sind ungelöste Punkte.
Wie geht es in diesem Fall weiter?
Das Bildungsdepartement hat aus dem Gutachten Oelkers vorwiegend Positives herausgelesen, wir funktionshalber eher das Negative. Und wir haben darum gebeten, im Sinn des Öffentlichkeitsgesetzes über die weitere Entwicklung informiert zu werden. Wir werden «nöd lugg loh». Denn entweder werden diese Kinder hier integriert, dann haben sie Defizite. Oder sie müssen zurück in ihre Heimat und haben dort noch grössere Schwierigkeiten, den Anschluss wieder zu finden. Die aktuelle Situation verstösst auch gegen die Kinderkonvention, denn diese fordert einen regulären Schulunterricht für alle. In den Gruppenunterkünften leben vor allem Familien mit Abweisungsbescheid. Auch deren Kinder haben aber Anspruch auf korrekte Behandlung und Beschulung.
Im Fall Seeben wurde darüber hinaus kritisiert, dass mit der VSGP ein quasi privater Verein zuständig ist.
Ja, die privaten Strukturen sind das Grundproblem. Grundsätzlich sind die Betreuungsaufgaben vom Asylgesetz her dem Kanton übertragen. Er hat diese Aufgabe dann zuerst den Hilfswerken überantwortet, und seit dem 1.1. 2010 liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Diese haben die Aufgabe an die VSGP delegiert – eine Rechtsgrundlage dafür habe ich nirgendwo gefunden. Mitglieder der VSGP sind alle Gemeindepräsidenten, also öffentliche Personen. Aber organisiert ist sie als privater Verein.
Wie die Fifa.
Genau. Die VSGP hat KOMI errichtet, die Koordinationsstelle Integration. Später wurde ein weiterer Verein gegründet, TISG, der Trägerverein Integrationsprojekte. Herr Hochreutener ist Geschäftsführer KOMI und VSGP, er ist Bereichsleiter TISG und als Gemeindepräsident von Eggersriet zugleich Mitglied der VSGP. Das heisst, er spielt die zentrale Rolle in diesem System. Er weist die Flüchtlinge den Gemeinden zu und verwaltet und verteilt die Beiträge, die der Bund für diese Aufgaben zur Verfügung stellt – pro Jahr in St.Gallen 31 Millionen Franken.
Umstritten ist, ob dieses System rechtsstaatlich in Ordnung ist. Es gab politische Vorstösse mit dem Ziel, dass es für diese Arbeit eine öffentlich-rechtliche Institution brauche.
Nach meiner Überzeugung ist das heutige System unhaltbar. Das sagt auch Benjamin Schindler, Professor für öffentliches Recht an der HSG, sowie, auf unsere Anfrage, alt Bundesrichter Giusep Nay. Auf politischen Druck und nach kritischen Berichten im «Tagblatt» hat die VSGP Ende 2014 erstmals einen Geschäftsbericht publiziert. Er zeigt: Die VSGP als privater Verein überträgt die Asylkoordination Herrn Hochreutener, Privatmann und Treuhänder, im Mandatsverhältnis, also per privatrechtlichem Vertrag. Der TISG, der zweite kommunale Akteur im Asylbereich ist ebenfalls ein Verein nach privatem Recht. Mit der VSGP ist er durch privatrechtliche Leistungsvereinbarungen und finanziell und personell eng verbunden: Gemäss TISG-Organigramm steht wiederum Herr Hochreutener im Zentrum.
Was wäre aus Ihrer Sicht die korrekte politische bzw. juristische Ordnung?
Ich bin grundsätzlich gegen Privatisierungen in staatsrechtlich sensiblen Bereichen. Die VSGP schliesst ihrerseits Vereinbarungen mit der ABS und anderen privaten Sicherheitsdiensten; so werden die Aufgaben delegiert und sub-delegiert und immer stärker privatisiert. Auch an der Arbeit der Betreuungsfirmen gibt es Kritik, beispielsweise von HSG-Professor Thomas Geiser. Das Grundproblem ist: Diese Firmen arbeiten nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung und haben keinen Status, der ihnen eine klare staatsrechtliche Verantwortlichkeit zuschreibt. Wenn schon privat, dann müsste der Kanton zumindest seine Aufsichtspflicht wahrnehmen. Doch er stellt sich auf den Standpunkt, das greife in die Gemeindeautonomie ein. Ich bin überhaupt nicht dieser Auffassung, denn es handelt sich um eine vom Kanton an die Gemeinden delegierte Aufgabe, keine originär den Gemeinden zustehende wie etwa die Sozialhilfe.
