Das Modell ist urdemokratisch: Der grösste Kulturbetrieb der Ostschweiz, Konzert und Theater St.Gallen (KTSG), ist als Genossenschaft organisiert und geführt von einem 19-köpfigen Vorstand. Die schöne Theorie funktionierte in der Praxis bislang allerdings kaum: Das Sagen haben die sieben Mitglieder des geschäftsführenden Verwaltungsrats-Ausschusses, in dem auch Kantonsregierung (Laura Bucher) und Stadtrat (Markus Buschor) vertreten sind.
Der übrige Verwaltungsrat und die alljährliche GV nicken dessen Beschlüsse in aller Regel durch.
Anders am Montagabend: Die GV in der Lokremise brachte nicht nur einen Rekordaufmarsch von Genossenschafter:innen, sondern stellte in einem entscheidenden Punkt die Weichen anders, als der Verwaltungsrat dies gewollt hatte.
Ein Blankoscheck für den Verwaltungsrat?
Zur Diskussion stand eine weitreichende Statutenänderung. Sie hatte das Ziel, die neue Leitungsstruktur von Konzert und Theater auch formell festzuschreiben. Bisher bestand die Direktion gleichberechtigt aus dem Verwaltungsdirektor (Werner Signer) und den Direktor:innen von Musiktheater, Schauspiel und Konzert.
Neu ist ab Herbst 2023 mit Jan Henric Bogen ein Gesamtverantwortlicher Direktor an der Spitze mit einem ihm untergeordneten Leitungsgremium, das die Künstlerischen Leitungen der vier Sparten (neu auch der Tanzsparte) sowie die Leiter:innen von Finanzen, Technik, Dramaturgie und Marketing umfasst.
Das neue Modell ist öffentlich heiss diskutiert worden – die Berichte dazu hier, hier oder hier – und stand seither teils in Widerspruch zu den Statuten. Daher die Änderungen, die im Grundsatz nicht bestritten waren.
Der Widerstand entzündete sich jedoch am Artikel 29: Er sah vor, dass die Leitungsstruktur von KTSG künftig nicht mehr in den Statuten, sondern nur noch in der Geschäftsordnung geregelt sein – und damit in der alleinigen Kompetenz des Verwaltungsrats liegen sollte. Eine Art Blankoscheck für den Verwaltungsrat: Dagegen regte sich bereits im Vorfeld der GV Widerstand, sowohl aus dem Kreis von Mitarbeitenden als auch von aussenstehenden Genossenschafter:innen.
Ihr Gegenantrag: Im neuen Art. 29 soll die Zusammensetzung der Geschäftsleitung explizit aufgezählt sein. Sie könnte damit wie jede Statutenänderung nur mit einer Zweidrittelsmehrheit an der GV verändert werden.
«Nicht nachhaltig, nicht partizipativ»
Und so läuft der GV-Krimi am Montagabend im Zeitraffer ab:
Marcus Schäfer, Mitglied des Schauspielensembles, verliest den Antrag in der Lokremise im Namen von nicht weniger als 50 Genossenschafter:innen, je zur Hälfte Mitarbeitende des Theaters und externe Mitglieder, darunter der frühere Schauspieldirektor Peter Schweiger, alt-Stadträtin Elisabeth Béery oder Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser.
Der Antrag argumentiert mit exakt jenen Werten, die der künftige Theaterdirektor Jan Henric Bogen dem ganzen Haus verschrieben hat: Partizipation, Diversität und Nachhaltigkeit. Entscheidungen über das Geschäftsleitungsmodell allein dem Verwaltungsrat zu überlassen, sei nicht nachhaltig, heisst es in der Antragsbegründung. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Basis zu beschneiden, sei nicht partizipativ und ein falsches Zeichen auf dem Weg zu mehr Diversität.
«Wir sehen die Form der Genossenschaft als ein hervorragendes Mittel, KTSG mit vielen Menschen aus der Mitte der Gesellschaft in Verbindung zu bringen», hält der Antrag programmatisch fest. Entsprechend kontraproduktiv wäre es, die Rechte der Genossenschafter:innen zu beschneiden.
