Michi, 16. Oktober 2013 um 11:12 Uhr Bei Beispiel 1 wäre die Idee, das wenn man nach rechts abbiegen will in die 30er Zone hineinfährt und dann bei der ersten Kreuzung nach links abbiegt. Es hat sogar einen recht grossen Wegweiser, aber der steht so abseits von der Strasse, dass man ihn nicht wahrnimmt. Auch sind die Pfeile auf dem Boden sehr verwirrend und nur Ortskundige fahren dort deshalb so, wie es angedacht war. Beispiel 2 würde sich erübrigen, da man dort gar nicht fahren dürfte, dank dem Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzt, das zur Benutzung von Radstreifen und Radwegen verpflichtet, auch wenn diese, wie in den Beispielen, unbrauchbar und gefährlich sind. Ausserdem ist die Kreuzbleiche und St. Leonhardsbrücke nicht nur für Radfahrer ein Ärgenis, sondern auch für zu Fuss gehende. Will man bei der Kreuzbleiche wie vom Verkehrsplaner angedacht auf die andere Seite gelangen, muss man insgesammt 8 Fahrspuren überqueren. Diese Überquerung ist unterteilt in 3 Abschnitte, jeweils mit einem Lichtsignal für zu Fuss gehende und Radfahrer. Diese sind überhaupt nicht aufeinander abgestimmt und man wartet extrem Lange, so dass die meisten die Lichtsignalanlage ignorieren. Zum Teil sind auch die Handtaster, die man betätigen muss, für Radfahrer an unzugänglichen Stellen, so dass man absteigen müsste, um diese zu betätigen.