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«Die Kleister, die sie riefen»

Betreibung, Strafbefehl, Kreisgericht: Was alles passieren kann, wenn man in St.Gallen eine Kundgebung organisiert, aber kein Geld für die APG-Aushänge und andere Plakatwände hat. Am Ende ist es gerade nochmnal gut gegangen.
Von  Corinne Riedener
«Smash little WEF» 2015 (Bild: co)

Wer in St.Gallen eine Demo bewilligt haben will, muss 100 Franken für die Grundgebühr locker machen und als Veranstalter die Koordinaten angeben. Und natürlich etliche Auflagen erfüllen. Im Fall der «Smash Little WEF»-Kundgebung gegen das HSG-Symposium 2015 lief alles «zügig» und in «geordnetem Rahmen» ab, um es im Polizei-Jargon zu sagen – abgesehen von einer Sache: Im Vorfeld wurden «Plakate auf dem gesamten Stadtgebiet widerrechtlich festgebracht».

Die Bewilligung für besagte Demo wurde am 22. April 2015 ausgestellt. Als verantwortliche Person und Sicherheitsverantwortlicher wurde Tim Rüdiger genannt, der das Gesuch gestellt hatte noch bis Ende Jahr für die JUSO im Stadtparlament sitzt. Das Ganze ist nun schon mehr als eineinhalb Jahre her, hat aber einen ziemlich bitteren Nachgeschmack für den 22-jährigen Studenten: Diesen Donnerstag steht er vor Gericht wegen «mehrfacher Widerhandlung gegen Gemeindereglemente».

«Mehr als 40 unerlaubte Plakate»

Was ist passiert? Gut einen Monat vor der Kundgebung, am 6. April 2015, war folgender Post zu lesen auf der «Smash Little WEF»-Facebook-Page: «Und bereits wurden die ersten Plakate vorbeigebracht: für euer Zuhause, eure Lieblingsbar oder (offizielle) Plakatwände. Können jeweils am Donnerstagabend im Cabi-Antirassismus-Treff (Linsebühlstrasse 47) abgeholt werden (oder sonst PN an uns!)» Dazu dieses Bild:

smash-little-wef

In den folgenden Tagen entdeckte die Stadtpolizei mehrere «widerrechtlich angebrachte Plakate» in der Stadt, unter anderem an einer 30er-Zone-Tafel an der Dierauerstrasse, in der Splügenunterführung, an einem Stromkasten an der Kreuzung Tempelackerstrasse/Bedastrasse und an verschiedenen Wänden in der Gegend um Rotmonten. Insgesamt seien es «mehr als 40» unerlaubte Plakate gewesen. Diese habe Tim Rüdiger zu verantworten, da er die Bewilligung eingeholt habe und der Veranstalter sei.

Noch bevor die Demo stattgefunden hatte, erhielt er von der Stadtpolizei eine Rechnung über Fr. 1611.95 (inkl. MwSt.) für die entsprechenden Reinigungsarbeiten, zahlbar bis 29. Mai 2015. Am 12. Juni folgte die erste Mahnung, am 14. August die letzte und am 23. September schliesslich die Betreibung. Rüdiger erhob Rechtsvorschlag. Eine Woche später wurde ihm zusätzlich noch ein Strafbefehl zugestellt wegen «Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz – Mehrfacher Plakataushang ohne Bewilligung», samt Rechnung: 300.- Ordnungsbusse, 180.- Gebühr.

Am 18. Februar 2016 erhielt Rüdiger eine Verfügung der Stadtpolizei betreffend «Bezahlung der Kosten städtischer Reinigungsarbeiten wegen unerlaubtem Plakatieren in Verbindung mit der Demonstration Smash Little WEF». Der Student und Aktivist hatte genug. Er suchte sich anwaltliche Hilfe und legte Rekurs ein.

Veranstalten vs. veranlassen

«Wir haben das Smash little WEF in einer losen bunten Gruppe organisiert», erklärt Rüdiger auf Anfrage von Saiten. «Ich habe mich dabei bereit erklärt, den Kontakt zur Polizei zu übernehmen – mit den Plakaten hatte ich gar nie etwas zu tun.» Entsprechend steht es auch im Rekurs: «Er (Rüdiger) weiss weder, wer die Plakate wo und in welcher Anzahl bestellt hat, noch weiss er, wer die Plakate an wen verteilt hat und welche Person(en) diese schliesslich wo aufgehängt haben.»