Den Lead müsste demnach das kantonale Amt für Migration haben?
Wichtig ist, dass die Tätigkeit transparent sowie juristisch und menschlich korrekt ausgeführt wird. Zum einen finanziell: Von den 31 Millionen Franken Bundesgeldern im Jahr hat Herr Hochreutener etwa 9 Millionen Franken Reserven geschaffen – die Frage ist, wie. Zum andern formal: Zuweisungen von Flüchtlingen in die Gruppenunterkünfte müsste das Migrationsamt machen, mit einer formellen Verfügung, welche zwingend eine Rechtsmittelbelehrung und eine Fristansetzung enthält. Bei der VSGP passiert das mit einem einfachen Brief oder per Telefon. Das ist ein nichtiger Verwaltungsakt, rechtsstaatlich unhaltbar. Wir sind in dieser Angelegenheit bei Justiz- und Polizeidirektor Fredy Fässler vorstellig geworden.
Es tönt eigentlich selbstverständlich, dass der Kanton diese Arbeit machen sollte.
Ja, die Aufgabe gehört in die Hand des Kantons. Und die Gruppenunterkünfte müssen so geführt werden, dass sie die Leute zur Selbständigkeit befähigen und gut vorbereiten auf ein Leben in der Schweiz oder auf die Rückkehr ins Herkunftsland. Nach meiner Meinung erfüllten die Unterkünfte zumindest bis vor kurzem diesen Anspruch nicht. Ein genaues Bild fehlt uns jedoch, bei einem Besuch wurden wir rasch durchgeschleust, und wir erhalten zwar Dokumente zur Einsicht, wenn wir sie verlangen, aber ist es kein kooperativer Austausch. Das sogenannte KOMI-Handbuch der VSGP, das die Gemeinden instruiert, wie man das Asylrecht anwenden soll, ist unter Verschluss.
Was Sie schildern und was auch das Solinetz in seiner am Donnerstag publik gemachten Kritik formuliert, heisst im Klartext: Die Asylpraxis der St.Galler Behörden ist auf Abschreckung angelegt.
Abschreckung hat ja auch einen Spareffekt. Man hört, dass im Kanton St.Gallen 50 Prozent der abgewiesenen Asylsuchenden untertauchen. Für sie gibt es Nothilfe, einen Pauschalbetrag von gut 6000 Franken pro Person. Die Gemeinden erhalten diesen Betrag unabhängig davon, ob die Asylsuchenden ihn beziehen. Wenn sie untertauchen, bleibt das Geld der Gemeinde. Laut Monitoringbericht des Staatssekretariats für Migration SEM waren das 2012/13 immerhin 3 Millionen Franken. Man muss sehen: Wenn eine Gemeinde ganze Familien zu betreuen hat, wenn sie gute Tagesstrukturen bietet und die Kinder in die Regelschule gehen: Das kostet natürlich. Umso verführerischer ist es, die Asylsuchenden aus diesen Strukturen herauszureissen, sobald ein Abweisungsbescheid da ist.
Ob der Staat oder ob Private das Asylsystem billiger oder teurer führen können: Das sollte nicht das Hauptkriterium sein.
Nein. Aber von den öffentlichen Instanzen setze ich voraus, dass sie im Sinn des Gemeinwohls und der Flüchtlinge arbeiten. Private arbeiten für die Gewinnmaximierung. Und sie sind der öffentlichen Kontrolle entzogen – obwohl das Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die Öffentlichkeits- und Transparenzstandards auch für Private gelten, soweit sie öffentliche Aufgaben ausüben.
Die Arbeit von Hilfswerken oder auch von Solihaus und Solinetz ist aber ebenfalls privat getragen.
Sie leisten Integrationsarbeit, das müsste man im Prinzip auch abgelten. Die private Struktur hat hier aber den Vorzug, dass gerade das Solihaus eine Art Oase ist für die Geflüchteten ist. Und hinzu kommt entscheidend: Das sind Nonprofit-Organisationen, im Gegensatz zu den privaten Betreuungsfirmen.
Was ist, unabhängig von den St.Galler Verhältnissen, Ihre Antwort auf die aktuelle Flüchtlingssituation?
Ich habe kein Patentrezept. Im Moment sage ich: Man muss grosszügig aufnehmen und die, die da sind, korrekt behandeln. Deutschkurse und Arbeitsmöglichkeiten, das ist wichtig.
Hannelore Fuchs ist Juristin und Präsidentin der Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht Ostschweiz.
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