Freihandel mit China? Das haben im Nationalrat auch Parlamentarier akzeptiert, die sich zuvor für die Menschenrechte stark gemacht hatten. Darunter die Grüne Yvonne Gilli.
Mehrere Nationalrätinnen und Nationalräte, die sich bei Smartvote 2011 noch für die Berücksichtigung der Menschenrechte beim Abschluss von Freihandelsabkommen (FHA) ausgesprochen hatten, votierten Mitte Dezember im Parlament gegen eine Rückweisung des Vertrags mit China. Die «China-Plattform» – ein Zusammenschluss von Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen – wirft diesen Parlamentariern vor, ein Wahlversprechen gebrochen zu haben.
Die Kritik trifft auch die St. Galler Grünen-Vertreterin Yvonne Gilli. Sie wehrt sich aber vehement gegen den Vorwurf, ein Wahlversprechen gebrochen zu haben. «Ich habe weder meine Haltung noch meine Meinung geändert, und ich habe dem Freihandelsabkommen auch nicht zugestimmt», sagt Gilli auf Anfrage. Sie habe sich mit allen Kräften für die Respektierung der Menschenrechte eingesetzt, nicht nur in China, sondern grundsätzlich überall dort, wo sie dies mit ihrem politischen und persönlichen Engagement tun könne, sagt die grüne Volksvertreterin. «Nun habe ich zum Rückweisungsantrag eine andere Einschätzung. Für mich stellt sich nicht die Frage der Verbesserung dieses Vertrags, sondern die Frage, wie sich global die Menschenrechtssituation und ein umweltschonenderes und gerechteres Wirtschaften unterstützen lässt.»
Was den Handel mit China betreffe, handle es sich um einen der am stärksten wachsenden Exportmärkte der Schweiz. Ohne Freihandelsabkommen sei dieser Exportmarkt völlig unflankiert, mit dem Abkommen aber an gewisse Umweltstandards und arbeitsrechtliche Bedingungen geknüpft. «Was ist jetzt besser?» fragt die St. Galler Grüne. «Ich respektiere, dass man dazu zu unterschiedlichen Schlüssen kommen kann. Ich distanziere mich aber in aller Form von der Unterstellung, dass ich mit meinem Stimmverhalten meine in Smartvote festgehaltene Position geändert habe.»
Zweierlei Menschenrechts-Ideale
Ob am FHA mit China die Diskussion über die Durchsetzung und Einhaltung der Menschenrechte im Reich der Mitte festgemacht werden kann, ist höchst fraglich, zumal der Westen und China die Menschenrechte sehr unterschiedlich interpretieren. China bekennt sich zu den Menschenrechten und hat 2004 den Zusatz «Der Staat respektiert und gewährleistet die Menschenrechte» in die Verfassung aufgenommen. China ratifizierte zudem die wesentlichen Menschenrechtskonventionen der UNO.
Die Sichtweise unterscheidet sich aber in einigen Punkten von der westlichen. Während der Westen unter Menschenrechten vor allem den Schutz des Einzelnen vor Übergriffen des Staates versteht, fokussiert China diesbezüglich die Verbesserung des allgemeinen Wohlstands und der Lebensqualität, d. h. die Bevölkerung hat Vorrang vor den Freiheitsrechten Einzelner.
Die Frage ist, welche Sichtweise sich bei den Menschenrechten global durchsetzen soll: die westliche oder die anderer Regionen und Kulturräume. Für die Menschenrechte am sinnvollsten ist wohl nur, wenn verschiedene Sichtweisen, die allgemein verbindliche menschliche Grundwerte beinhalten, als gleichwertig eingestuft werden.
Die Schweiz ist im Vorsprung
Wem nützt das FHA mit China? Vor allem international tätigen Schweizer Grossunternehmen. Mit dem Abkommen erhalten sie einen vereinfachten Zugang zum chinesischen Markt. Die Schweiz ist das erste europäische Land mit einem solchen Abkommen, und die hiesigen Unternehmen haben somit einen Vorsprung gegenüber der europäischen Konkurrenz. China, das hinter der EU und den USA der drittgrösste Exportmarkt der Schweiz ist, bietet über das FHA Rechtssicherheit, Investitionsschutz und Schutz des geistigen Eigentums für Schweizer Unternehmen. Für den Wirtschaftsminister Bundesrat Johann Schneider-Ammann ist das Vertragswerk ein «Nachhaltigkeits-Abkommen» und ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.
Freihandel macht aus Sicht der Gegner der Globalisierung die Reichen noch reicher und die Armen noch ärmer. Jede Zollsenkung und jede Marktöffnung trifft vor allem Niedriglöhner und Kleinbetriebe, die immer ungeschützter der Marktmacht des Grosskapitals ausgeliefert sind. Liberale, wirtschaftsfreundliche Kreise sind hingegen der Meinung, dass Freihandel allen Wohlstand bringe. Dafür brauche es den ungehinderten weltweiten Handel mit Arbeit, Dienstleistungen, Wissen und Gütern.
Ein Nutzen für die Menschenrechte lässt sich von Freihandelsabkommen allerdings kaum ableiten, zumal die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte hauptsächlich den Wirkungskräften des Marktes unterworfen sind. Wo bleiben da noch die Möglichkeiten, Menschenrechte verbindlich einzufordern?
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