, 4. Juli 2012
keine Kommentare

Master in Hooliganismus

Das Kantonsgericht St. Gallen hat einem 29-Jährigen gewissermassen den «Master in Fussball-Hooliganismus» verliehen – gegen seinen Willen, aber auf Verlangen der Staatsanwaltschaft. Den «Bachelor» hat der gelernte Maler aus Winterthur am 16. September 2011 in erster Instanz beim Kreisgericht Wil abgeholt, zusammen mit einer happigen Geldstrafe von 9’800 Franken und einer Busse von 200 Franken. […]

Das Kantonsgericht St. Gallen hat einem 29-Jährigen gewissermassen den «Master in Fussball-Hooliganismus» verliehen – gegen seinen Willen, aber auf Verlangen der Staatsanwaltschaft.

Den «Bachelor» hat der gelernte Maler aus Winterthur am 16. September 2011 in erster Instanz beim Kreisgericht Wil abgeholt, zusammen mit einer happigen Geldstrafe von 9’800 Franken und einer Busse von 200 Franken. Die Graduierung mit dem «Master» durch das St.Galler Kantonsgericht verlangt ihm nun einiges mehr ab: eine Geldstrafe von 12’600 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 14’000 Franken.

Vorinstanz zu milde
Für die Staatsanwaltschaft war die Verurteilung durch das Kreisgericht wegen Landfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung sowie Betäubungsmittelkonsums eindeutig zu milde. Sie rekurrierte und verlangte zusätzliche Sanktionen wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie wegen versuchter Begünstigung. In der Vorinstanz ist der Beschuldigte von diesen Vorwürfen freigesprochen worden. Das Kantonsgericht hingegen folgte jetzt der Staatsanwaltschaft.

Autoheckscheibe zertrümmert
Und das ist die Geschichte, wie man mit Hilfe der Gerichte zu einem «Master in Fussball-Hooliganismus» kommen kann: Im Anschluss an das Spiel FC Wil gegen den FC Winterthur am 22. April 2009 im Stadion Bergholz geraten sich die einheimischen Wiler Fans und die Gast-Fans aus Winterthur in die Haare. Die Polizei trennt die Streithähne nach etwa zwei Minuten. Die Winterthurer trotten Richtung Bahnhof. Einer von ihnen schleudert einen Stein auf ein entgegenkommendes Auto. Die Heckscheibe geht zu Bruch. Zwei Polizisten beobachten den Ausraster und wollen den Täter kontrollieren. Das will der Beschuldigte zusammen mit Kollegen aus dem Winterthurer-Fanblock partout verhindern. Er stellt sich zwischen die Polizisten und den Steinwerfer. Dann rennt er auch noch mit den Polizisten dem Steinwerfer hinterher, um die Beamten durch Anrempeln abzudrängen. Vorerst gelingt es. Auf dem Bahnhof, wo dann doch noch der Zugriff auf den Steinwerfer erfolgt, droht der Beschuldigte den Polizisten verbal, es würde ihnen etwas passieren, wenn sie den Mann verhafteten.

Aus Solidarität gehandelt
Befragt nach dem Grund seines Eingreifens sagt der Beschuldigte dem Gerichtspräsidenten: «Ich habe das aus Solidarität gemacht. Wir handeln in solchen Situationen loyal, ohne rational darüber nachzudenken. Unter den Fans haben wir ein grosses Zusammengehörigkeitsgefühl.» Der Beschuldigte meint dann doch in der Rückschau, dass er sich falsch verhalten habe und nicht hätte eingreifen sollen. Es ist ihm auch klar, dass er sich damals in einer exponierten Situation befunden hatte, weil er bereits mit einem schweizweiten Stadionverbot belegt war, wegen der Beteiligung an früheren Ausschreitungen bei Fussballspielen. Auszeichnungen im Hooliganismus strebt er keine an, so der Eindruck seines Auftritts vor Gericht. Er hat sich nach eigenen Angaben inzwischen auch von der Szene gelöst. Hilft höchstens noch in der Fankurve bei Choreographien mit.

