, 1. März 2013
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Stadtpolizei gegen Juso (2)

Letzten Samstag stoppte bekanntlich die Polizei eine Unterschriftensammlung der Juso, weil die Aktivisten angeblich keine Bewilligung besassen. Ungewöhnlich schnell hat nun der St.Galler Stadtrat eine einfach Anfrage von Angelo Zehr und Monika Simmler zum Vorfall beantwortet. Wie erwartet war das Sammelschild, auch Kundenstopper genannt, das Problem. Weil es aufgestellt war, wurde aus einer bewilligungsfreien Unterschriftensammlung […]

Letzten Samstag stoppte bekanntlich die Polizei eine Unterschriftensammlung der Juso, weil die Aktivisten angeblich keine Bewilligung besassen.

Ungewöhnlich schnell hat nun der St.Galler Stadtrat eine einfach Anfrage von Angelo Zehr und Monika Simmler zum Vorfall beantwortet. Wie erwartet war das Sammelschild, auch Kundenstopper genannt, das Problem.

Weil es aufgestellt war, wurde aus einer bewilligungsfreien Unterschriftensammlung eine bewilligungspflichtige.

So ist das halt in St.Gallen.

Grundlage für die Regelung ist der beliebte Gummiparagraph, mit dem in der Stadt immer wieder dies und jenes verboten werden kann: die Bewilligungspflicht wegen gesteigertem Gemeingebrauch.

Die entscheidende Passage in der fünfseitigen Antwort des Stadtrats:

«Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist das Sammeln von Unterschriften bewilligungspflichtig, wenn dafür auf öffentlichem Grund ein Kundenstopper aufgestellt wird. Die Intervention der Stadtpolizei erfolgte daher zu Recht.»

Oder um es anders zu formulieren: Wenn die Juso den Kundenstopper zusammengeklappt und irgendwo an eine Wand gestellt hätten, wäre plötzlich keine Bewilligung mehr nötig gewesen. Und sie hätten weiter sammeln können.

Vielleicht hätte man ihnen dies einfach sagen sollen.

Schliesslich sind die St.Galler Spezialregelungen für die Ausübung demokratischer Grundlage nicht allen bekannt.

Und allen wäre viel Theater erspart geblieben.

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