Der Bund spart im Rahmen des Entlastungspakets 2027 im kulturellen Bereich vor allem bei den Beiträgen zum Denkmalschutz und bei Pro Helvetia. Letzteres dürfte sich in Form zunehmender Fördergesuche bei Kantonen und Gemeinden auswirken. Der Selektionsdruck wird folglich auch in der Ostschweizer Förderpraxis zunehmen, zumal die Kantone ihrerseits an Sparpaketen werkeln oder solche bereits umsetzen.
Zum Beispiel St.Gallen. Der Kanton gehörte, wie praktisch alle anderen Kantone, zu jenen, die das Entlastungsprogramm des Bundes in der Vernehmlassung ablehnten. Aber anders als etwa der Kanton Zürich, der auch einzelne Sparmassnahmen aus dem Kulturbereich kritisierte, beschränkte sich der Regierungsrat auf andere Bereiche, in denen der Bund Kosten senken respektive auf die Kantone abwälzen will. Kritik, wie man sie etwa von Branchenverbänden oder der Taskforce Culture hört, ist vom offiziellen St.Gallen nicht zu vernehmen.
Immerhin eine Befürchtung, die im Amt für Kultur geäussert wurde, kann – zumindest vorläufig – etwas relativiert werden. Der Bund wird zwar seine projektbezogenen Unterstützungszahlungen an Zivildienst-Einsatzbetriebe einstellen und damit jährlich 3,4 Millionen Franken sparen. Allerdings haben 2025 gerade mal 18 von über 4000 Einsatzbetrieben schweizweit von solchen Subventionen profitiert. 17 davon arbeiten im Umwelt- und Naturschutzbereich und nur gerade einer im Bereich Kulturgüterschutz. Und letzterer ist nicht in der Ostschweiz beheimatet, womit sich diese Sparmassnahme kaum auf die hiesige Kulturgüterlandschaft auswirken dürfte. Wie es dann aussieht, wenn das Bundesparlament über die Anpassung des Zivildienstgesetzes zur Verminderung der Attraktivität gegenüber dem Armeedienst debattiert, steht auf einem anderen Blatt. Dann könnte es durchaus sein, dass gewissen Kulturgüterschutzinstitutionen, die heute Zivildienststellen ausschreiben dürfen, Stellen teilweise oder ganz gestrichen werden. In der Ostschweiz sind das rund zwei Dutzend Einrichtungen wie Archive, Museen, kantonale Denkmalpflege und ähnliche öffentlich finanzierte oder private Einrichtungen.
Wie es um die allgemeine Stimmungslage im Kulturamt steht, kann man auch am kantonalen Entlastungspaket 2026 ablesen, das die Regierung dem Kantonsrat im Dezember zur Genehmigung vorlegt. 209 Millionen Franken will der Kanton über die nächsten drei Jahre insgesamt einsparen. Auch im Bereich Kultur sollen künftig 8 Millionen Franken weniger ausgegeben werden, bekanntlich nicht zum ersten Mal wird in diesem Bereich gedeckelt. Der Betrag scheint auf den ersten Blick nicht allzu hoch (anteilsmässig rund 4 Prozent am gesamten Sparpaket), und gewiss trifft es andere Bereiche härter, etwa die Behindertengleichstellung, die Sonderpädagogik, das Staatspersonal oder den Umweltschutz. Doch auch in der Kultur wird es an gewissen Stellen «schmerzhaft» – so wie es Finanzdirektor Marc Mächler im September bei der Präsentation des Sparpakets angekündigt hatte.
Für das Staatsarchiv und die Kantonsbibliothek (Massnahmenpäckchen M23) sollen 2,4 Millionen Franken weniger ausgegeben werden. So soll die Bibliothek künftig weniger gedruckte und digitale Medien anschaffen und ausserdem weniger in Digitalisierungsprojekte investieren (das Grossprojekt «St.Galler Tagblatt» lässt grüssen). Ins Gewicht fallen auch Einsparungen, die mit dem Wechsel auf das gesamtkantonale Bibliothekssystem und verschiedenen Anpassungen in der Verbundstruktur möglich werden (390’000 Franken). Das Staatsarchiv soll Erschliessungs- und Restaurierungsaufträge an Dritte reduzieren (450’000 Franken), wodurch die Öffnungszeiten und andere Publikumsdienste leicht zurückgefahren werden müssen, weil die ehemals externen Arbeiten nun intern anfallen.
St.Gallen zapft vermehrt den Lotteriefonds an
1,5 Millionen Franken sollen gemäss kantonalen Sparplänen bei der Denkmalpflege, der Archäologie und beim Stiftsarchiv gespart werden. Auf Denkmalpflegebeiträge aus dem ordentlichen Budget unter 20’000 Franken für Schutz- und Renovationsmassnahmen an Objekten, die im Besitz von Gemeinden sind, will die Regierung künftig verzichten. Dafür will sie die Minimalschwelle für solche Denkmalpflegebeiträge, die über den Lotteriefonds finanziert sind, von 20’000 auf 10’000 Franken runterschrauben, was faktisch zu einer Umlagerung aus dem Kantonsbudget zulasten des Lotteriefonds führt. Kommt hinzu, dass aufgrund des Entlastungsprogramms des Bundes dessen Beiträge an den Denkmalschutz im Kanton St.Gallen von 3,9 Millionen Franken (für die Periode 2021–2024) auf 3,4 Millionen (für 2025–2028) gekürzt werden.
