, 16. Oktober 2020
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Fischlein in der Reuse

Wie hat St.Gallen früher über Lust und Leidenschaft gesprochen? Wurden hiesige Fleischeslüste nur im Deliktfall aktenkundig? Oder sind auch die genussvollen, harmlosen Seiten überliefert? Ein sexy Streifzug durch die St.Galler Archive.

Alles andere als prüde: Unter den St.Galler Bettdecken knisterte es auch nach der Reformation ordentlich weiter. (Bild: pd)

Protestantische Prüderie und katholische Doppelmoral. Alles nur Klischee? Schon die Verschränkung zweier konfessionell geprägter Vorstellungswelten über Sittlichkeit und Moral auf ein und demselben Flecken Erde müsste eigentlich jedes Sexualhistorikerinnenherz höherschlagen lassen. Ein weites Tummelfeld für Analysten vergangener Gelüste. Müsste man meinen.

Mönchischer Rückzugsort, weltgewandte Handelsstadt, post-stickereiindustrielle Katerstimmung. Wie gerne flieht man hier vor täglicher Unbill und kalten Herbstnebeln und verkriecht sich unter die Decke, ins Verborgene, ins wohlig Warme, in traute Zwei-Drei-Viersamkeit. Im Bett, im Busch, am Bach, im Stroh, im Keller, am Turm, im Stall. Lust kennt keinen Unort.

In St.Gallen findet sich das Fleischliche in besonderer und wortwörtlicher Weise im Stofflichen, ein textiler Dreisprung der Erotik: von der Wollkutte übers Leintuch zur Spitzenunterwäsche.

St.Galler Spitzenwäsche: Die EMPA entwickelte den Faden aus Gold, Ex-Banker und Unternehmensberater Sascha Hertli liess die goldene Unterwäsche in St.Gallen herstellen. (Bild: pd)

Der Begriff «Sexualität» taucht im deutschen Sprachraum erst im 19. Jahrhundert auf. Er rief eine erste Welle deutschsprachiger Sexualwissenschaftler auf den Plan. Forscher wie Iwan Bloch und Magnus Hirschfeld etablierten die Sexualitätsforschung um die Wende zum 20. Jahrhundert als eigene Disziplin und vereinten erstmals natur- und geisteswissenschaftliche Ansätze. Sexualwissenschaftler waren immer auch Historiker, wenn sie kulturvergleichende Studien betrieben. Einer, der Blochs und Hirschfelds Schriften genau studierte, war der St.Galler Historiker und Archivar Otto Henne am Rhyn (1828–1914), später mehr von ihm.

Warum hat sich seither kaum jemand mit der St.Galler Sexualitätsgeschichte auseinandergesetzt? Sprichwörtliche Ostschweizer Brötigkeit? Allgemeine Unlust? Schwer zu sagen. Quellen wären vorhanden. Wos menschelt, werden Zeugnisse davon hinterlassen. Wenn diese vor allem die unbeabsichtigten, unerwünschten, tragischen, kriminalisierten oder wüsten Folgen von Lust und Trieb wiedergeben – Gerichtsfälle bei Ehebruch, Homosexualität, Hexerei, Kindesmord, Inzest, Sodomie beispielsweise oder schriftlich überlieferte juristische und moralische Verbote, Gebote und Zensuren –, dann bildet St.Gallen keine Ausnahme.

Konzentrieren wir uns also für eine Annäherung an das weite Feld gerade nicht auf die Bauern, die sich an ihr Vieh machen, oder die Mutter, die von ihrem Sohn ein Kind empfängt, oder den Schurken, der die Magd gewaltsam ins dunkle Gässlein zerrt. Solche Geschichten finden sich in den St.Galler Archivbeständen zuhauf. Nähern wir uns lieber dem Angenehmen, jenem, was vielleicht einst verboten war, heute aber Alltag ist. Wagen wir einen kurzen Blick unter die St.Galler Bettdecken, so wie es kirchliche und staatliche Obrigkeiten in den letzten Jahrhunderten traditionellerweise getan haben, um ihre doppelbödigen Moralvorstellungen und die bestehenden Machtverhältnisse zu zementieren – im Kanton St.Gallen beispielsweise bis zur Aufhebung des Konkubinatsverbots 1984.

