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Sackgasse Güterbahnhof

Mit der Überweisung eines Postulats hat das St.Galler Stadtparlament ein deutliches Zeichen gesendet: Es beauftragt den Stadtrat, gegenüber Bund und Kanton einen Planungsstopp für den Autobahnanschluss im Güterbahnhofareal zu fordern. Der Stadtrat will davon aber vorerst noch nichts wissen.
Von  David Gadze
So könnte es in 20 Jahren am St.Galler Güterbahnhof aussehen: Modell der Testplanung von Andy Senn. (Bilder: pd)

Der Widerstand gegen den Autobahnanschluss im Güterbahnhofareal wächst nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Politik: Vergangene Woche hat das St.Galler Stadtparlament das Postulat «Übungsabbruch statt Millionen für Planungsleiche verschleudern» erheblich erklärt.

Mit der Überweisung erhöht es den Druck auf den Stadtrat, der hinter dem Millionenprojekt steht: Zum einen soll er in einem Bericht darlegen, wie das Areal ohne einen Autobahnanschluss geplant beziehungsweise entwickelt werden könnte. Und zum anderen soll sich der Stadtrat gegenüber Bund und Kanton dafür einsetzen, dass die Planung für einen Autobahnanschluss in diesem Gebiet «unverzüglich gestoppt wird».

Von einem Planungsstopp will der Stadtrat jedoch vorerst nichts wissen. Man nehme das Signal des Parlaments «sehr ernst», versichert Baudirektor Markus Buschor. Der Stadtrat werde nun aber «keinen Brief nach Bern schicken» und aufgrund des Postulats einen Übungsabbruch fordern. Denn die Stadt wolle gegenüber Bund und Kanton weiterhin als «verlässliche Partnerin» auftreten.

Mit anderen Worten: Nach Jahren der Planung kommt eine plötzliche Kehrtwende für den Stadtrat nicht in Frage.

Die Planung nicht mittendrin abbrechen

Klar ist aber auch, dass es ein Geradeaus-wie-bisher nicht geben kann. Steckt der Stadtrat also in einer Sackgasse? Buschor verneint. Er verweist auf die Abstimmung zur Volksinitiative «Für ein lebendiges Areal Güterbahnhof ohne Autobahnanschluss». Diese lehnten im Februar 2016 rund 63 Prozent der städtischen Stimmberechtigten ab.

Der Stadtrat interpretiert dieses Nein als Ja zur Entwicklung des Areals mit Autobahnanschluss – und dieses Ja könne das Parlament nun nicht einfach mittels eines Postulats wegwischen, betont Buschor.

Die Politik müsse einen solchen Volksentscheid respektieren, auch wenn das Parlament vom Volk gewählt sei. «Aber wir unterschätzen nicht, dass ein Teil der Bevölkerung dieses Projekt ablehnt. Diese Stimmen wollen wir ebenfalls einbringen.» Jetzt sei aber nicht der richtige Zeitpunkt, um die Planung «mittendrin» abzubrechen.

Mehrverkehr als grösste Herausforderung

Die Planung des Güterbahnhofareals mit Autobahnanschluss läuft also vorerst weiter. Gleichzeitig muss der Stadtrat im Bericht darlegen, wie die Entwicklung auch ohne Anschluss möglich sein soll. Eine sinnfreie Pflichtübung also?

Buschor widerspricht: «Wir bekommen nun noch einmal die Gelegenheit aufzuzeigen, warum wir dieses Projekt verfolgen und welche Ideen wir haben.» Im Rahmen der Testplanung habe ein Team aufgezeigt, wie das Areal ohne Autobahnanschluss entwickelt werden könnte. «Darauf können wir zurückgreifen.»

Die Resultate der Testplanung für das Areal habe der Stadtrat im Übrigen sehr kritisch beurteilt. «Uns ist auch bewusst, dass es verschiedene Herausforderungen gibt, die noch nicht gelöst sind. Und die grösste Herausforderung ist nicht das Entwickeln der Insel Güterbahnhofareal. Sondern deren Anknüpfung an die umliegenden Gebiete», sagt der Baudirektor.

