, 3. Oktober 2014
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TG: Kein generelles Fracking-Verbot

Die Thurgauer Regierung will auf der Suche nach Energiequellen kein generelles Fracking-Verbot festschreiben, die anderen Ostschweizer Kantonsregierungen tendenziell schon. Nun könnte es aber zu einem Paradigmawechsel kommen.

Wegen ökologischer Bedenken haben bereits die Kantone Waadt und Freiburg Fracking-Verbote beschlossen. Bern und der Aargau haben noch nicht entschieden, äussern sich aber über eine Zulassung vorsichtig. Die Ost- und Nordostschweizer Kantone haben schon mal Mustergesetze für die Nutzung des Untergrunds ausgearbeitet. Zur Fracking-Methode wird darin noch nicht konkret Stellung bezogen. Erst im Rahmen der kantonalen Gesetzgebungsprozesse soll sich zeigen, ob es auch zu einzelnen Verboten kommt, heisst es bei den Ost- und Nordostschweizer Kantonen.

Trotz mehrerer Vorstösse in Bern wird es noch einige Zeit dauern, bis ein Bundesgesetz über die Nutzung des Untergrunds kommt. Die Eidgenössische Geologische Gesellschaft (EGK) kritisiert grundsätzlich kantonale Sololäufe bei der Behandlung der Fracking-Methode. Die Grünen sind für ein generelles Verbot. Die anderen Parteien haben sich noch nicht festgelegt. Franz Schenker, Präsident der EGK, äussert sich für ein gesamtschweizerisches Vorgehen in der Fracking-Frage.

Thurgau in der Vorreiterrolle

Der Kanton Thurgau sieht sich im Bereich der Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz in der Vorreiterrolle. «Im Blickpunkt steht die Nutzung der Geothermie», schreibt der Regierungsrat in einer Botschaft zum Gesetzesentwurf über den Untergrund, der demnächst dem Kantonsparlament vorgelegt werden soll. Die Nutzung der tiefen Geothermie war der Kernpunkt einer Motion vom Dezember 2012. Sie löste den Gesetzesentwurf aus. Für die Regierung bedeutet die Nutzung des Untergrunds – neben Geothermie und Gasspeicherung – auch die Erforschung und Gewinnung von Bodenschätzen, die Erstellung von Lagerinfrastrukturen sowie geologische-geophysikalische Untersuchungen. Dazu brauche es die erforderlichen Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen, heisst es in der Regierungsbotschaft weiter.

Fracking könne auch umweltfreundlich betrieben werden. Im Sinne einer zukunftsorientierten Energiepolitik soll es deshalb im Thurgau nicht verboten werden. Verbieten möchte der Regierungsrat jedoch in diesem Zusammenhang die Verwendung von umweltgefährdenden Substanzen. Er bestimmt, welche chemischen Substanzen verwendet werden dürfen und welche ausgeschlossen sind. Zudem darf das Fracking gemäss Gesetzesentwurf keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere die Wasserqualität, haben. Dem allgemeinen Tenor in der Vernehmlassung, demzufolge Haftungs- und Versicherungsfragen nur ungenügend geregelt sind, soll im vorliegenden Gesetzesentwurf Rechnung getragen werden, sagt die Regierung. Allerdings lehnt sie es ab, Erdbeben- und Folgeschäden, die durch Tiefenbohrungen verursacht werden, durch die Gebäudeversicherung abzudecken.

Geothermie-Projekt in den Startlöchern

Die Geo-Energie Suisse AG, eine Gesellschaft mehrerer Schweizer Energieversorgungsunternehmen, will im thurgauischen Etzwilen ein geothermisches Pilotprojekt starten. Auf einem ausgedienten Eisenbahn-Areal soll ab 2020 ein Erdwärme-Kraftwerk Strom produzieren. Anders als etwa beim Geothermie-Kraftwerk in St. Gallen, das wegen ungenügender Bohrbefunde inzwischen eingestellt worden ist, wird in Etzwilen gar nicht mit Heisswasser in der Tiefe gerechnet. Nach dem sogenannten «Multi-Riss-System» soll Wasser durch Bohrlöcher in das Gestein gepresst und danach als Heisswasser wieder an die Erdoberfläche geführt werden.
 Wegen ökologischer Bedenken und aus Angst vor Erdbeben, wie sie in Basel und St.Gallen ausgelöst worden sind, ist im Dorf eine Bürgeraktion gegen das Geothermie-Projekt entstanden.

Das geplante, aber noch nicht bewilligte Vorgehen in Etzwilen ist mit Fracking sehr verwandt. Die Fracking-Methode bedeutet, dass Gesteinsschichten in grosser Tiefe durch Druck und Chemikalien aufgebrochen und durchlässig gemacht werden, so dass Energieträger auch aus Zonen gefördert werden können, die bisher nicht genutzt wurden. Fracking-Pläne gibt es gegenwärtig für das deutsche Bodenseegebiet. Die Ostschweizer Kantone befürchten eine Gefährdung des Sees als Trinkwasserspeicher. Auch Baden-Württemberg äusserte sich gegen ein Fracking, erlaubte aber einer britischen Firma erste Abklärungen.

«Nein zu Fracking» im Vorarlberg

Die bisher konsequenteste Haltung gegenüber der Fracking-Methhode hat das österreichische Bundesland Vorarlberg. Es lancierte die Initiative «Nein zu Fracking» für den Bodenseeraum und wird dabei von einem Teil der Seeanrainer unterstützt. Britische Firmen bemühen sich um entsprechende Erkundungslizenzen für die Gewinnung von Schiefergas. Der Landtag und die Landesregierung beschlossen die Widerstands-Aktion aus Sorge um die Unversehrtheit des Bodenseeraums.

Da ein bisschen Fracking mehr und dort ein bisschen Fracking weniger; aber Fracking allemal. Das wird wohl schliesslich das Ergebnis sein, wenn es den Kantonen überlassen bleibt, die Nutzung des Untergrundes gesetzlich zu regeln.

1 Kommentar zu TG: Kein generelles Fracking-Verbot

  • Michael K sagt:

    Habe neulich ein paar Leute gefragt, ob sie wüssten was Fracking sei. Fehlanzeige. Es sollte viel mehr solche Artikel geben! Jemand sagte neulich, dies werde als das „Fracking-Jahrzehnt“ in die Geschichte eingehen, denn nur durch Fracking könne die USA weiter so überlegen bleiben wie jetzt. Ausserdem hat The Economist diese Woche eine kleine Bemerkung, die uns bezüglich Freihandelsabkommen/Investorenschutz aufhorchen lassen müsste. Ich zitiere aus dem Gedächtnis: „Weil sie Fracking verboten hat, wird eine Kanadische Gemeinde auf entgangene Gewinne verklagt.“

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