Der St.Galler Stadtrat hat die Initiative «Freier Marktplatz jetzt» für nicht zulässig erklärt. Damit hat er sein eigenes Projekt geschützt – plausible Argumente hin oder her. Es ist ein Entscheid mit Beigeschmack.
Konkret heisst es im Initiativtext: «Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt St.Gallen heben die mit der Volksabstimmung vom 8.1.1950 eingeführten Parkplätze auf Marktplatz, Blumenmarkt und Oberem Graben ersatzlos auf. Der Stadtrat wird angehalten, ein allgemeines Fahrverbot im Zeitraum von 11.30 – 06.00 auf dem Marktplatz durchzusetzen.Mittels einer dem Gemeinderat innert kurzer Frist separat vorzulegenden Verordnung soll der Stadtrat zudem die befristete Benutzung bestimmter kleiner Flächen auf dem Blumenmarkt für die Stationierung von Fahrzeugen von Behinderten und Handwerkern und die Belieferung der Geschäfte regeln.Ebenso definiert der Stadtrat allfällig notwendige Ausnahmen für den Öffentlichen Verkehr, Taxis, Anwohner und Radfahrer im Sinne der Erläuterungen.»
Tönt vernünftig. Die Initiative wäre der Ausweg für die Gegner der überflüssigen Parkgarage gewesen, denen aber die Idee eines autofreien Marktplatzes gefällt. Damit wäre der Weg frei geworden für eine vernünftige Planung: die Parkplätze weg, ein paar bequeme Sitzbänke hin, dazu neue Marktstände und St.Gallen hätte einen gemütlichen Platz mit Atmosphäre. Mehr braucht es nicht.
Der Stadtrat lehnt die Initiative aus formalen Gründe ab. Unverdächtige Kennerinnen und Kenner der Materie halten die Argumente für nicht unplausibel. Konkret heisst es in der Begründung: Der Stadtrat hat die Initiative als unzulässig erklärt, weil sie keinen Gegenstand betrifft, der in der Zuständigkeit der Bürgerschaft liegt. In der Zuständigkeit der Bürgerschaft liegen Geschäfte, über die das Stadtparlament zu beschliessen hat und die danach dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen. Das sind vor allem rechtsetzende Reglemente und grössere Kreditbeschlüsse. Die Initiative verlangt, dass die Parkplätze auf dem Marktplatz ersatzlos aufgehoben werden und dass auf dem Marktplatz ein allgemeines Fahrverbot im Zeitraum von 11.30 – 06.00 Uhr angeordnet wird. Das sind Verkehrsanordnungen im Sinne des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes, deren Erlass nicht in der Kompetenz der Bürgerschaft, sondern in der Kompetenz des Stadtrates liegt. Die Initiative ist aus diesem Grunde unzulässig.
Gegen den Entscheid kann beim kantonalen Departement des Innern rekurriert werden.
Es ist die Crux beim ganzen bürgerlichen Filz um die Parkgarage, dass der Stadtrat bei seinem Entscheid alles andere als neutral ist. Zur Illustration der Verwaltungsrat der City Parking St.Gallen AG, die die Parkgarage bauen will: Elisabeth Beéry, Nino Cozzio, Roger Dornier, Daniel Rietmann, Markus Morant, Elmar Jud, Hans-Jürg Bernet, Urs Wehrle.
Unter dem Strich sind das zwei Stadträte, zwei Stadtparlamentarier der FDP und zwei ehemalige Stadtparlamentarier der CVP.
Da hätte es jede Initiative schwer, die den Bau verhindern könnte.
Nun braucht es halt den Umweg über ein Nein zur Zwängerei am Marktplatz, damit der Weg frei wird für eine vernünftige Planung, die den Bedürfnissen der Stadtbevölkerung entspricht.
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