«Arsch, verschlinge den Priester»

Das vermutlich älteste St.Galler Bettgeflüster überlieferte Johannes Rütiner aus dem 16. Jahrhundert. Der Weber und Leinwandkaufmann gehörte zwar nicht zur obersten Stadtelite, zählte aber zum Gelehrtenkreis um Vadian und sass zuletzt im Kleinen Rat. Seine «Comentationes», ab dem 18. Jahrhundert hat sich fälschlicherweise der Name «Diarium» durchgesetzt, sind ein bunter Strauss an Alltagsbeobachtungen, Stadtgerüchten und Zoten, die ihm in den 1530er-Jahre zugetragen wurden.

Wer in Rütiners «Bemerkungen» schmökert, erkennt schnell, dass vor- und ausserehelicher Sex eher der Normalfall statt sündhafte Ausnahme war. Lag ein Paar beieinander und hatte der Mann der Frau «den Blumen» geraubt, schuldete er ihr wenn nicht die Ehe, so doch zumindest monetäre Entschädigung. Dazu weiss Rütiner einige Anekdoten. An einer Stelle offenbarte sich der zeitgeistige Wandel dieser Umbruchszeit, als einer erzählte, er habe einem Bekannten 1519 – zwei Jahre nach dem Thesenanschlag in Wittenberg – geraten, die «beschlafene» Frau zu heiraten, wenn er errettet werden wolle, «denn zu jener Zeit waren wir in allem evangelischen Eifer begriffen», was hiess, dass man eine solche Sache nicht mehr leicht nahm. Nach einigen Jahren frömmelnder Enthaltsamkeit dürften sich die sittlichen Zügel aber auch in St.Galler Reformiertenkreisen bald wieder etwas gelockert haben.

Bei Rütiner finden sich etliche Einträge zu Ehebrüchen; aber auch Unzucht mit Tieren, Schwulenverbrennungen, Inzucht und Impotenz waren vieldiskutierte Themen. Eine Magd berichtete Rütiner vom bedauernswerten Kaufmann Seckler aus der Schaffhauser Unterstadt, der von seiner Frau wegen Impotenz vors Ehegericht gezogen worden war. Die Ehe wurde aufgelöst. Secklers zweite Frau gebar ihm dann mehrere Kinder, die erste Frau hingegen sei zur «leichtfertigsten Hure» geworden. Anders bei Nicolaus Meyner genannt Schneperly, der eine derart verschwenderische Buhlerin gehabt habe, dass er sich vor ihr nur noch mit Eintritt ins Kloster habe retten können.

Knapp 140 Einträge laufen in der edierten und kommentierten Version des «Diariums» von 1996 unter dem Rubrum «Liebschaften, Dirnen, Sexuelles» – zu kaum einem anderen Thema gibt es mehr Einträge. In den allermeisten Fällen hatte Rütiner die Information aus zweiter oder dritter Hand.

Ein schönes Mädchen sei von Otly Ferber «aufs hitzigste entjungfert» worden, weshalb sie verbannt wurde und nach Konstanz ziehen musste. Mit Pocken kehrte sie nach St.Gallen zurück. Wittwer Egli umwarb die bald Genesene. Er landete allerdings erst bei ihr, nachdem er sie mit einer in Samt gewickelten Halskette und zwei Kreuzern beschenkt hatte. Eines Tages erschien eine alte Bettlerin und übergab Egli ein Kind. Sie behauptete, es stamme von ihm, er habe sie schliesslich während seiner sonntäglichen Fischerei am Bach ein paar Mal «unter sich gehabt». Danach ging in der Stadt das Sprichwort: «Egli hat in der Fischreuse ein Fischlein gefangen.»

Von Joachim Schlumpf, der aus bestem Hause stammt, heisst es, er habe an der Kirchweihe in Teufen anno 1528 eineinhalb Gulden verprasst. Im nahegelegenen Frauenkloster Wonnenstein, wo die Familie während der Pest 1519 Unterschlupf gefunden hatte, habe er nach der Weihe zwei Dirnen mit ins Bett genommen. Bei anderer Gelegenheit habe derselbe auf einem Bauerngut ein feines Mahl eingenommen, eine Gans, Fischsulz und anderes, 18 Batzen verbraucht und hernach in Teufen drei Huren zu sich gerufen.

