Zum Beispiel 14. August 2019: Wie die Zürcher Stadtpolizei nach einem Fussballspiel und einer kaputten Fensterscheibe fleissig ihre Datenbank füttert.
Es war eine Eskalation mit Ansage. Anlässlich des Auswärtsspiels des FC St.Gallen vom 14. August in Zürich kesselte die Zürcher Stadtpolizei rund 200 St.Galler Fans am Bahnhof Altstetten ein, flankiert von Wasserwerfern, Kastenwagen und Räumfahrzeugen. In einem offenen Brief hatte die Zürcher Stadtpolizei, zusammen mit dem FC St.Gallen und den Verkehrsbetrieben VBZ, zuvor den Tarif durchgegeben: «Für den Fall neuerlicher Gewalteskalationen behält sich die Stadtpolizei vor, geeignete und notwendige Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit aller Spielbesucher (sic!) und sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufrechtzuerhalten bzw. wieder herzustellen.»
Es war aber auch eine Eskalation, an der sich einige St.Galler Fans beteiligt hatten. Immer wieder war es an Auswärtsspielen in Zürich zu Krawall gekommen, hatten einzelne Fans Polizistinnen und Polizisten oder Angestellte der VBZ angegriffen.
Grosskontrolle und Leibesvisitation
Die «neuerliche Gewalteskalation» sollte nach dem Spiel eintreffen – in Form einer kaputten Fensterscheibe eines Extrabusses. Was folgte, bezeichnet die Polizei als «grossräumige Personenkontrolle mit eingeschränkten Persönlichkeits- und Grundrechten». 194 Personen wurden in einem Kessel kontrolliert, Leibesvisitation inklusive. Dazu Polizeikräfte, die auf Krawall gebürstet schienen und gemäss Augenzeugen mehrmals verhinderten, dass die Kontrolle dokumentiert werden konnte.
Wobei es immer auch um Einschüchterung und Machdemonstration geht. Alle, die schon mal in einem Kessel waren, wissen um das ohnmächtige und bedrohliche, einengende Gefühl, das eine Wand aus bewaffneter Polizei, Wasserwerfern und Räumfahrzeugen erzeugt – gerade für Unbeteiligte. Es liegt in der Natur von solchen Kesseln, dass sie die Unterscheidung in Beteiligte und Unbeteiligte zum Verschwinden bringen. Und im Klima der medialen und politischen Dämonisierung von Fussballfans muss man sagen: Die Einschüchterung, die ein solcher Kessel mit sich bringt, ist beabsichtigt. Sie ist immer mehr als eine blosse Begleiterscheinung einer mit einem konkreten strafrechtlichen Ziel verfolgten polizeilichen Massnahme.
Ein Kessel über mehrere Stunden wegen einer kaputten Fensterscheibe. Eine minutiös vorbereitete Personenkontrolle und ein kostspieliges Sicherheitsdispositiv, das nur darauf zu warten schien, endlich zum Einsatz zu kommen. Hatte die Stadtpolizei gar selber ein Interesse daran, die Personenkontrolle durchzuführen, unabhängig davon, ob es zu «Gewalteskalationen» kommt oder nicht? Diesen Verdacht äussert zumindest Manuela Schiller, bekannte Fan-Anwältin und Mitglied der AL in Zürich, auf Twitter. Die Antwort der Stadtpolizei folgte sogleich: Man hätte kein Problem damit gehabt, «die als Eventualplanung vorhandene Personenkontrolle nicht durchführen zu müssen, wenn keine erneuten Sachbeschädigungen begangen worden wären».
Das Spekulieren auf Zufallsfunde
Schaut man sich aber an, was mit den Daten aus der Personenkontrolle passiert, stellt sich die Ausgangslage etwas anders dar. Festgehalten werden diese nämlich in der Polizeidatenbank POLIS, welche die drei Polizeikorps im Kanton, die Kantonspolizei und die beiden Stadtpolizeien Zürich und Winterthur, seit 1999 verwenden. Erfasst werden können neben persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsort, Geschlecht) etwa auch der Beruf, der Name der Eltern, die Anzahl Kinder, die Konfession, die Telefonnummer, die Grösse oder die Haarfarbe. An diesem Abend fotografiert die Polizei sämtliche Personen.
«Offiziell betont die Polizei zwar immer wieder, dass POLIS auch zum Vorteil der Beschuldigten polizeiliches Handeln dokumentieren soll und sich auf ein konkretes Delikt beziehe», sagt Manuela Schiller. «In der Realität werden die erhobenen Daten jedoch oft mit anderen offenen Fällen abgeglichen, etwa dem Zünden von Pyros oder bei Ausschreitungen.» Datensammeln auf Vorrat also, das primär der Polizei nützt und nicht den Beschuldigten.
