Stimmbürger:innen entscheiden über Tempo 30 auf Hauptstrassen
Der Streit ums St.Galler Verbot von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen geht in die nächste Runde: Das Referendumskomitee hat die notwendigen Unterschriften gegen eine Änderung des kantonalen Strassenverkehrsgesetzes eingereicht. Damit wird das Stimmvolk über die Frage entscheiden.
Vertreter:innen der Verbände und Parteien, die gegen das Tempo-30-Verbot auf Hauptverkehrsachsen kämpfen, reichten am Montagmittag bei der St.Galler Staatskanzlei 5140 gültige Referendumsunterschriften ein. (Bilder: Reto Voneschen)
Das Referendumskomitee gegen den IX. Nachtrag zum Strassenverkehrsgesetz des Kantons St.Gallen hat am Montag über 5000 beglaubigte Unterschriften bei der Staatskanzlei deponiert. Fürs Zustandekommen des Referendums und damit einer Volksabstimmung wären 4000 Unterschriften nötig gewesen. Jetzt liegt der Ball bei der Kantonsregierung: Sie muss das Zustandekommen des Referendums feststellen und den Abstimmungstermin festlegen. Vor der Abgabe der Unterschriften stellten sich am Montagmittag Vertreter:innen der beteiligten Verbände und Parteien den Medien.
Insgesamt haben VCS, Umverkehr, Pro Velo, Fussverkehr Schweiz, SP, Grüne und Grünliberale sowie Juso, Junge Grüne und Junge Grünliberale innert 30 Tagen 5500 Unterschriften gesammelt. Davon wurden 5140 als gültig beglaubigt. Alle Beteiligten hätten unter erschwerten Bedingungen ganze Arbeit geleistet, würdigte Ruedi Blumer (Gossau) als Sprecher des Referendumskomitees die Bemühungen der Unterschriftensammler:innen. Auch das Beglaubigen der Unterschriften habe wegen Ferienabwesenheiten einige kleinere Gemeinden vor echte Probleme gestellt.
1700 oder ein Drittel der Unterschriften gegen das Tempo-30-Verbot auf Hauptstrassen stammen aus der Stadt St.Gallen. Es habe aber auch aus allen anderen Gemeinden im Kanton Unterschriften dabei, hielt Blumer fest. Wie es weiter geht, ist offen. Für die eidgenössischen Abstimmungstermine im laufenden Jahr (27. September und 29. November) dürfte es nicht mehr reichen. Die nächsten Blankotermine des Bundes für Urnengänge sind der 28. Februar und der 6. Juni 2027. Damit wird die Tempo-30-Frage im Kanton St.Gallen vermutlich Ende Februar des nächsten Jahres entschieden.
Hauptargument der Gegner:innen des neusten Nachtrags zum St.Galler Strassengesetz ist die Bewahrung der Gemeindeautonomie. Mit der Revision würden den Gemeinden wesentliche Kompetenzen in ihrer Verkehrspolitik entzogen, erläuterte Ruedi Blumer am Montagmittag auf dem Klosterplatz. Die Einführung von Tempo 30 werde nämlich nicht nur auf Kantons-, sondern auch auf Gemeindestrassen erster Klasse untersagt. Das seien aber Strassen, die von den Gemeinden selber finanziert und unterhalten würden.
Transparente und anderes Material warten am Montagmittag am Rand des Klosterplatzes auf die Übergabe der Referendumsunterschriften gegen das neue Strassenverkehrsgesetz an die Staatskanzlei.
Damit greife der Nachtrag zum kantonalen Strassengesetz in die Autonomie der Gemeinden ein, kritisierte Blumer. Diese wüssten aber am besten, welche Kreuzungen zu gefährlich und welche Strassen zu laut seien. Daher bestimmten Gemeinden heute selber über das Verkehrsregime. Diese Praxis habe sich bewährt. Es brauche in dieser Frage nun wirklich keine Bevormundung der Gemeinden durch den Kanton. Ganz abgesehen davon, dass Tempo 30 dort eingeführt gehöre, wo es aus Gründen von Lärm- und Klimaschutz sowie aus Rücksicht auf die Lebensqualität nötig sei.
Das Thema von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen bringt die Gemüter im Kanton St.Gallen seit einiger Zeit in Wallung: Einzelne Gemeinden wollen aus Sicherheitsgründen und zur Einhaltung der Lärmschutzvorschriften Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen einführen. Diese Massnahme ist nicht nur wirkungsvoll, sondern erheblich kostengünstiger als lange und hässliche Lärmschutzwände oder «Flüsterbeläge». Trotzdem sind die bürgerlichen Kantonalparteien dagegen. Da sie im Kantonsrat eine klare Mehrheit haben, wollen sie dieser Massnahme auf Gemeindeebene generell einen Riegel schieben.
Ausgelöst haben den Kreuzzug gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen Pläne der Stadt St.Gallen. Sie will das Tieftempo flächendeckend einführen. Das Konzept wurde anfänglich vom Kanton mitgetragen, dann aber durch eine Kehrtwende der Kantonsregierung fürs erste verhindert. Im bürgerlich dominierten St.Galler Kantonsparlament wurden die Pläne der Kantonshauptstadt als allgemeiner Angriff auf den motorisierten Verkehr verstanden. Das löste heftige, teils auch emotionale und polemische Gegenreaktionen aus.
So wurden die bisher im Rahmen einer Ausnahmeregelung weit gefassten Kompetenzen der Stadt St.Gallen zur Festlegung des Verkehrsregimes beschnitten. Und im Herbst 2023 wurde eine Motion gegen Tempo 30 auf sogenannten verkehrsorientierten Strassen überwiesen. Als solche gelten Kantonsstrassen sowie Gemeindestrassen erster Ordnung. Die Kantonsregierung hatte Nichteintreten auf die Motion beantragt, unterlag aber im Kantonsrat. Mit dem jetzt per Referendum bekämpften IX. Nachtrag zum Strassenverkehrsgesetz setzte sie den Motionsauftrag des Parlamentes um.
Wie die Stimmberechtigten vermutlich Ende Februar 2027 über die Tempo-30-Frage urteilen werden, ist schwer zu sagen. Klar ist, dass Verbände und Parteien, die sich für Tempo 30 auf Hauptachsen einsetzen, in ländlichen Regionen und in der Agglomeration mit dem Tieftempokonzept im Gegenwind stehen. Ob sie mit der von ihnen argumentativ in den Vordergrund gestellten Frage der Gemeindeautonomie entscheidend Gegensteuer geben können, ist offen. Punkten wird das Nein-Komitee sicher in der Gallusstadt und teils auch in stark verkehrsbelasteten Regionalzentren.
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