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Kulturgeld: Scheitlins Antworten

Der Sparbefehl des St.Galler Stadtrats für Sitterwerk und Palace wirft weitere Wellen. Eine dringliche Interpellation der SP-Fraktion will ihn rückgängig machen. Stadtpräsident Thomas Scheitlin verteidigt den Entscheid: Hier seine Antworten auf die Saiten-Fragen.
Von  Peter Surber
Stadtpräsident Thomas Scheitlin bei der ersten Forumsveranstaltung für das neue Kulturkonzept im August 2018 in der Lokremise. (Bild: Simon Netzle)

«Wir verlangen, dass der Stadtrat die Kürzung der für 2019 bewilligten Betriebsbeiträge von Palace und Sitterwerk sofort korrigiert und den ursprünglichen Betrag ausrichtet.» So steht es in der Medienmitteilung der SP-Fraktion zur dringlichen Interpellation, die sie morgen Dienstag im Stadtparlament einreicht. Der Protest gilt dem Entscheid des Stadtrats, den beiden Kulturinstitutionen die beantragten Subventionserhöhungen zu streichen. Bereits zuvor war eine Petition mit dem gleichen Anliegen lanciert worden.

Die SP sieht im Stadtratsentscheid zum einen eine Brüskierung des Parlaments. Und zum andern stellt sie grundsätzlich fest: «Die Stadt St.Gallen muss als Arbeits- und Lebensort attraktiv bleiben. Dazu gehört ein aktives Kulturleben, das unterschiedliche Bedürfnisse der St.Gallerinnen und St.Galler berücksichtigt. Wir sind überzeugt, dass der Stadtrat spätestens bei der Behandlung des neuen Kulturkonzepts erkennen wird, welche Ausstrahlung Palace und Sitterwerk weit über die Stadtgrenzen hinaus haben.»

Bereits vor Bekanntwerden der Interpellation hat Saiten sechs Fragen an Stadtpräsident Thomas Scheitlin zum Thema gestellt. Hier sind seine Antworten. Sie lassen nicht unbedingt auf viel Musikgehör für das Anliegen der Interpellation schliessen – aber diese wird erst an der morgigen Parlamentssitzung eingereicht und voraussichtlich im Februar vom Stadtrat beantwortet.

 

Herr Scheitlin, wie passt die Einsparung von 25’000 Franken zur gleichzeitigen Erarbeitung des neuen Kulturkonzepts, mit der die Stadt gemäss Ihrer Aussage die kulturelle «Glut am Glühen» erhalten und neue Bereiche erschliessen will?

Thomas Scheitlin: Ich muss vorausschicken, dass es sich nicht um eine Kürzung handelt. Das Palace erhält weiterhin eine Subvention von jährlich 200’000 Franken, das Sitterwerk eine solche von 70’000 Franken. Diese Beiträge sind unbestritten. Es ging also nicht um eine Streichung sondern um die Ablehnung einer Erhöhung der Beiträge. Das Kulturkonzept ist ein auf Langfristigkeit ausgelegtes Strategiepapier. Es definiert die kulturpolitische Ausrichtung für die kommenden Jahre. Es ist damit die Basis für die zukünftige Allokation der Kulturgelder. Glut am Glühen halten heisst nicht einfach mehr Geld ausgeben. Es kann auch heissen, Geld anders ausgeben. Wie das dann schlussendlich aussieht, wird sich im Verlaufe dieses Jahres nach Erarbeitung des Kulturkonzeptes zeigen.

Die beantragten Beitragserhöhungen für Palace und Sitterwerk waren gut begründet, deren Leistungen unbestritten. Warum dann trotzdem das Nein des Stadtrats?

