, 25. April 2017
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Kulturgesetz: «Wömmer etz doch…»

Der Kanton St.Gallen soll doch ein neues Kulturförderungsgesetz erhalten. Der Kantonsrat hat am Montag in erster Lesung ja dazu gesagt – gegen den Willen der Kommissionsmehrheit. Die CVP hatte sich erfreulicherweise eines Besseren belehren lassen.

Kultur sei ein «Bereich, der möglicherweise interessant, aber nicht lebensnotwendig ist». Und: Ein neues Gesetz produziere nur neue Kosten. So tönte es von rechts, von SVP-Hardliner Karl Güntzel. Nicht lebensnotwendig? Oder kaum lebensfähig? Etrit Hasler (SP) erinnerte den Rat postwendend daran, dass Kulturschaffende mit einem Median-Jahreslohn von 40‘000 Franken kaum das Nötigste zum Leben verdienten.

Die Gegenpositionen der gestrigen Kulturdiskussion (die vollständige Ratsdebatte hier) waren damit abgesteckt. Und beide blieben chancenlos. Die SVP scheiterte mit all ihren Streichungsversuchen, die SP stellte erst gar keinen Antrag, professionelle Kulturschaffende müssten auch angemessen bezahlt werden. Denn ein solcher, ursprünglich von der Regierung vorgesehener Passus war schon in der vorbereitenden Kommission chancenlos gewesen. Hasler tröstete sich und den Rat damit, dass das Amt für Kultur bereits heute ein waches Auge auf diese Thematik habe und kein Lohndumping betreibe. Dies müsse, Gesetz hin oder her, so bleiben.

Dem Toggenburger Kulturvermittler und Zeltainer-Betreiber Martin Sailer (parteilos) allerdings hatte es ob Güntzels «herablassender Haltung der Kultur gegenüber» kurz die Sprache verschlagen. Davor und danach aber setzte er sich so engagiert wie Hasler für die Kernpunkte des neuen Gesetzes ein. Es schafft unter anderem eine rechtliche Grundlage für die regionalen Förderplattformen, nennt die vom Kanton betriebenen Institutionen (heute: Schloss Werdenberg, Altes Bad Pfäfers, Kunstzeughaus Rapperswil-Jona, Lokremise St.Gallen und Konzert und Theater St.Gallen) und nimmt die Förderung der kulturellen Teilhabe explizit ins Pflichtenheft des Kantons auf.

Streichkonzert abgewendet

Noch einmal aufs Tapet kamen ein paar Punkte, die schon in der Kommission zu reden gegeben hatten. Die Anträge, meist von der SVP, zielten allesamt in die Richtung «unnötig», «kostet nur», «Staatskultur…» – und blieben durchwegs chancenlos.

Soll seinen Wohnsitz im Kanton haben, wer Anspruch auf Fördergelder erhebt? Diese Forderung der SVP sei weltfremd, argumentierte Hasler, weil Werke (zum Beispiel Kompositionen) keinen kantonalen Standort hätten. Und weil weg müsse, wer es in St.Gallen künstlerisch zu etwas bringen wolle – in einem Kanton, dem es an fast allen Ausbildungsangeboten fehle.

Soll der Kanton Kulturvermittlung aus seinem Pflichtenheft streichen? Nein, widersprach Sailer dem Ansinnen – Vermittlung sei neben Förderung und Pflege des Erbes eine zentrale Aufgabe der staatlichen Kulturförderung. Die Kommission hatte dieses Feld sogar erweitert und verlangte ausdrücklich, dass auch Menschen mit Behinderung Zugang zur Kultur erhalten müssen.

Darf der Kanton auch künftig Defizitgarantien sprechen? Die SVP befürchtete hinter dem Begriff ein Fass ohne Boden; Regierungsrat Martin Klöti beruhigte: Auch Defizitgarantien hätten ein Kostendach und kämen den Staat sogar günstiger – weil sie nur im schlechten Fall überhaupt beansprucht würden.

Und schliesslich: Soll das Gesetz die Gemeinden in die Pflicht nehmen und festlegen, dass der Kanton nur fördert, was auch von den Gemeinden unterstützt wird? Für einmal ging dies der FDP zu weit – und machte sich sogar die SVP für diese Art der örtlichen Verankerung von Kulturförderung stark. Mit Erfolg.

Es bleibt bei der Lotterie

So steht nach der ersten Lesung ein verknapptes neues Kulturförderungsgesetz, das finanziell explizit kostenneutral sein will und drum auf alle Neuerungen verzichtet. Insbesondere blieb die SP-Grüne-Fraktion mit dem Versuch erfolglos, den Lotteriefonds zu entlasten von wiederkehrenden Ausgaben. Ordentliche Staatsaufgaben gehörten über den ordentlichen Staatshaushalt finanziert, sagte Max Lemmenmeier (SP) und bemühte dafür sogar die alten Griechen: Schon die attische Demokratie habe ihre kulturellen Leistungen und damit den Beginn der westlichen Hochkultur aus der Staatskasse finanziert. Lotteriegelder sollten für soziale und kulturelle Projekte und damit für die «Stärkung der Zivilgesellschaft» reserviert bleiben. Das Ansinnen, das auch Kulturminister Martin Klöti hier schon öffentlich vertreten hat, blieb aber im Stimmenverhältnis 1:4 chancenlos.

Trotzdem: Dass das Gesetz jetzt in erster Lesung durchgekommen ist, ist ein Erfolg – denn die vorberatende Kommission hatte, mutmasslich mit den Stimmen von CVP und SVP, noch mehrheitlich Nicht-Eintreten auf das Kulturförderungsgesetz empfohlen, dies mit dem Argument, das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1995 genüge und müsste bloss in einigen Punkten angepasst werden. Trotz Nichteintretens-Mehrheit hatte die Kommission dann das Gesetz doch durchgeackert und diverse Änderungen angebracht. Jene elf Stunden Beratung sollten nicht vergeblich gewesen sein, man habe jetzt ein Gesetz, dem auch von Seiten der CVP «zugestimmt werden könnte»: So erklärte deren Sprecher Erich Zoller den Sinneswandel seiner Partei. Mit der Folge, dass die SVP mit ihrer kulturfeindlichen Politik allein auf weiter Flur stand.

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