Mit besonderem reformatorischem Genuss berichtet Rütiner von Prostitution in Katholikenkreisen. In gewissen Klöstern sei den Huren der Aufenthalt mittlerweile befristet worden. In St.Blasien im Schwarzwald seien es 14 Tage, in Rheinau und in Wettingen drei Tage. Mittlerweile hätten die leichten Damen dort aber dauernden Wohnsitz genommen, weil sie aus dem Städtlein Baden vertrieben worden seien. Seither litten die Mönche und sogar der Abt an Pocken. Als 1518 Kardinal Antonio Pucci, Nuntius in der Eidgenossenschaft, St.Gallen besuchte, wurde auf dem Brühl ein Reigentanz aufgeführt. Dort soll Pucci die Mädchen öffentlich auf den Mund geküsst und später mit Regina Schittlin Unzucht getrieben haben.

Ignatius Rotmund, der Schulmeister, hatte für Rütiner ein paar ziemlich schmutzige Witze parat: Eine Nonne bestellte den Pfarrer für die Beichte zu sich aufs Feld. Dieser hatte seinen Kopf in Heu gehüllt und fiel über sie her. Als «der Same gestreut war», fragte die Nonne, was das sei. Er meinte: «Die Absolution.» Worauf sie erwiderte: «Hätte ich doch in die Kirche geschissen – was wäre mir dann erst auferlegt worden!» Rotmund wusste auch, wann es am besten sei, den Liebesakt zu vollziehen: «Am Morgen früh, wenn sie, noch mit Kot beladen, die Scheide eng schliesst.» Sei dieser fest, so sei es wie «ein Viertel Musmehl». Oder von einer beichtenden Lagerdirne erzählte er, sie habe den Mann einer anderen gestohlen, worauf der Priester sagte: «Erde, öffne dich und verschlinge sie.» Worauf sie sich umdrehte, den Hintern präsentierte und sagte: «Arsch, verschlinge den Priester!»

Vadian mahnt: «Nit zur geilheit»

Weil es eben auch Gerüchte kolportierte und viele Halbwahrheiten enthielt, wurde Rütiners Diarium lange als unglaubwürdige Quelle und damit für die historische Forschung als unbrauchbar abgetan. Nicht «Faktentreue» oder «Richtigkeit» macht Rütiners Notizen so wertvoll, sondern die Berichte des Alltags in der Kleinstadt, die Art, wie hier über bestimmte Themen gesprochen wurde, und nicht zuletzt der Umstand, dass die Notizen als rein private Aufzeichnungen angelegt waren.

Hätte die städtische Obrigkeit Wind davon bekommen, wie akribisch Rütiner selbst ihre intimsten und schmutzigsten Geheimnisse dokumentierte, er hätte wohl um sein Leben fürchten müssen. Nicht einmal ihm nahestehende Personen wie Johannes Kessler und Vadian (dieser in vielerlei Hinsicht «ungeschickte» Mann) blieben im Diarium verschont. Dabei muss Rütiner als sehr vertrauensvolle Person gegolten haben, ansonsten ihm wohl kaum all diese Geschichten zugetragen worden wären.

Für Vadian bleibt Sex eine Sünde, der immerhin innerehelich aber zu dulden ist, denn der Mensch ist schwach. (Bild: pd)

Eine systematische sexualhistorische Hebung dieses Quellenschatzes steht noch aus. Die Basler Historikerin Carla Roth hat an der Oxford University über mündliche Kommunikation, obszönen Humor und Gender in St.Gallen im 16. Jahrhundert doktoriert. Das «Diarium» bildet dafür wenig überraschend die Hauptquelle.

Über Prostitution in St.Gallen wurde ebenfalls wenig geschrieben. Ernst Ziegler hat dem Thema ein Kapitel in seinem Büchlein Aus dem alten St.Gallen gewidmet: Sicher ab 1431 bis ins 16. Jahrhundert existierte das sogenannte Frauenhaus in der Engelgasse, ein «Etablissement», das 1578 auf Beschluss der Räte abgerissen wurde wegen «vielerlej Unmues und Sachen». Der Rat übte die Kontrolle aus, kassierte Steuern und Zinsen und legte die Regeln fest, wie der Wirt mit den Frauen, die dort wohnten und arbeiteten, umzugehen habe. Ebenso wie die Scharfrichter waren die Frauenwirte oder Kuppler geächtete Berufsleute und daher in der Regel Auswärtige. Allzu viel über die Verhältnisse und Begebenheiten innerhalb der Frauenhäuser hat Ziegler allerdings nicht zutage gefördert.

