SOLIDARITÄT MIT DER LANGEN NACHT DER KRITIK ST.GALLEN, 26. November 2018 um 10:45 Uhr … so mehrperspektivische Informationen und Reaktionen finden sich hier: https://www.saiten.ch/fhs-keine-lust-auf-kritik/ https://www.saiten.ch/soziale-arbeit-ist-politisch/ …
Florian Dietschi, 20. November 2018 um 11:15 Uhr Einerseits ist die Unterdrückung einer Veranstaltung auf Grund einer *anderen* politischen Aktion an sich bereits menschlich und politisch fragwürdig. Die Türkei lässt grüssen. Es stellt sich aber andererseits überdies auch rechtlich die Frage, ob das Vorgehen der Schulleitung überhaupt zulässig ist. Selbst wenn man die Räumlichkeiten als Verwaltungsvermögen im Anstaltsgebrauch qualifizieren sollt, besteht u.u. aus den (demokratischen) Grundrechten ein Anspruch auf Randnutzung für Veranstaltungen. [vgl. zB RZ 2297ff in Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl] Die Nichterteilung einer Bewilligung oder wie vorliegend die Aberkennung einer bereits erteilten Bewilligung muss nach Art. 8 BV auf rechtslgleichen und sachgerechten Kriterien beruhen. Ob rechtsgleiche und sachgerechte Kriterien vorliegend den Aussschlag gegeben haben, scheint im vorliegenden Fall doch höchst fragwürdig. Eher drängt sich der Eindruck auf, dass die die Schulleitung ein politisch nicht genehmer Zusammenschluss pönalisieren möchte.