Während des ganzen Lockdowns keine originelle Idee, keine aufmunternde Kommunikation, keine besonderen Hilfsangebote für das Gewerbe oder für die Kulturbetriebe. Die grösste Stadt der Ostschweiz ging während der Corona-Krise auf Tauchstation und überliess alles Kanton und Bund.
Kaum entspannte sich die Situation, kündigte der St.Galler Stadtrat am 28. Mai in einer Medienmitteilung aus heiterem Himmel eine umfassende Lockerung der Ladenöffnungszeiten in der Innenstadt an. Hier die zentrale Aussage: «Das neue Vollzugsreglement ermöglicht innenstädtischen Läden des Detailhandels, welche sich in einem klar begrenzten Perimeter befinden, ab dem 1. Juni 2020 von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr zu öffnen. Am Sonntag ist grundsätzlich eine Öffnung von 10 bis 17 Uhr erlaubt».
Dazu hatte es in der Medienmitteilung etwa so viele Verweise auf Gesetzesartikel und Verordnungen wie in einem Gerichtsurteil. Doch davon später.
Präsentiert wurde auch eine Begründung: «Diese Massnahme dient der Steigerung der Attraktivität der Stadt St.Gallen insbesondere auch als Destination im Bereich des zunehmenden Städtetourismus.»
Seither sind die Fragezeichen gross und zahlreich: Wieso jetzt? Wieso überhaupt? Wieso ohne Parlament und Vernehmlassung? Gilt das Arbeitsverbot am Sonntag nicht mehr? Wie setzt sich nochmals der Stadtrat politisch zusammen? Und: Seit wann ist St.Gallen ein Tourismusort?
Pro City hat mitgeholfen
Das neue Reglement war kein Alleingang des Stadtrats – lässt man einmal die üblichen politischen Gremien wie das Parlament oder die Stimmberechtigten weg.
Zuerst habe man eine Verlängerung der Verkaufszeiten am Samstag im Tausch gegen einen kürzeren Abendverkauf verlangt, schildert Ralph Bleuer, Präsident von Pro City St.Gallen, den Ablauf. Aber dann hätten sich die neuen Möglichkeiten unter dem Titel Tourismus gezeigt und man habe dies unterstützt. Das neue Reglement sei «ganz klar mit Pro City» erarbeitet worden, stellt er fest.
Aber wird sich überhaupt etwas ändern? Ab 17 Uhr leert sich unter der Woche die Innenstadt. Das zeigt sich zuerst mit Staus rund um die Kreuzbleiche, aber auch mit steigenden Frequenzen bei Bus und S-Bahn. Etwa ab 18 Uhr wirkt sich die Stadtflucht auch in der Fussgängerzone aus: Von Viertelstunde zu Viertelstunde sind weniger Passanten in den Gassen unterwegs.
Deshalb schliessen Geschäfte wie Baumgartner oder Rösslitor freiwillig bereits um 18.30 Uhr. Das gilt auch für einzelne Markenshops wie etwa Esprit. Man könnte deshalb feststellen, dass es egal ist, ob die Läden eine halbe Stunde oder eineinhalb Stunden früher zumachen als erlaubt. Den neuen Spielraum bis 20 Uhr dürften vor allem Lebensmittelgeschäfte und dort Grossverteiler wie Aldi, Coop oder Migros nutzen.
«Es geht darum, dass die Geschäfte je nach Bedürfnis, Sortiment oder Lage selber entscheiden können, ob sie offenhalten wollen», sagt Bleuer. Der Entscheid dazu sei in den wenigsten Fällen bereits abschliessend erfolgt. Das neue Reglement gelte erst seit dem 1. Juni. In der Regel müsse zuerst die Personaleinsatzplanung geändert werden.
Laut Bleuer ist bei Pro City mit rund 160 Mitgliedern etwa die Hälfte der Geschäfte in der Innenstadt vertreten. Die Vereinigung braucht einen grossen Hut: Mit dabei sind neben traditionellen Ladengeschäften wie Baumgartner Kaffee oder Wellauer auch Anwaltskanzleien wie diejenige von Walter Locher, dabei sind Immobiliengesellschaften, die UBS Switzerland AG, Grossverteiler wie Coop und Migros oder Markenshops wie Esprit oder H&M.
Man solle nicht immer das Negative sehen, findet Bleuer. Der Markt müsse spielen können. Die Nachfrage regle dies von alleine. Wenn die Kunden fehlten, werde das Geschäft schnell wieder früher geschlossen, ist er überzeugt.
Belebte Innenstadt am Sonntagnachmittag?
Soviel zu den noch nicht wirklich abschätzbaren Auswirkungen der neuen Regelungen bis Samstag – kommen wir zum Sonntag. Dort gilt in der Schweiz ein Arbeitsverbot mit Ausnahmen. Eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten wurde in diversen Abstimmungen versenkt. Der Stadtrat brauchte deshalb einen Umweg für sein Reglement. Er stützt sich auf eine im Gesetz vorgesehene Ausnahmebewilligung für Tourismusorte ab und verweist auf eine Verordnung des Kantons, die die Stadt St.Gallen als Tourismusgemeinde bezeichnet.
