Saiten: Der Kanton Zürich führt ein befristetes Grundeinkommen für Kulturschaffende ein. Wie kam es dazu?
Madeleine Herzog: Ich würde weniger von Grundeinkommen sprechen. Uns geht es um die Existenzsicherung von Kulturschaffenden. Letzten Sommer hat sich gezeigt, dass Ausfallentschädigungen fragwürdig sind, wenn Künstlerinnen und Künstler kaum noch für Veranstaltungen gebucht werden oder Aufträge bekommen. Das BAK beschloss in Absprache mit der Delegation der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) dann, dass man auch mutmasslich entgangene Einnahmen geltend machen kann. Wir haben daraus ein erstes Modell entwickelt: Kulturschaffende können anhand ihrer Steuererklärung ihre selbständige künstlerische Tätigkeit der letzten Jahre belegen und höchstens 4800 Franken geltend machen. Nach Abzug von 20 Prozent sind das 3840 Franken. Der politische Entscheid von Regierungsrätin Jacqueline Fehr war es jetzt, eine pauschale Lösung zu etablieren. Dies aus zwei Gründen: Die kulturelle Vielfalt soll gesichert werden und der bürokratische Aufwand soll begrenzt werden. Die Einnahmen müssen deshalb nicht mehr plausibilisiert werden.
Plausibilisiert heisst…?
…dass der Betrag nicht mehr im Detail für die vergangenen Jahre nachgewiesen werden muss. Entschädigungen aus anderen Quellen, aus der EO oder via Suisseculture Sociale, werden vom Gesamtbetrag abgezogen. Und natürlich müssen Einnahmen, die es trotz Corona gab, ebenfalls angegeben werden.
Man vertraut auf die Ehrlichkeit der Künstlerinnen und Künstler?
Sie müssen die Einnahmen deklarieren und machen sich strafbar, wenn sie unrichtige Angaben machen. Es wird auch Stichproben geben.
4800 Franken sind viel Geld für Kulturschaffende – oder ist das in Zürich der Normalfall?
Es ist auch in Zürich nicht der Normalfall. Was wir in dieser ganzen Pandemiezeit festgestellt haben: Für die Künstlerinnen und Künstler, die im nicht-kommerziellen Bereich unterwegs sind, ist das ein eher hoher Betrag. Im kommerziellen Bereich, beispielweise bei DJs oder Comedy-Künstlern, sieht es ganz anders aus. Grossverdiener werden bei diesem Modell nicht berücksichtigt. Sie können aber, wenn sie damit besser fahren, weiterhin konkrete Veranstaltungsausfälle abrechnen.
Wie kommt man auf die 4800 Franken?
Wir haben uns einerseits an den Mindestlöhnen der Gewerkschaften orientiert, andrerseits an den Richtgagen der Berufsverbände.
Weiss Zürich, wie viele Kulturschaffende es im Kanton gibt, die Anspruch auf das Grundeinkommen anmelden könnten?
Wir hatten im letzten Jahr tausend Gesuche, teils allerdings Mehrfach-Eingaben. Sicher fällt vom Gesamtbetrag wieder einiges weg. Wer hohe EO-Gelder bezieht, wird von uns weniger erhalten. Aber es ist schwierig abzuschätzen, was auf uns zukommt.
Sie müssen wohl trotzdem eine Vorstellung haben, wieviel das Grundeinkommen den Staat kostet.
In der ersten Welle haben wir die Erfahrung gemacht: Was bei den Ausfallentschädigungen am meisten eingeschenkt hat, sind die kommerziellen Kulturunternehmen. Die selbständigen Kulturschaffenden machten dagegen nur rund zehn Prozent der Kosten aus. Es ist durchaus politisch erwünscht, dass diese verstärkt von der Regelung profitieren. Man weiss im Übrigen nicht, ob die im letzten Jahr gesprochenen Kredite reichen. Wenn nicht, muss man wieder Druck machen für zusätzliche Gelder.
Gibt es politische Reaktionen auf den Vorstoss, der ja doch eine mittlere Sensation ist?
Bis jetzt gibt es einzelne Reaktionen auf der Fachebene. Wobei ich betonen muss: Was wir einführen, ist eine Existenzsicherung, um die kulturelle Vielfalt auch in dieser Krise und darüber hinaus zu gewährleisten. Diese Existenzsicherung ist nicht bedingungslos: Anspruch hat nur, wer hauptberuflich und selbständig erwerbend künstlerisch tätig ist. An diesen beiden Pflöcken, die das BAK eingeschlagen hat, rütteln wir nicht. Dennoch: Es ist ein starker Positionsbezug von Jacqueline Fehr.
Und was sagen die Kulturschaffenden?
Es gab einzelne Rückmeldungen: «Super, dass ihr das macht», aber die Mailbox unserer Fachstelle ist bisher nicht übergequollen.
Die Kultur mit einem Grundeinkommen zu privilegieren: Ist das nicht problematisch gegenüber anderen Branchen, die ebenso von Corona gebeutelt sind, wie etwa die Gastronomie?
Es ist eine Grundsatzfrage, die mit den Ausfallentschädigungen im Raum steht: ob man solche Zusatzmassnahmen für Kulturschaffende will. Allerdings sind Kulturschaffende nach wie vor in besonderem Mass betroffen von der Krise. Und die Grundlagen schuf der Bund. Was wir machen, bewegt sich innerhalb dieser Vorgaben.
Ist das Grundeinkommen ein zukunftsträchtiges Modell – über April hinaus?
In einer normalen Situation wäre eine solche Unterstützung höchstens im Rahmen einer selektiven Förderung denkbar. Ähnlich geschieht dies ja bereits mit der Vergabe von Werkjahren und Werkbeiträgen. Das war vom Beginn der Krise weg eine Entscheidung: Jetzt geht es nicht um selektive Förderung und auch nicht um Qualitätsansprüche, sondern um das Durchtragen eines kulturellen Kosmos. Im richtigen Leben wird das wieder anders werden. Auf Dauer würde der Mittelbedarf ins Astronomische wachsen.
Wann hört das falsche Leben auf und fängt das richtige wieder an?
Das jetzige Modell ist bis Ende April befristet. Die Hoffnung ist, dass sich die Lage bis zum Sommer etwas normalisiert und die regulären Ausfallentschädigungen wieder ausreichen. Das Covid-Gesetz des Bundes gilt bis Ende 2021. Solange werden uns die Entschädigungen beschäftigen. Das jetzige, vereinfachte Verfahren ist ausdrücklich ein Krisenmodell.
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