Am Samstag, 25. Mai 2019, ging morgens ein Anruf der Stadtverwaltung Konstanz bei der Geschäftsstelle der Konstanzer Grünen ein. Angeblich, so hiess es, hätten sie gegen die Plakatierungsregeln verstossen. Diese besagen unter anderem, dass in der Nähe der Wahllokale keine Parteiwerbung angebracht werden darf, um die WählerInnen nicht auf den letzten Metern zur Stimmzettelabgabe kurzfristig zu manipulieren.
Ein wenig absurd diese Idee, dass jemand zur Wahl geht, kurz vor Betreten des Wahllokals noch ein Plakat sieht und sich denkt – Hach ja, das ist aber wirklich ein schönes Plakat! Jetzt werfe ich alle meine politischen Überzeugungen über Bord und wähle doch diese Partei! Oder: Oh wei, was ist denn mit meiner Lieblingspartei los? Die haben ja ein seltsames Plakat! Die wähle ich auf keinen Fall!
Absurdes Gedankenspiel? Nicht in Konstanz, nicht in diesem Wahlkampf. Denn die Plakate, die um das Rathaus und Bürgerbüro herum hingen, waren tatsächlich irritierend.
Bundesweite Aktion der Rechtsextremen
Eines davon zeigte den Grünen-Politiker Jürgen Trittin mit dem Slogan «Für eine Gesellschaft ohne alte weisse Männer», auf einem anderen war eine Pistole zu sehen mit dem Text «Polizei entwaffnen – für sichere Strassen», eines zeigte einen pinken Globus mit einer Regenbogenfahne und dem Zusatz: «Wir schaffen Deutsch als Amtssprache ab, um keine Nationalitäten zu benachteiligen» und auf einem weiteren war zu lesen: «Wir sind dafür – es gibt mehr als zwei Geschlechter».
Layouttechnisch waren die Plakate gut gemacht, sie passten perfekt in die Linie des grünen Wahlkampfkonzeptes aus früheren Zeiten. Aber das Logo war geklaut und auch Schrift und Design hatten die Form- und Farbsprache der Grünen übernommen.
Nicht nur in Konstanz wurden derartige Plakate gesichtet. 2016 waren in Sachsen-Anhalt gefälschte Grünen-Plakate ebenfalls im Umlauf, im April diesen Jahres wurden ähnliche Poster am Wahlbüro der Grünen im bayerischen Donauwörth angebracht. Hier bekannte sich die rechtsradikale «Identitäre Bewegung» (IB) zu der Aktion. Im Internet ist diese Art der Wahlkampfmanipulation bereits Gang und Gäbe.
«seemoz»-Recherchen ergaben: Die Konstanzer Fake-Plakate wurden zu Stabilitätszwecken auf Kartons aufgeklebt. Auf der Rückseite davon befanden sich zum Teil noch notdürftig abgekratzte Lieferscheine, die auf die Adresse des ehemaligen Kartonbesitzers hinwiesen.
Diese Kartons stammen demnach vom Firmengelände der Konstanzer Firma Schwarz Aussenwerbung. Diese war bereits mit einer braungefärbten Plakataktion in den Schlagzeilen, damals ging es um Werbung für ein Buch des rechtspopulistischen Publizisten Udo Ulfkotte und massive Plakatwerbung für die AfD, die nicht nur in Konstanz für Aufsehen sorgte.
Ahnungsloser Firmenchef
Weitere Fragen stellen sich, da bei der Firma Schwarz mit Dominik Böhler (im Bild unten links, fotografiert bei einem IB-Infostand im Juni 2018 auf der Marktstätte) ein Mitarbeiter beschäftigt ist, der sich bei Auftritten der rechtsextremen Identitären Bewegung schon des öfteren als deren Konstanzer «Ortsgruppenleiter» bezeichnet hat und auch bei mehreren IB-Aktionen (etwa der Verhüllung der Imperia oder einem rassistischen Auftritt beim Fasnachtsumzug 2018) massgeblich die Fäden zog.
IB-«Ortsgruppenleiter» Dominik Böhler.
Firmenchef Christian Schwarz, der auch im Wirtschaftsausschuss der Stadt Konstanz sitzt, gibt sich Anfang Juni auf «seemoz»-Nachfrage völlig ahnungslos. Ja, Böhler sei zwar bei ihm beschäftigt, aber von der Identitären Bewegung habe er persönlich noch nie etwas gehört. Auch mit den gefakten Plakaten der Grünen habe sein Unternehmen rein gar nichts zu tun. Weder habe man diese in Druck gegeben noch plakatiert, das hätten firmeninterne Nachforschungen ergeben. Über die politischen Aktivitäten Böhlers wolle er sich aber umgehend informieren.
Von einem anderen Mitarbeiter der Firma Schwarz, der in der Logistikabteilung tätig ist, war allerdings zu erfahren, dass man sehr wohl wisse, dass Böhler politisch im rechtsradikalen Lager zu verorten sei und dass diesbezüglich «Klärungsbedarf» bestünde. Eine erneute Nachfrage bei Christian Schwarz zum Fall Böhler, per Email am 12. Juni, blieb unbeantwortet.
Juristisch nichts zu machen
Eine Mitarbeiterin des Konstanzer Kreisverbands der Grünen hatte die 15 bis 20 abgehängten Plakate bereits am selben Tag der Polizei übergeben. Am Montag darauf die ernüchternde Mitteilung, dass diese den Fall nicht weiter verfolge, da von Seiten der Staatsanwaltschaft kein Straftatbestand festgestellt werden konnte.
Der zuständige Staatsanwalt Roth erklärte auf Nachfrage am Telefon, dass es sich hierbei um eine Gesetzeslücke handle, da das Beschädigen und Abhängen von Wahlplakaten sehr wohl strafrechtlich verfolgt werden könne (weder § 108a zur Wählertäuschung noch § 267 StGB), nicht aber das Aufhängen gefälschter Plakate. Es handle sich hierbei also lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, da keine Genehmigung zum Plakatieren erfolgt sei und auch um einen Verstoss gegen das Bildrecht, da das Logo der Grünen verwendet wurde.
Da die Grünen die Plakate selbst wieder entfernt haben, würden sie sich rein theoretisch strafbar machen, denn das sei im Grunde genommen Diebstahl. Ein Missbrauch der Demokratie hingegen zeige keine Merkmale einer Strafbarkeit auf.
Fazit: Die neue Rechte hat demnach ein leichtes Spiel bei der versuchten Manipulation von WählerInnen. Für künftige Wahlen gilt es also, entsprechend aufmerksam zu sein.
Dieser Beitrag erschien auch auf seemoz.de.
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