Polizei massiv behindert
Die Staatsanwaltschaft bleibt unbeeindruckt von den Äusserungen des Beschuldigten. Sie vermisst Reue und Einsicht. Sie wirft ihm vor, dass er die Polizei massiv bei ihrer Arbeit gestört und mit Vorsatz gehandelt habe. Die Prognose, welche die Staatsanwalt dem Winterthurer stellt, ist ernüchternd. Frühere Verurteilungen wegen Gewaltdelikten hätten keine wahrnehmbare Wirkung bei dem Mann gezeigt. Daran werde sich wohl auch jetzt nichts ändern, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt und fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Bei den Vorstrafen des Beschuldigten liegt es nahe, dass eine Freiheitsstrafe vollzogen, demnach unbedingt ausgefällt werden müsste.

Nicht stellvertretend für andere verurteilen
Die Verteidigerin, eine Zürcher Anwältin mit Erfahrungen punkto Fussball-Krawallanten, sagt: «Mein Mandant ist kein Hooligan. Er darf nicht stellvertretend für andere verurteilt werden.» Die Verteidigerin kritisiert die Staatsanwaltschaft, die ihrer Meinung nach darauf herumreitet, dass ihr Mandant den Polizisten echt gedroht habe. Die Verbalattacken hätten die Polizisten aber bestimmt nicht ernst genommen, zumal die beiden ihren Mandanten von früheren Einsätzen kannten und wussten, was von ihm zu erwarten sei, meint die Verteidigerin. Sie beantragt die vollumfängliche Abweisung der Berufungsklage und die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.

Verzicht auf Freiheitsstrafe 
Das Kantonsgericht folgt der Anklage zwar in der Argumentation, weist aber die geforderte Freiheitsstrafe ab. Die zusätzlich gefällten Schuldsprüche begründet es damit, dass der Beschuldigte durch seine Handlungen zumindest in Kauf genommen habe, dass der Steinwerfer sich für gewisse Zeit dem Zugriff der Polizei entziehen konnte. Damit habe er sich der versuchten Begünstigung strafbar gemacht, heisst es in der Urteilsbegründung. Ebenso sei erwiesen, dass der Beschuldigte gegenüber zwei Polizisten für den Fall der Verhaftung des Steinwerfers Drohungen geäussert und bei dessen Festnahme zumindest die Hinderung in Kauf genommen habe. Deshalb müsse er zusätzlich wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt werden.

Kurzer Sinn der halbtägigen Gerichtsverhandlung
Der «Master in Fussball-Hooliganismus» ist  bei der Justiz teuer, sehr teuer erkauft, auch wenn man ihn gar nicht haben will.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Impressum

Herausgeber:

 

Verein Saiten
Gutenbergstrasse 2
Postfach 2246
9001 St. Gallen

 

Telefon: +41 71 222 30 66

 

Hindernisfreier Zugang via St.Leonhardstrasse 40

 

Der Verein Saiten ist Mitglied des Verbands Medien mit Zukunft.

Redaktion

Corinne Riedener, David Gadze, Roman Hertler

redaktion@saiten.ch

 

Verlag/Anzeigen

Marc Jenny, Philip Stuber

verlag@saiten.ch

 

Anzeigentarife

siehe Mediadaten

 

Sekretariat

Isabella Zotti

sekretariat@saiten.ch

 

Kalender

Michael Felix Grieder

kalender@saiten.ch

 

Gestaltung

Data-Orbit (Nayla Baumgartner, Fabio Menet, Louis Vaucher),
Michel Egger
grafik@saiten.ch

 

Saiten unterstützen

 

Saiten steht seit über 25 Jahren für kritischen und unabhängigen Journalismus – unterstütze uns dabei.

 

Spenden auf das Postkonto IBAN:

CH87 0900 0000 9016 8856 1

 

Herzlichen Dank!