Bei der Kantonsarchäologie werden jährlich 42’000 Franken eingespart, indem zwei Archäolog:innen festangestellt werden, die zuvor über eine Personalverleihfirma für den Kanton arbeiteten. Das Stiftsarchiv soll, analog zur Kantonsbibliothek, seine Digitalisierungsprojekte zurückschrauben.
Die stärksten Einschnitte im Kulturbereich fallen mit 4,3 Millionen Franken im Bereich Kulturförderung an (M25). So wird etwa der jährliche Kantonsbeitrag an Konzert und Theater St.Gallen (2025 waren es 21,5 Millionen Franken) ab 2027 um rund 3 Prozent oder 700’000 Franken gekürzt. Dafür soll die Refinanzierung aus dem Lotteriefonds um die Hälfte des gekürzten Betrags, also 350’000 Franken, erhöht werden, «um personelle Auswirkungen auf Konzert und Theater St.Gallen (KTSG) möglichst gering zu halten», wie es in der Massnahmenliste heisst. Hierfür würde eine Gesetzesanpassung nötig, weil der Refinanzierungsanteil aus dem Lotteriefonds derzeit 40 Prozent betragen muss, bei den neuen Verhältnissen aber darüber läge. Zudem könnte es sein, dass die anderen Träger:innen – namentlich der Kanton Thurgau, die beiden Appenzell und die Stadt St.Gallen – ihre Beiträge anpassen und eine Neuverhandlung des Verteilschlüssels verlangen könnten, wenn der Kanton St.Gallen seinen Beitrag aus dem ordentlichen Budget kürzt. Dies könnte gemäss Regierung «weitergehenden strukturellen Veränderungsdruck auf den Gesamtbetrieb des KTSG» ausüben.
Zweitgrösster Sparposten in diesem Bereich ist die Reduktion von Aufträgen an externe Fachpersonen zur Unterstützung der Leitung des Amts für Kultur sowie diverser betrieblicher Einsparungen in den Bereichen Spesen, Drucksachen, Formulare und Büromaterial. Rund 790’000 Franken sollen hierbei über die nächsten drei Jahre eingespart werden.
Ausserrhoder Sparpaket bereits in Kraft
Der Ausserrhoder Kantonsrat hat bereits Ende 2024 das Entlastungspaket 2025+ verabschiedet. Dieses wirkt sich auch im aktuell zur Debatte stehenden Budget aus, mit dem der Kanton 6,2 Millionen Franken einsparen will. Ein Blick in den Voranschlag 2026 sowie den Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 zeigt, wo die Kultur in Appenzell Ausserrhoden den Gürtel künftig enger schnallen muss. So wird das kantonale Kulturmagazin «Obacht» künftig nur noch zwei- statt dreimal pro Jahr erscheinen und es werden weniger Eingabetermine für Kulturförderanträge angeboten. Damit spart der Kanton jährlich 13’000 Franken ein.
Zudem wird der geplante Aufbau einer kantonalen Fachstelle Archäologie und Paläontologie aufgeschoben. Damit werden einerseits 85’000 Franken (50'000 beim Personal, 35'000 bei der IT) jährlich eingespart. Andererseits belastet die Massnahme die Ressourcen der Denkmalpflege zusätzlich, die sich ohnehin schon mit einer Zunahme beratungsintensiver Bauvorhaben im Kanton konfrontiert sieht. Weitere 50’000 Franken will die Regierung bei der Kulturgut-Datenspeicherung einsparen, die Daten sollen gemäss Amt für Kultur aber nach wie vor im gleichen Umfang gesammelt und gespeichert werden.
Die grösste Entlastung für den Staatshaushalt im Kulturbereich erzielt der Kanton mit der Reduktion seiner Beiträge zum Kulturfonds um 150’000 Franken von bislang 455’000 auf 305’000 Franken jährlich. Demgegenüber erhöht sich allerdings der Beitrag aus dem Lotteriefonds zugunsten des Kulturfonds um rund 300’000 Franken von bislang 1,1 Millionen auf 1,41 Millionen Franken, womit der Kulturfonds 2026 gegenüber dem Vorjahr um 160’000 Franken besser dotiert sein wird. Dies gehe zum Teil auch zulasten des Sportfonds, der im Rahmen des Entlastungspakets 2025+ wieder auf das Niveau von 2024 reduziert werde, heisst es beim Ausserrhoder Finanzdepartement, das die Verteilung der Lotteriefondsgelder verantwortet.