Tiefere Einblicke ins Eheleben des 16. Jahrhunderts bieten die Arbeiten von Stadtarchivarin Nicole Stadelmann. Mit der Reformation galt die Ehe bald als einziges Gefäss, wo Sexualität ohne Sünde ausgelebt werden konnte. Die Ehe wurde zum Kern der Gesellschaft, zur Basis der christlich-moralischen Gemeinschaft und letztlich zur Grundlage des bürgerlich-modernen Lebensmodells der Kleinfamilie.

Aber selbst in der Ehe konnte ein zügellos ausgelebter Trieb schnell zur Sünde werden, wie auch Vadian sagte: «nit zur geilheit, sonder zu notdurft unser schwachheit». Für ihn blieb selbst ehelicher Sex unrein. Dennoch sei die Auslebung der natürlichen Sexualität und die Erhaltung des Menschengeschlechts der erste Zweck der Ehe. So hatten sowohl Mann als auch Frau das Recht, Geschlechtsverkehr einzufordern. Entsprechend gestalteten die St.Galler Räte ihre Ehenormen aus. Das Scheidungsrecht blieb im gesamteidgenössischen Vergleich aber ziemlich restriktiv.

Ehebruch war einer der häufigsten Scheidungsgründe vor dem St.Galler Ehegericht, erst in zweiter Linie spielten Gewalt, materielle Streitigkeiten oder andere Konflikte eine Rolle. Impotenz und Unfruchtbarkeit waren ebenso ein anerkannter Scheidungsgrund. Sogar bei Krankheit konnte der Beischlaf gefordert werden. Rütiner berichtet von einem Fall, bei dem der Mann trotz Aufforderung seine Frau vor Abscheu kaum besteigen konnte, weil ihr die Pest an zwei Stellen auswuchs.

Sexualmoral zwischen Bibel und Aufklärung

Machen wir einen Zeitsprung, bleiben aber beim Thema Hygiene und Sicherheit. Wenn wir heute lässig über die althergebrachten, rigiden Sexualmoralvorstellungen schmunzeln, geht häufig vergessen, dass das zunehmende Wissen über die Verbreitung von Krankheiten und deren Vorbeugung eine mindestens so wichtige Rolle für gesellschaftliche und juristische Sexualverhaltensnormen spielte wie biblisch fundierte Reinheitsgebote. Die Tripper und Syphilis oder «Lustkrankheit» plagte die Menschheit über viele Jahrhunderte.

Der Kampf gegen Geschlechtskrankheiten war Hauptgrund für die Einführung des schulischen Aufklärungsunterrichts. 1939 brachten der Katholische Mädchenschutzverein, der Katholische Frauenbund und der Bund schweizerischer Frauenvereine eine 20-seitige Broschüre heraus, in der nicht vom religiösen Standpunkt her argumentiert wurde. Katholische Kreise zeigten sich pragmatisch und boten mit dem Ratgeber zumindest prüfenswerte Argumente gegen unverbindliche Verhältnisse und die damit verbundenen Risiken.

Der bereits erwähnte Otto Henne am Rhyn, Lehrer, Redaktor und während 40 Jahren St.Galler Staatsarchivar, ging mit 84 Jahren in Pension und wäre laut Marcel Müller vom Staatsarchiv wohl schillerndster Protagonist, wenn dereinst einmal eine St.Galler Sexualgeschichte vorliegen sollte. In seiner mehrbändigen, etwas überambitionierten Kulturgeschichte über sämtliche Zeitalter und alle Völker der Erde thematisierte er auch die Sittengeschichte. Ausserdem schrieb er Ende des 19. Jahrhunderts Werke mit Titeln wie Die Gebrechen und Sünden der Sittenpolizei aller Zeiten vorzüglich der Gegenwart und Prostitution und Mädchenhandel. Neue Enthüllungen aus dem Sklavenleben weisser Frauen und Mädchen.