VR-Präsident Urs Rüegsegger will den Antrag zuerst nicht annehmen, willigt dann aber ein und empfiehlt ihn zur Ablehnung, ebenso wie einzelne Votanten im Saal. Ihr Tenor: Man solle dem Verwaltungsrat vertrauen, dass er die richtigen Leitungsentscheidungen fälle.
Auf der Gegenseite kritisieren mehrere Mitglieder die drohende Entmachtung der Genossenschafter:innen in einer derart zentralen Frage und werfen dem VR ihrerseits Misstrauen gegenüber der Basis vor.
Es folgt ein juristisches Hin und Her zur Frage «einfaches Mehr» oder «Zweidrittelsmehr». Die Genossenschafter:innen stimmen mit grosser Mehrheit zu, den Antrag zuzulassen. Der Verwaltungsrat sieht seine Felle davonschwimmen, zieht sich zur Beratung zurück – inzwischen wartet der Apéro Riche – und gibt dann bekannt, den Antrag mit einer kleinen Korrektur auch seinerseits zu unterstützen.
Am Ende resultiert ein einstimmiges Ja zu den neuen Statuten, inklusive dem korrigierten Art. 29.
«Der oft schlummernde demokratische Instinkt konnte geweckt werden», bilanziert der St.Galler Theologe Rolf Bossart, einer der Unterstützer des siegreichen Antrags. Die GV sei «das beste Stück am Theater St.Gallen seit langem» gewesen, meint Genossenschafter und Saiten-Co-Verlagsleiter Philip Stuber. Und Schauspieler Marcus Schäfer spricht von «einem guten Abend, der gezeigt hat, dass die Versammlung lebt, Kompromisse gefunden werden können – und sich ein Engagement in der Genossenschaft lohnt.»
Rüegsegger tritt sofort zurück
Das sah VR-Präsident Urs Rüegsegger offensichtlich anders: Am Tag danach erklärte er seinen sofortigen Rücktritt. Im Communiqué von Konzert und Theater St.Gallen heisst es zwar, Rüegsegger sei mit dem Erreichten zufrieden. «Gleichwohl nimmt er die von den Genossenschaftern geäusserten Vorbehalte gegen eine weitere Delegation von Kompetenzen an den Verwaltungsrat zum Anlass, seinen auf Ende 2023 geplanten Rücktritt um ein Jahr vorzuziehen.»
Urs Rüegsegger
Es sei sinnvoll, die anstehenden Arbeiten unter neuer Leitung zu planen. Der frühere Kantonalbank-Präsident war seit 2003 Mitglied des Verwaltungsrats und seit der Spielzeit 2009/2010 dessen Präsident.
Diversität steht jetzt in den Statuten
Gestärkt aus der gestrigen GV dürfte der designierte Theaterdirektor Jan Henric Bogen hervorgehen. Denn das neue Leitungsmodell, für das er und der Verwaltungsrat harsch kritisiert worden sind, ist mit dem Ja zu den neuen Statuten jetzt auch demokratisch breit abgestützt – ein Antrag, erst in zwei Jahren über eine Festschreibung des Modells abzustimmen, hatte an der GV keine Chance.
Insbesondere aber verpflichten die neuen Statuten den Verwaltungsrat, sich künftig diverser aufzustellen. Bisher sollte der VR neben den geldgebenden Kantonen, Gemeinden und den Besucherorganisationen explizit auch «Personen, die Sponsorenbeiträge erbringen, sowie Gönner und Gönnerinnen angemessen berücksichtigen». Der aktuelle, wegen seiner Wirtschafts- und Bankennnähe vielkritisierte VR war zumindest in dieser Hinsicht statutenkonform.
Neu heisst es in Art. 16: «Bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates ist darauf zu achten, dass dieser die verschiedenen Interessengruppen repräsentiert und die gesellschaftliche Vielfalt abbildet, sowie darauf, dass die einzelnen Verwaltungsratsmitglieder die für die Führung der Genossenschaft notwendigen Kompetenzen abdecken.»
Die Vakanz nach Rüegseggers Rücktritt bietet eine erste Chance, diesen Anspruch einzulösen.
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