Trotzdem steigt bei den einzelnen Fördergesuchen der Selektionsdruck. «Die Massnahmen des Entlastungspakets 2027 des Bundes haben bereits heute negative Auswirkungen», sagt Kulturamtsleiterin Ursula Steinhauser auf Anfrage. Mit dem Einfrieren der Bundesmittel bei der Baukultur (3 Millionen Franken) und bei Pro Helvetia (1,5 Millionen Franken) sei dieses Jahr schon ein wichtiger Teil der Massnahmen auf Bundesebene vorweggenommen worden. Gleichzeitig nehme die Anzahl Fördergesuche in Appenzell Ausserrhoden zu und die Projekte werden aufgrund der zunehmenden Professionalisierung der Kulturbranche tendenziell grösser und teurer. Bei Projekten, die bislang von Bund und Kanton gefördert wurden, stelle sich nun die Frage, ob der Kanton die künftig wegfallenden Pro-Helvetia-Gelder kompensiere. Ohne einen solchen Ausgleich drohten Einschränkungen bei der Umsetzung von Projekten, Honorarausfälle für Kulturschaffende sowie wirtschaftliche Folgewirkungen etwa im Bereich Gastronomie oder Hotellerie, heisst es beim Amt für Kultur.
Auf der anderen Seite will Appenzell Ausserrhoden aber auch in die Kultur investieren: Zum Beispiel bei der Digitalisierung der Kantonsbibliothek in Trogen. In den Bereichen Langzeitarchivierung sowie Inbetriebnahme eines neuen Bibliothekssystems fallen künftig 35’000 Franken pro Jahr mehr an.
Auch im Bereich Sammlung, Erhalt und Pflege von Kulturgut dürften mittelfristig weitere Kosten anfallen. Hier fehlt es allerdings noch an einer gesetzlichen Grundlage, um die privat und teils im Ehrenamt geführten Museen im Kanton in diesem Bereich noch gezielter zu unterstützen. Vor einiger Zeit wurde unter anderem geprüft, ob Ausserrhoden ein kantonales Museum oder ein vom Kanton finanziertes und von den verschiedenen Museen gemeinsam genutztes Depot erhalten soll. Dieses sogenannte Projekt «Kristall» ist aber gescheitert. Auch als Reaktion darauf arbeitet das Amt für Kultur derzeit an einer Kulturerbestrategie. Ein erster Schritt zu einem kantonalen Kulturerbegesetz, wie es beispielsweise St.Gallen seit 2017 kennt? Das Amt für Kultur will sich hierbei noch nicht in die Karten blicken lassen, weitere Informationen seien im kommenden Jahr zu erwarten, heisst es seitens Amtsleitung.
Kultur als staatliche Kernaufgabe
Ob all diese Sparmassnahmen auf kantonaler Ebene in St.Gallen und Appenzell Ausserrhoden tatsächlich umgesetzt werden, entscheidet sich in den Dezembersessionen in den Kantonsparlamenten. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im St.Galler wie im Ausserrhoder Kantonsrat sind hier allerdings kaum Überraschungen zu erwarten.
Unter dem Strich lässt sich sagen, dass die aktuellen Sparbemühungen in den Kantonen weitaus
schmerzhafter hätten ausfallen können. Zumindest wird es in diesem Bereich keine einschneidenden Auswirkungen auf Personalebene oder gar einen Stellenabbau im grossen Stil geben, weder in St.Gallen noch in Appenzell Ausserrhoden. Vorläufig zumindest. Aber das kann sich rasch ändern, wenn die bürgerlich geprägte Ostschweizer Politik den generellen Staatsabbau weiter vorantreibt. Und, zum Beispiel mit Blick auf die Ausserrhoder Museenlandschaft, sind Schliessungen nicht unmöglich. Das Beispiel des Appenzeller Volkskundemuseums Stein, das temporär dichtmachte, hat gezeigt, in welch engem Korsett die Häuser teilweise kalkulieren müssen und wie wichtig – bei allem privaten Engagement – die Rolle des Staates als Schützer des kulturellen Erbes ist.
Schwierig wirds künftig sicherlich bei den Kulturförderung. Bei zunehmender Anzahl der Fördergesuche und steigenden angefragten Beträgen bei gleichbleibenden oder sinkenden Mitteln, die den Kulturämtern dafür zur Verfügung stehen, wird der Verteilkampf härter. Und, wie die Ausserrhoder Kulturamtsleiterin Ursula Steinhauser sagt: Das hat direkte Auswirkungen auf Honorare und die Grösse oder sogar die grundsätzliche Durchführbarkeit von Projekten.
Kantonsrat Matthias Tischhauser erinnert in diesem Zusammenhang zurecht an die Worte des Ausserrhoder alt Regierungsrats Jürg Wernli im ersten kantonalen Kulturkonzept von 2008: «Der Staat soll sich für Kultur interessieren und engagieren. Dies in seinem ureigenen Interesse. Denn über die Kultur fördert er das Gemeinwohl, und Kulturförderung wird so zur Kernaufgabe des Staates. Kultur ist Ausdruck einer vielfältigen Gesellschaft, schafft Identität und Gemeinsinn. Kultur ist ein unersetzbares Gut.»