Die Hälfte der Schweizer:innen nimmt einmal im Jahr an Glücksspielen teil, jede siebte Person monatlich, Tendenz steigend. Das zeigt eine Studie von 2022. Die Spieler:innen testen ihr Glück, hoffen auf Trumpf oder sechs Richtige. Die Chance, im Lotto zu gewinnen, ist allerdings kleiner, als von einem Blitz getroffen oder einer herabfallenden Kokosnuss erschlagen zu werden. Gleichzeitig sind in den vergangenen Jahren der Kauf von Losen und die Teilnahme an Online-Sportwetten kontinuierlich angestiegen. Grund für letzteres ist das neue Geldspielgesetz, wonach Online-Glücksspiele seit 2019 zulässig und ausländische Angebote gesperrt sind.
Was nicht gewonnen wird, bleibt im Topf. Mit der Summe im Jackpot steigt auch die Spielfreude. In der Folge steigen die Einnahmen der interkantonalen Landeslotterie Swisslos und der Loterie Romande. Und damit der Reingewinn der beiden von den Kantonen beauftragten Lotterien.
Von den Swisslos-Einnahmen gehen 66 Prozent an die Spieler:innen in Form von Gewinnausschüttungen, sechs Prozent werden als Provisionen an die Verkaufsstellen ausbezahlt, drei Prozent fliessen in den Betriebsaufwand und 25 Prozent gehen als Reingewinn an die Stiftung Sportförderung Schweiz, welche den Spitzensport fördert, sowie direkt an die 20 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Aufsicht und Transparenz
Die Kantone und das Ländle erhalten den Löwenanteil, etwa zehn Prozent gehen an den Spitzensport. Der über Lose generierte Gewinn wird nach Bevölkerungszahl verteilt, der durch übrige Spiele entstandene jeweils zur Hälfte nach Bevölkerungszahl und nach Spieleinsatz im jeweiligen Kanton. Im Tessin und im Fürstentum sind ausserdem nicht alle Produkte von Swisslos erhältlich, folglich erhalten sie nur die Gewinnanteile der dort erhältlichen Produkte.
*Die Stiftung Sportförderung ist zuständig für den Spitzensport. Auf kantonaler Ebene wird der Breitensport gefördert. Quelle: Swisslos, Jahresbericht 2024
Für die Aufsicht der Glücksspiele in der Schweiz ist die interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) verantwortlich. Sie überwacht Veranstalter:innen, kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften und beobachtet das Spielverhalten. Die von den Kantonen getragene öffentlich-rechtliche Behörde hat ausserdem die Befugnis, Sanktionen und Massnahmen zu verhängen. Weitere Aufgaben können ihr die Kantone selbst übertragen. Zudem erstellt und veröffentlicht die Gespa jährlich einen Tätigkeitsbericht mit Statistiken sowie Zahlen zur Verwendung der Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke durch die Kantone.
Gemäss jenem aus dem Jahr 2024 wurden rund 680 Millionen Franken Reingewinn von Swisslos und der Loterie Romande an die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein ausbezahlt. Laut Bundesverfassung müssen diese die Gelder für gemeinnützige Zwecke verwenden, allerdings obliegt die Ausgestaltung der Kriterien zur Vergabe den Kantonen.
Gemäss dem 2019 ratifizierten Geldspielkonkordat haben sich ausserdem die Kantone und die Gespa auf Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Spielsucht geeinigt und damit auch verpflichtet, transparent über die Verwendung der Lotteriefondsgelder Auskunft zu geben. Allerdings werden fehlende Auskünfte von der Gespa nicht geahndet und auch von Swisslos nicht weiterverfolgt.
Die Reserven steigen
Die meisten Kantone haben für die Lotteriefondsgelder mindestens einen Fonds, je nach zu förderndem Bereich. In St.Gallen und dem Thurgau sind es deren zwei, die beiden Appenzell verfügen über je drei Fonds, von denen jeweils einer nicht nur über die Lotteriegelder gespiesen wird. Über die letzten fünf Jahre sind diese Fonds schweizweit angestiegen, denn gemäss Swisslos steigen die ausgeschütteten Gewinne bereits seit 2010 kontinuierlich an und werden auch in Zukunft tendenziell ansteigen.
Ende 2024 befanden sich in den beiden St.Galler Fonds rund 55 Millionen Franken inklusive der Fondsverwaltungskosten. Der Ringkanton selbst gibt auf den öffentlich einsehbaren Dokumenten als Reserve allerdings nur die «frei verfügbaren Mittel» an: Rund 15 Millionen Franken in dem Fonds, der neben Gesundheit, Bildung und Forschung, Denkmalpflege, Sozialwesen, Jugend und Erziehung, Umwelt- und Entwicklungshilfe auch Kultur und übrige gemeinnützige Projekte finanzieren soll, sowie rund 7 Millionen in dem für den Breitensport zuständigen Fonds.
Der Umgang mit den Lotteriefondsgeldern variiert von Kanton zu Kanton teilweise stark, somit auch die Abrechnungen und Zahlen. Aus administrativen Gründen werden teilweise Reingewinn-Anteile des Vorjahres ausgewiesen, in anderen Fällen werden die tatsächlich erhaltenen Mittel ausgewiesen, selbst wenn sie aus Teilzahlungen unterschiedlicher Reingewinn-Anteile aus verschiedenen Geschäftsjahren von Swisslos stammen. Für diese Recherche hat Saiten sich mit allen vorhandenen Zahlen beschäftigt und hält sich in der Folge an jene der Gespa. Quelle: Gespa, Entwicklung der Lotteriefonds in Prozent, gemessen am Stand 2020
In Appenzell Innerrhoden befinden sich rund 1,4 Millionen Reserven in den drei Fonds und in Ausserrhoden etwa 5,5 Millionen, inklusive Verwaltungskosten (diese fallen in Innerrhoden nicht an), davon werden 5 Millionen als frei verfügbar angegeben. Im Kanton Thurgau befinden sich sogar rund 66 Millionen in den beiden Fonds, als frei verfügbare Mittel und inklusive Fondsverwaltungskosten.
Die Reserven sind also stabil – nicht nur in der Ostschweiz. Doch die Vergabepraxis variiert von Kanton zu Kanton und damit auch die Art und Weise wie die Beiträge verrechnet werden.
Somit ist es am Ende schwer, die Kantone überhaupt miteinander zu vergleichen. Was mit den Geldern passiert, lässt sich im Artikel über die Kulturfeindlichkeit nachlesen sowie in einem weiterem über die Vergabeprozesse und Richtlinien der Ostschweizer Kantonen (schon jetzt im Heft zu lesen).