Otto Henne am Rhyn. (Bild: wikimedia)

Damit verfolgte er zwar hehre Absichten, er verurteilte den Mädchenhandel aufs Schärfste, im gleichen Atemzug aber auch die Prostitution an sich, selbst wenn diese staatlich kontrolliert wäre. Wenig systematisch reiht er in seinen Schriften Einzelschicksale aneinander, die er vor allem aus St.Galler Zeitungsberichten zusammengetragen hat. Für ihn ist Belgien beispielsweise ein «Idealland der Prostitution und Bordellstaat par excellence». Auch für Henne spielte sich in vadianischer Tradition die legitime Sexualität ausschliesslich in der Ehe ab. Dennoch studierte er für seine Sittenstudien mit grösstem Interesse auch jene Praktiken, die er «krankhafte, unnatürliche oder perverse Formen des Geschlechtsverkehrs» nannte, zu denen er auch die Homosexualität zählte.

Internierte und das Gesetz

Marcel Müller war sichtlich erfreut, als Saiten beim Staatsarchiv nach sexualhistorischen Quellen anfragte. Vor einigen Jahren hat er begonnen, Material dazu zu sammeln. Zwei Vorträge hat er dazu gemacht, zu mehr hat die Zeit bisher nicht gereicht. Leider, muss man sagen. Seine unkatalogisierte Sammlung an Schriften, Briefen, Akten, Protokollen, Artikeln und Hunderten von Seiten Sekundärliteratur füllt mittlerweile einen ganzen Karton.

1940 wurden in der Schweiz rund 50‘000 französische und polnische Soldaten interniert, die einen gewissen Reiz auf Einheimische ausgeübt haben dürften. Kontakte zwischen der Flüchtlingsarmee und der Zivilbevölkerung waren zwar offiziell untersagt, doch hielt man sich kaum daran. Die Polen galten als elegant und schneidig. Immerhin waren sie «fast durchwegs rasiert», wie sogar der Schweizer Generalstabschef anerkannte. Der «Nebelspalter» dokumentierte damals das Unverständnis eines Berner Jünglings, der sah, wie ein polnischer Offizier einer Frau die Hand küsste, und erstaunt fragte: «Du, worum schmökt dä dere a der Hand?» Der Neid der einheimischen Männer folgte der soldatischen Galanterie auf dem Fuss. Von «Polenflittchen» und «Polenhuren» war schnell die Rede. Nationalrat Eugen Bircher schlug 1944 vor, «diesen Damen und Dämchen (…) einmal die Haare zu schneiden, dass man sie erkennen kann».

Auch in Herisau waren Polen kaserniert. Im Gebiet des Gübsensees konnten sich die jungen Leute einigermassen ungestört treffen. Jerschy Rutzki erinnert sich, dass er einmal einem jungen Herisauer seine Uniform ausgeliehen habe. Dieser sei dann von seinem Spaziergang am Gübsensee mit breitestem Grinsen zurückgekehrt, weil ihn die jungen Frauen angelächelt hätten. Damit er nicht aufflog, konnte er aber nur zurücklächeln, er sprach ja kein Polnisch. Nachdem das Eheverbot nach drei Jahren wieder aufgehoben wurde, waren bereits 370 polnische Internierte Väter von unehelichen Kindern geworden. Bis 1945 heirateten 316 Paare.

Ausser Sichtweite der Kaserne Herisau: Treffen am Gübsensee. (Bild: Appenzellische Jahrbücher)

Einblick darüber, was nach juristischem und moralischem Gutdünken sonst noch opportun war, gibt das schweizerische Strafgesetzbuch. Noch 1886 war Sex nur innerhalb der Ehe legal. Verdienst des Thurgauer Bundesrats Heinrich Häberlin war es, dass noch während des Zweiten Weltkriegs homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Personen landesweit entkriminalisiert wurden. Dasselbe galt für die «einfache Unzucht», also den Geschlechtsakt zwischen ledigen, erwachsenen Männern und Frauen. Hinzu kam dafür ein Gesetz, wonach Männer mit Gefängnis bestraft werden konnten, wenn sie schwangere, ledige Frauen im Stich liessen und damit in eine Notlage brachten. Hinter dem vormaligen Verbot der einfachen Unzucht stand also nicht einfach Lustfeindlichkeit, sondern ebenso der Schutz der Frauen vor männlicher Verantwortungslosigkeit – und letztlich des Staats vor möglichen Sozialhilfeleistungen.

Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Schändung, Inzest, Bigamie oder Pädophilie – nach Müller «gewissermassen die dunklen Seiten der Lust» – blieben bis heute Straftatbestände. Mit dem neuen Strafgesetzbuch trat auch das entsprechende St.Galler Einführungsgesetz in Kraft. In föderalistischer Tradition durften die Kantone ihren Gegebenheiten Rechnung tragend weitere Straftatbestände hinzufügen. Der Landkanton St.Gallen verbot also die «Unzucht mit Tieren».

Breiter betroffen dürfte die Bevölkerung allerdings vom Konkubinatsverbot gewesen sein: «Personen, die fortgesetzt in ausserehelicher Geschlechtsverbindung zusammenleben, werden mit Haft oder Busse bestraft. Sie sind polizeilich voneinander zu trennen.» Die diesbezügliche polizeiliche und juristische Durchsetzungspraxis bis zur Abschaffung des Verbots 1984 wäre sicherlich eine eigene Studie wert.

Sex und Öffentlichkeit

Die St.Galler Kantonsgeschichte widmet auch dem Thema Zensur ein kleines Kapitel. Das Kino hatte der Verbreitung erotischen Kulturguts enormen Schub verliehen. 1928 erliess der Regierungsrat eine «Verordnung über Errichtung und Betrieb von Lichtspieltheatern und Filmverleihgeschäften». Der St.Galler Stadtrat verabschiedete daraufhin eine Wegleitung, wonach die Vorführung von Filmen mit «entsittlichender Wirkung» nicht zu gestatten sei. Dazu gehörten Nackt- und Entkleidungsszenen, die in «lüsterner, ausschliesslich auf Auslösung der Sinnlichkeit abzielender Form» gezeigt wurden.

Beispielsweise Walter Mittelholzers Abessinienflug löste, nicht in St.Gallen, dafür in Rorschach heftige Diskussionen aus. Der Rorschacher Stadtrat verlangte, dass «die Schlussszene mit den nackt tanzenden Negerinnen weggelassen werden» müsse, und die Christlich-Sozialen fanden, der Nackttanz sei anstössig und namentlich für jugendliche Kinobesucher «eine nicht zu unterschätzende Gefahr».

In den 1950er- und 60er-Jahren waren es vor allem katholisch-konservative Kreise, welche das langsame Vordringen erotischer Darstellungen bekämpften. Gegen die Aufklärungs- und Sexwelle ab Mitte der 60er-Jahre konnten die Behörden aber irgendwann nicht mehr standhalten. 1976 hob St.Gallen die Filmzensur auf, nur der Jugendschutz blieb bestehen.

Sittenwächterei ist allerdings kein ausgestorbenes Phänomen. In St.Gallen hat sich das zuletzt 2014 in der Debatte um das Plakat zur Ausstellung über Tina Modotti im Historischen und Völkerkundemuseum gezeigt. Abgebildet war ein Akt der Künstlerin und Revolutionärin, man sah Nippel und Schamhaar. Die Stadt, namentlich Heinz Indermaur, damals Departementssekretär Soziales und Sicherheit, intervenierte. Man müsse nicht ohne Not die Sexualisierung des öffentlichen Raums weiter vorantreiben, meinte der CVPler damals, dies vor dem Hintergrund der damaligen Debatte um die Love-Life-Plakatkampagne. Es sei für die Sache der Ausstellung nicht zentral, eine nackte Frau auf diese Weise im öffentlichen Raum zu zeigen.

Dieses Foto wurde aber ausgewählt, gerade weil es damals vom mexikanischen Regime gegen die unbequeme Fotografin verwendet wurde. Modotti wurde 1930 aus dem Land, dessen Revolution sie fotografisch begleitet hat, ausgewiesen, was ihr den Boden unter den Füssen weggezogen hat.

Plakat des Anstosses und Gegenstand der St.Galler Sittlichkeitsdebatte 2014.

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