Und weiter: «Der Wortlaut von Art. 10 Abs. 3 des PolReg ist eindeutig: Zur Verantwortung gezogen werden kann ein verantwortlicher Veranstalter ausschliesslich dann, wenn er das Anbringen der Plakate veranlasst hat.» Der Duden definiere dieses Wort folgendermassen: «dazu bringen, etwas zu tun, dafür sorgen, dass bestimmtes geschieht, getan wird». Rüdiger habe niemanden aufgefordert, die Plakate in rechtswidriger Art und Weise aufzuhängen. Zudem sei eine solche Ausdehnung der Verantwortlichkeit gar nicht zulässig, da sie «sowohl aus verwaltungsrechtlicher als auch aus grundrechtlicher Sicht sehr umstritten» sei.

Abschreckung dank Risiko

Der wohl wichtigste Aspekt dieser Angelegenheit ist in der ergänzenden Stellungnahme zum Rekurs zu finden: Die Bewilligung, die Rüdiger eingeholt habe, sei für eine «von der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit geschützte politische Demonstration» gewesen, heisst es dort. Wenn Demonstrationen aus ordnungspolitischen Gründen unter Bewilligungspflicht gestellt seien, dürfe es nicht sein, dass der, der die Demonstration anmelde, das Risiko hoher, bei Bewilligungsanmeldung nicht voraussehbarer Kosten trage. «Das Wissen, ein solches Risiko einzugehen, könnte Veranstalter (…) davon abschrecken, eine Bewilligung einzuholen resp. eine Demonstration überhaupt zu veranstalten. Damit würde aber diesen Personen, die gerade auf solche öffentlichen Versammlungen besonders angewiesen sind, da sie nicht über die Mittel verfügen, um mit teuren Werbekampagnen auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen, die Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte verwehrt werden.»

Diese Befürchtungen sind nicht unbegründet: «Der Druck des Verfahrens wirkte bereits dieses Jahr», sagt Rüdiger. «Es gestaltete sich schwieriger, jemanden zu finden, der bereit war, die Bewilligung für die diesjärige Kundgebung gegen das HSG-Symposium einzuholen.»

Ähnlich grundsätzlich argumentieren auch die «Masters of Hartz», die für die unerlaubten Plakate verantwortlich sind. Hier ihre Stellungnahme, die sie auf Anfrage von Saiten verfasst haben:

Die Kleister, die sie riefen

Das bürgerliche Versprechen, dass in der heutigen Demokratie alle gleichermassen ihre Meinung äussern können, verkommt im Kapitalismus mit seinen Eigentums- und Machtverhältnissen zur Farce. Öffentlichkeit und die Möglichkeit, Meinungen zu beeinflussen und zu bilden, kann sich erkauft werden, ob durch APG-Plakatwände, Sendezeit im Fernsehen oder gar durch den Kauf ganzer Zeitungen. Wer Stutz hat, kann sich mehr Sichtbarkeit leisten, ganz einfach. Und viele dieser Leute treffen und feiern sich am St.Gallen Symposium.

Wir haben keinen Stutz und auch noch politische Forderungen, die ebendiese Verhältnisse radikal kritisieren. Es ist kein Zufall, dass Bullerei und Politik revolutionäre und antistaatliche Kritik durch die Kriminalisierung von Aktivist*innen im Keim ersticken wollen.

Für uns war immer klar: Wir fragen nicht um Erlaubnis, wenn wir in der von trostloser Aufforderung zum Konsum zugepflasterten Stadt Plakate aufhängen. Wir nehmen uns ein Stück Stadt und Öffentlichkeit von unten; das sind die ausserordentlich demokratischen Waffen der Macht- und Besitzlosen.

Und anstatt wegen einiger Plakate vor Gericht zu ziehen, sollten wir uns lieber über Eigentumsverhältnisse und Unternehmen wie Néstle oder Glencore unterhalten, die die Ausbeutung der Natur vorantreiben, oder über Frontex, die mitverantwortlich ist für die militärische Abschottung Europas und damit auch für den Tod und das Elend tausender Menschen. Ja, wer sind hier die Vandalen?

Wir sind weiterhin überzeugt, dass es wichtig und richtig ist, sich öffentlichen Raum zu erkämpfen, sei das durch Plakate oder andere Mittel.

PS: Wenn euch das alles nicht überzeugt: Wir haben Arbeitsplätze geschaffen. Gern geschehen!

Gezeichnet, Masters of Hartz

Tim Rüdiger betont Saiten gegenüber, dass er bis heute nicht wisse, wer die besagten Plakate angebracht hat. Der Prozess findet diesen Donnerstag, 3. November um 14 Uhr im Kreisgericht St.Gallen statt. Er ist öffentlich.

Nachtrag, 4. November: Tim Rüdiger wurde vollumfänglich freigesprochen. Die Richterin befand, dass ihm keine Straftat nachzuweisen sei. Ausserdem habe der Strafbefehl formal nicht genügt, die Liste der angeblichen Vergehen sei zu wenig detailliert gewesen.

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Medienspiegel: 1. November 2016 | antira.org,  

… «Die Kleister, die sie riefen» …

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