Dazu zwei Fragen an den Stadtpräsidenten:
Bei den Öffnungszeiten an Sonntagen geht es nicht zuletzt um eine Wertediskussion, und es gibt dazu keinen Konsens. Wieso wurde das Reglement nicht dem Parlament vorgelegt?
Thomas Scheitlin verweist in seiner Antwort auf das kantonale Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung. Die darin aufgeführten erweiterten Ladenöffnungszeiten für Tourismusgemeinden seien in Volksabstimmungen nicht bestritten gewesen. Ein städtisches Reglement erteile dem Stadtrat die Kompetenz, die Öffnungszeiten zu regeln und zu bewilligen. «Aufgrund dieser Kompetenzerteilung ist eine Vorlage an das Parlament nicht notwendig.»
Ist es redlich, wenn unter dem Titel Tourismus praktisch die ganze Innenstadt in den Rayon für die sonntäglichen Öffnungszeiten einbezogen wird, obwohl sich die Touristen vor allem im Stiftsbezirk aufhalten?
Scheitlin: «Touristen, die St.Gallen besuchen, bewegen sich nicht nur im Stiftsbezirk. Wichtige Punkte befinden sich auch ausserhalb des Stiftsbezirks, denken wir beispielsweise an den ‹Roten Platz›, die Lokremise, die verschiedenen Hotels, den Hauptbahnhof, die Verbindungswege zum Theater, die Museen im Stadtpark oder die Parkgaragen. Die Gäste in der Stadt bewegen sich zu Fuss zwischen diesen Orten.»
Und: «Wir möchten weiter, dass die Besucherinnen und Besucher hier übernachten. Sie sollen am Samstagabend oder am Sonntagmittag in einem Restaurant in der Stadt etwas essen können, durch eine belebte Stadt bummeln und den Geschäften Umsatz und Verdienst ermöglichen.»
Eine belebte Innenstadt am Sonntagnachmittag? Die SP kündigt Widerstand an. Sie werde diese Liberalisierung politisch bekämpfen und prüfe Wege, «wie mit einer Motion oder Initiative das Parlament oder die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in dieser Frage das letzte Wort haben können».
Die Grünen stellen fest, dass der Stadtrat an der Bevölkerung vorbei entschieden habe. «Durchgehendes Einkaufen stellt nicht einen gesellschaftlichen Wert an sich dar, sondern ignoriert die Bedürfnisse von Menschen, die die Stadt als sozialen, kulturellen und lebenswerten Ort mitprägen und mitgestalten möchten.»
SP-Kantonsrätin Bettina Surber will in einem neuen Vorstoss von der St.Galler Regierung wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, «damit eine zur Tourismusgemeinde erklärte Stadt wie St.Gallen für einen bestimmten Perimeter die Ladenöffnungszeiten am Sonntag liberalisieren kann?»
Damit wären wir beim entscheidenden Punkt. Für dauernde Sonntagsarbeit braucht es trotz aller städtischen und kantonalen Verordnungen eine Bewilligung – und zwar eine vom Bund. Zu den Voraussetzungen dafür gibt es zwei Bundesgerichtsurteile aus den Jahren 2014 und 2015 mit ziemlich identischen Ausführungen. Es ging dabei um die Sonntags-Öffnungszeiten der Migros in Rapperwil-Jona und des Outlet-Village im bündnerischen Landquart. Beidesmal gewann übrigens die Gewerkschaft Unia, vertreten jeweils durch den St.Galler Anwalt Arthur Andermatt.
Das Bundesgericht hat in beiden Entscheiden detailliert dargelegt, welche Bedingungen für eine Ladenöffnung unter dem Titel Tourismus erfüllt sein müssen. Es lohnt sich ein kleiner Ausflug ins Juristendeutsch.
Die Ausnahmebestimmung für Geschäfte in Fremdenverkehrsgebieten gilt nämlich «für Betriebe in Kur-, Sport-, Ausflugs- und Erholungsorten, in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonmässigen Schwankungen unterliegt».
Es müsse weiter überprüft werden, ob das Geschäft «der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen» dient. Das blosse Einkaufserlebnis falle nicht darunter. Nicht dazu zählten deshalb Betriebe, «die in erster Linie oder ausschliesslich die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung befriedigen».
Als Belege dafür müssten tourismuswirtschaftliche Zahlen vorgelegt werden. Dass Rapperswil – wie St.Gallen – in einer kantonalen Verordnung zu den Tourismuskerngebieten gezählt wird, beeindruckte das Gericht nicht. Ihm ging es um den Anteil des Tourismus an der Gesamtbeschäftigung etwa im Vergleich zu Bad Ragaz oder Luzern, und es verlangte weitere statistische Daten zu lokalen Wirtschaftsleistungen.
Man fragt sich nun schon ein bisschen, wie denn zuerst die Stadt St.Gallen und dann die Geschäfte der Innenstadt von der Lokremise bis zum Platztor diese Bedingungen erfüllen sollen – und wieso der Stadtrat all diese fundamentalen Einschränkungen in seiner Medienmitteilung nicht erwähnt und nur auf die Gesetzesartikel dazu verwiesen hat.
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