Hürde um Hürde
Nach zehn Jahren in der Schweiz wollte sich Samira Rahim mit ihrer Familie einbürgern lassen. Die zahlreichen bürokratischen Hindernisse und die hohen Kosten brachten die Familie zeitweise fast dazu, aufzugeben.
(Illustration: Nina Schweizer)
«Was machen Sie hier eigentlich?» – die Frage kam rasch. Und sie war erwartbar. Samira Rahim ist für dieses Gespräch extra nach Bern gefahren. Es war die mündliche Deutschprüfung auf B1-Niveau. Nur wenigen Tage davor hatte sie sich für die Prüfung angemeldet. Extra vorbereitet war sie sich nicht, schliesslich waren ihre Deutschkenntnisse zu diesem Zeitpunkt schon auf C2-Niveau und sie arbeitete bereits als Dolmetscherin beim Kanton St.Gallen.
Doch ausgerechnet dieser Kanton anerkannte ihr Sprachdiplom der HDS St.Gallen nicht, es musste ein B1 Zertifikat von Fide in Bern sein. Die Frage, was sie hier mache, war also berechtigt, doch Samira konnte die Frage nicht schlüssig beantworten. Prüfungsrelevant war die Frage nicht: Allen war klar, dass Samira das B1-Diplom locker kriegen wird.
Die Geschichte mit dem Sprachdiplom war nur eine der vielen Hürden im Einbürgerungsprozess von Samira Rahim und ihrer Familie. Im Jahr 2019 entschied sich Samira gemeinsam mit ihrem Mann, ihrer Tochter und den zwei Söhnen, sich in der Schweiz einzubürgern. Ende 2008 war die Familie aus dem Irak in die Schweiz geflohen. Samira und ihr Mann hatten das Land aus politischen Gründen verlassen müssen. Sie hatten Korruption kritisiert und für Menschenrechte gekämpft. Samira hatte als Juristin und ihr Mann als Journalist gearbeitet. «Als Kurden haben wir keine anerkannte Heimat, wir sind keine Iraker. Und von den Kurden selbst wurden wir verfolgt», sagt Samira. Nach zehn Jahren in der Schweiz war der Schweizer Pass der einzige Weg, um wieder in den Irak reisen zu können. «Nicht zuletzt wollten wir auch politisch wieder eine Stimme haben», so Samira.
Die Debatte um die sogenannte Demokratieinitiative hat begonnen. Sie verlangt, dass die Kriterien für das Erlangen der Schweizer Staatsbürgerschaft landesweit vereinheitlicht und vereinfacht wird. Lanciert hat die Initiative die Aktion Vierviertel, die sich für ein Grundrecht auf Einbürgerung und politische Teilhabe jener Menschen einsetzt, die schon lange hier leben, Steuern und andere Sozialleistungen zahlen, aber ohne Bürger:innenrecht kein politisches Mitbestimmungsrecht haben. Betroffen davon ist immerhin ein Viertel der Schweizer Bevölkerung.
In dieser losen Artikelserie erzählen Personen aus der Ostschweiz aus ihrem Leben und über ihre Erfahrungen im Einbürgerungsverfahren. (red.)
Die Familie lebte für zehn Jahre in Niederuzwil. Die erste Wohnung war ungeeignet, da die Tochter im Rollstuhl ist und die Wohnung nicht barrierefrei war. Erst nach fünf Jahren konnten sie die Wohnung wechseln. Im Jahr 2019 kaufte sich die Familie ein Haus in Henau. «Wir wollten damit die Zukunft der Kinder absichern und verhindern, dass unsere Kinder irgendwann Sozialhilfe beziehen müssen.» Samira arbeitet inzwischen als Betreuerin in einem Asylzentrum, als Dolmetscherin beim Kanton St.Gallen und als Beraterin bei Arge, einer Anlaufsstelle für Migrant:innen. Auch ihr Mann orientierte sich beruflich neu und arbeitet heute als Chauffeur.
Neben dem Sprachdiplom sorgte vor allem die Beschaffung von irakischen Dokumenten für viel Arbeit. Die Kopie der Heiratsurkunde lehnte die Schweizer Behörde ab. Da die Reise nach Irak nicht möglich war, mussten sie einen Anwalt zahlen, der vor Ort eine neue Kopie der Urkunde organisierte. Eine teure und aufwändige Angelegenheit, zumal die Iraker Behörden und auch der Anwalt wussten, dass sie Schweizer Preise verlangen können.
Nachdem die Sache mit der Heiratsurkunde geregelt war, lief der Einbürgerungsprozess weiter. Bis eines Tages ein Brief der Behörden kam: Der Einbürgerungsprozess sei wegen einer Verurteilung ihres Sohnes sistiert. Tatsächlich hatte ihr Sohn Polizeieinträge. Einmal wegen einer Töfflifahrt ohne Licht, einmal weil er als Kind auf einer Baustelle mit anderen Kindern spielte und einmal wegen eines Vorfalls, bei dem er von einem anderen Kind angegriffen wurde. Beim letzten Fall gab es tatsächlich ein Verfahren gegen den Sohn, das aber eingestellt wurde, weil er unschuldig war. Eine Verurteilung gab es nie. Samira wollte nach diesem Brief fast aufgeben, entschied sich jedoch, einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser konnte die Unschuld des Sohnes beweisen.
Schliesslich wurde die anfangs bezogene Sozialhilfe zum Problem für die Einbürgerung. Weil ihr Mann wegen einer Bypass-Operation arbeitsunfähig war, waren sie auch nach fünf Jahren noch auf Sozialhilfe angewiesen. Dies verursachte der Familie 46‘000 Franken Schulden. Sie hätten rasch zurückbezahlt werden müssen, was nicht möglich war.
Seit 2022 ist die Familie nun in der Schweiz eingebürgert. Der Prozess verursachte der Familie Rahim Kosten von rund 10‘000 Franken. Dabei eingerechnet sind alle Gebühren und Anwaltskosten. Mit dem Schweizer Pass konnte die Familie wieder zu ihren Verwandten im Irak reisen. Trotz all den Privilegien, die Samira mit dem Pass hat, sagt sie: «Am Ende ist es nur ein Papier. Die Menschen urteilen nach Aussehen oder nach Herkunftsland.» Rassismus gehöre für sie zum Alltag.
Die Migrationsgeschichte hat Samira zu ihrem heutigen Beruf gebracht. «Jura und Migration gehören zusammen», sagt sie. Nächsten Monat startet sie mit dem CAS in Migrationsrecht. Sie macht ihre Geschichte damit zu einem Teil ihrer Zukunft.
Anja Braun lebte bereits 18 Jahre in der Schweiz, als sie sich gemeinsam mit ihrer Familie entschied, sich einzubürgern. Es war ein logischer Schritt. Das Verfahren war es nicht immer.
Sindujan* lebt schon sein ganzes Leben in der Schweiz. Die Einbürgerung ist fast abgeschlossen, war aber mit hohen Kosten und einem unangenehmen Gespräch verbunden.
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