Was übersetzt nichts anderes heisst, als Lösungen für den Mehrverkehr, den der Autobahnanschluss in jenem Teil der Stadt auslösen würde, zu finden. Erst wenn diese Lösungen vorlägen, sei «eine Gesamtabwägung» möglich.

Das letzte Wort wird das Volk haben

Das letzte Wort wird aber ohnehin wieder das Stimmvolk haben. Für das Projekt sieht das kantonale Strassengesetz eine Vernehmlassung bei der entsprechenden politischen Gemeinde vor. Und liegt der Betrag des Projekts – wie in diesem Fall – über drei Millionen Franken, braucht es gemäss Gemeindeordnung der Stadt St.Gallen einen Parlamentsentscheid. Dieser untersteht dem fakultativen Referendum.

Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Stadtparlament ist davon auszugehen, dass es zu einem Ratsreferendum und somit zu einer Volksabstimmung kommen wird. Abgesehen davon müsse zuvor auch der Stadtrat im Rahmen des Vernehmlassungsbeschlusses, der in der zweiten Jahreshälfte 2024 zu erwarten ist, über das Projekt befinden, sagt Buschor. «Deshalb wollen wir jetzt nicht ein unzeitgemässes Nein zum Autobahnanschluss nach Bern kundtun.»

Jetzt mitreden: 2 Kommentare
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Markus Tofalo,  

Seite 2016 ist viel passiert: - Die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) ein Jahr später änderte die finanzielle Ausgangslage des Bundes drastisch. Plötzlich ist genug Geld vorhanden. - Der Klimawandel wurde inzwischen einer breiten Bevölkerung bewusst. Die Bewegung «Fridays for Future» und «Klimastreik Schweiz» entstanden erst Ende 2018. - Gegen das Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung wurde vom Gewerbe, SVP, FDP und CVP (heute Die Mitte) die «Mobilitätsinitiative» eingereicht. Diese wurde 2018 an der Urne mit 69% Nein abgelehnt. - Die Zusammensetzung des Stadtparlaments hat sich 2020 geändert. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Parteien, welche die Teilspange befürworteten, nicht auch deswegen Sitze verloren haben. - Auf Druck der beiden Initiativen des Vereins «umverkehR» wurde vom Stadtparlament ein Gegenvorschlag angenommen, welche die eingeschlagene Verkehrspolitik stützt - Die Testplanung zum Anschluss im Güterbahnhof hat aufgezeigt, dass der Autobahnanschluss am Güterbahnhof zu «zusätzlicher Versiegelung von Flächen zur Hitzeinsel-Bildung» beiträgt und die Verkehrsträger zulasten «des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs» verschiebt, «was den Zielen des städtischen Mobilitätskonzeptes 2040» zuwiderläuft. Es konnte «keine Lösung für eine qualitative städtebauliche Integration des Anschlusses Güterbahnhof (...) gefunden werden.»

Marcel Baur,  

Ich stimme David zu. Es bleibt aber eine Frage offen. Was passiert wenn die Stadtbevölkerung via Abstimmung Nein zum Anschluss sagt? Legen Bund und Kanton das Vorhaben dann auf Eis? Oder ziehen sie es trotzdem durch? Wäre dies der Fall, übernehmen die beiden die Kosten für die flankierenden Massnahmen? Oder verhindern sie eine städtische Abstimmung bereits im Vornherein, indem sie den Kostenanteil unter 3 Millionen halten? Das Versprechen einer städtischen Abstimmung ist äusserst vage. Es ist auch nicht klar, wie eine Abstimmungsfrage formuliert ist. Geht es nur um den städtischen Anteil? Oder erlaubt man der Stadtbevölkerung das Projekt gleich als Ganzes zu beerdigen? Angesichts der Interpretation der Abstimmungsfrage aus dem Jahr 2016 kann man sich hier auf nichts verlassen. Es bleibt nichts anderes übrig, als konsequent und an allen Fronten gegen das Vorhaben zu kämpfen.

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