Für den Stadtrat sind die Leistungen der beiden Institutionen wichtig und unbestritten. Er hat deshalb die bestehenden Subventionen nicht gekürzt. Es ist aber die Aufgabe des Stadtrates, eine nachhaltige, langfristige Finanzpolitik sicherzustellen. Ausgehend vom Budget 2019 zeigt die Finanzplanung 2020 bis 2022 stark steigende Aufwandüberschüsse, die sich durch die Steuerfussenkung noch verstärkt haben. Auslöser für die steigenden Aufwandüberschüsse sind Megatrends wie die Demografie (Pflegefinanzierung), gesellschaftliche Entwicklungen mit Folgen im Ausbau des flächendeckenden Betreuungsangebotes, Kinderkrippenangebotes, Sozialhilfekosten, Sicherheit (24-Stundengesellschaft), Mobilität, um nur die Wichtigsten zu nennen. Andererseits steht seitens Bund und Kanton eine Steuergesetzrevision an, die direkte Auswirkungen auf die Erträge haben wird. Sollten die in der Finanzplanung aufgezeigten Defizite, vermehrt um den Betrag der Steuerfusssenkung, eintreffen, so wäre das Eigenkapital der Stadt in drei Jahren, also 2022 aufgebraucht. In der Folge müssten harte Massnahmen ergriffen werden. Es gehört deshalb zu den Aufgaben des Stadtrates, Massnahmen zur langfristigen Abstimmung von Aufwand und Ertrag zu prüfen und wenn notwendig auch umzusetzen. Dabei wird sicher das Ausgabenwachstum im Fokus sein und der Stadtrat wird Massnahmen zur Begrenzung des Aufwandwachstum in Betracht zu ziehen haben. Er hat festgehalten, dass er jetzt mit Blick auf die noch erhöhten Defizite der Folgejahre, für das Jahr 2019 alle Erhöhungen von Ausgaben noch einmal kritisch hinterfragen wird.

Entscheidet der Stadtrat wie im Fall Palace/Sitterwerk auch künftig von Mal zu Mal über Kürzungen, oder gibt es ein Gesamtpaket oder Sparpakete nach Direktionen?

Ausgabenbeschlüsse jeder Art, die in der Kompetenz des Stadtrates liegen, müssen mit einem Stadtratsbeschluss beantragt und bewilligt werden. Das ist der gängige Prozess. Dabei kommt es immer wieder vor, dass ein Antrag aus einer Direktion vom Gremium abgelehnt oder gekürzt wird. Im Zuge der langfristigen Finanzpolitik steht für den Stadtrat generell die Ausgabenseite im Fokus. Ein Beschluss über das Vorgehen hat der Stadtrat noch nicht gefasst.

Wie hoch ist die Finanzkompetenz des Stadtrats bei solchen Ad-hoc-Entscheiden?

Es handelt sich nicht um Ad-hoc-Entscheide. Die beiden Erhöhungen lagen in der Kompetenz des Stadtrates. Der Budgetbeschluss des Stadtparlamentes ist eine Ermächtigung, die gesprochenen Gelder auszugeben. Es ist aber noch kein Beschluss, dass diese Gelder ausgegeben werden müssen. Der Stadtrat kann in jedem Fall entscheiden, dass er einen bestimmten Betrag nicht ausgeben will. Zu den Finanzkompetenzen des Stadtrates sei auf den Anhang zur Gemeindeordnung verwiesen.

Sind weitere Kürzungen im Bereich Kultur zu erwarten – zum Beispiel bei Institutionen, die bis zum 20. Dezember ihr Jahresprogramm einreichen mussten?

Es handelte sich wie gesagt nicht um Kürzungen. Die Subvention ist in ihrer ursprünglichen Höhe bestehen geblieben. Der Stadtrat wird mit Blick auf die erhöhten Defizite sämtlich Aufwanderhöhungen, die eine langfristige Auswirkung haben, kritisch hinterfragen. Bei Institutionen, die jeweils jährlich ihr Programm einreichen, wird der Beitrag zuerst in der Kulturkommission geprüft und anschliessend durch die Direktion Inneres und Finanzen dem Stadtrat zum Entscheid vorgelegt. Die Festlegung des Beitrages basiert immer auf dem Programm.

Die rund 5 Millionen an Einsparungen sind voraussichtlich nur über Stellenreduktionen möglich – wo gibt es da «Luft nach oben», wie zum Beispiel die SVP an der Budgetsitzung gesagt hat?

Wenn mit Luft nach oben Einnahmenerhöhungen gemeint sind, so sehe ich derzeit kein Potenzial, das 5 Millionen Franken zu kompensieren vermag. Die Kompensation der erhöhten zukünftigen Defizite wird also schwergewichtig über die Aufwandseite zu erfolgen haben. In einem Dienstleistungsbetrieb wie der Stadtverwaltung erfolgt die Leistungserstellung durch Mitarbeitende. Dass deshalb auch die Beurteilung des Personalbestandes als grösster Kostenblock nicht ausgeschlossen bleiben darf, ist offensichtlich. Im Mittelpunkt stehen aber die Leistungen und Art deren Erbringung.

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