Diese müssen damit rechnen, dass ihre Daten mit Delikten in Verbindung gebracht werden können, die nichts mit dem ursprünglichen Verdacht zu tun haben, in diesem Fall der kaputten Fensterscheibe. «Dass hier auf sogenannte Zufallsfunde spekuliert wird, halte ich für äusserst problematisch», sagt Schiller. Die Polizei konnte schliesslich davon ausgehen, dass unter den kontrollierten Fans solche sein werden, die auch an den letzten Auswärtsspielen waren, an denen es zu Gewalt kam.
Wer erst einmal sämtliche Bilder und Daten einer Fanszene hat, muss diese nur noch mit den Aufnahmen abgleichen, die immer öfters auch von privaten Sicherheitsfirmen ausserhalb des Stadions gemacht werden. Gerade der FC St.Gallen gilt diesbezüglich schweizweit seit längerem als Hardliner und Vorreiter. Schliesslich stelle sich auch die Frage nach der Verhältnismässigkeit, sagt Schiller. «Man würde doch auch nicht 195 Leute fotografieren, nur weil zwei, drei Leute Pyros gezündet haben.»
Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall von 2013, als Fans des FCZ bei ihrem traditionellen Derbymarsch ebenfalls in einem Kessel festgesetzt worden waren. Schiller: «Die Polizei öffnete den Kessel wieder, weil der Gesamteinsatzleiter es für unverhältnismässig hielt, alle Fans zu kontrollieren.»
In anderer Sache lässt die Empörung jeweils nicht lange auf sich warten, wenn es um solche Zufallsfunde geht, die auch als «fishing expedition» bezeichnet werden. Im Steuerstreit der UBS mit französischen Behörden argumentierten etwa Juristen, der Verdacht, eine kleine Gruppe habe sich nicht korrekt verhalten, dürfe nicht dazu führen, dass sämtliche Konto-Daten an französische Steuerbehörden geliefert werden dürften.
Wer kontrolliert die Polizei?
Bei Fussballfans, die schliesslich immer auch ein willkommenes Experimentierfeld für Grundrechtsverschärfungen darstellen, ist der Aufschrei weniger gross. Und so ist die Polizeidatenbank POLIS seit jenem Mittwoch um einige Einträge reicher. Das ist auch deshalb problematisch, weil die Daten nicht automatisch gelöscht werden, wenn einem kein Delikt nachgewiesen werden kann. Die Verordnung zur Datenbank sieht lediglich vor, dass der Eintrag bei einem Freispruch oder aber wenn das Strafverfahren eingestellt wird, mit einem Hinweis versehen wird. Zwar werden laut Marco Cortesi, dem Medienchef der Zürcher Stadtpolizei, die Bilder nach 100 Tagen wieder gelöscht. Die Einträge als solche bleiben aber bestehen.
Der Dachverband 1879 hat inzwischen alle seine Mitglieder angeschrieben und die von der Polizeikontrolle betroffenen Personen aufgefordert, bei der Zürcher Stadtpolizei die Löschung der Daten zu beantragen. Ob sie damit Erfolg haben, ist zu bezweifeln. Denn normalerweise bleibt ein Eintrag bestehen, für eine Mindestdauer von drei Jahren.
Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, schreibt auf Anfrage von Saiten, es bestünden grundsätzlich ausreichende Regelungen für die polizeilichen Datenbearbeitungen bei POLIS. Aber: «Es fehlen die Ressourcen, um regelmässige Kontrollen durchzuführen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.»
Nach dem Auswärtsspiel in Zürich liegt nicht nur eine Busscheibe in Scherben, sondern auch das Verhältnis der Fans zum Verein. Sie haben sich darum bei der Vereinsleitung nach der Rolle des FCSG in dieser Sache erkundigt. Das ist erfreulich. Denn damit wird das Thema politisch verhandelt und sichtbar. Und im besten Fall auch in den Medien neu verhandelt, wo allzu oft einfach Polizeiberichte und -perspektiven übernommen werden, in der naiven Weigerung, sich mit Gewalt im Fussball als sozialem Phänomen auseinanderzusetzen. Stattdessen immer wieder: blankes Entsetzen, als ob diese Gewalt aus dem Nichts käme, in einer sonst so friedfertigen konfliktfreien Gesellschaft.
Dieser Beitrag erschien im Septemberheft von Saiten.
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