Die neue Kategorie ergänzt die bisherigen Werkbeiträge der «traditionellen» Sparten (Musik, Theater, Tanz, Literatur, Bildende Kunst) sowie die separate, ebenfalls ausgebaute Filmförderung. Das Werkbeitrags-Budget ist dafür um 60’000 Franken auf 320’000 Franken aufgestockt worden (davon 40’000 Franken für die Atelierwohnung in Rom und 20’000 Franken für die Jurierung und Administration).
Eingaben für historische, kulturgeschichtliche oder dokumentarische Publikationen seien bisher in der Sparte Literatur behandelt worden, erklärt Esther Hungerbühler vom Amt für Kultur – mit steigender Zahl. Künftig werden sie von einer eigenen Fachjury beurteilt; sie besteht aus dem Historiker Stefan Keller (Zürich), der Kulturwissenschaftlicher Franziska Schürch (Basel) und Regula Zürcher vom Staatsarchiv.
Auch für aktuelle Themen
Welch weites, vielfältig beackertes und von der Öffentlichkeit stark beachtetes Feld dies ist, zeigten die Erfolge von Publikationen zur Stadtgeschichte, zur regionalen Wirtschaftsgeschichte (etwa Jolanda Spirigs Buch über das Unternehmen Jacob Rohner) oder zur Sozialgeschichte (beispielsweise Rea Brändles jüngst neu aufgelegte Spurensuche nach dem Toggenburger «Seluner»). Der Werkbeitrag versteht sich jedoch nicht als Druckkostenbeitrag, sondern will vorher ansetzen: bei Recherche und Themenklärung. Gefördert werden soll zudem weniger die streng akademische Forschung; auch populärwissenschaftliche Themen sind gefragt. Und schliesslich können neben historischen Forschungen auch aktuelle journalistische Recherchen gefördert werden, etwa zur Migration oder anderen «brodelnden Themen».
Aufführungen, CDs, Publikationen: Für solche «fertigen» Werke gibt es Projektgelder von der öffentlichen Hand und von privaten Geldgebern. Dagegen sei, so Esther Hungerbühler, die Phase der Recherche und der Erarbeitung kritischer, sowohl bei Buchprojekten als auch bei Theater-, Tanz- oder Musikproduktionen. Der schöpferische Akt braucht Zeit, ist risikobehaftet und in aller Regel nicht finanziert: Dieser Problematik sollen die Werkbeiträge ein Stück weit entgegentreten.
10’000, 20’000 oder 30’000
Geschichte boomt. Unsere Zeit schaut gern zurück. Der neue Werkbeitrag des Kantons blickt aber zugleich nach vorn. «Wir hoffen, dass wir spannende Eingaben bekommen», sagt Esther Hungerbühler. Den Kantonsbezug muss dabei nicht das Thema liefern – vielmehr gilt wie bei allen Werkbeitragsvergaben als zwingende Voraussetzung: fester Wohnsitz im Kanton seit mindestens einem Jahr oder langjährige Verbundenheit durch Herkunft oder Lebensmittelpunkt im Kanton (mindestens 12 Jahre).
Neu ist auch, für alle Sparten, dass man sich für einen Werkbeitrag in unterschiedlicher Höhe bewerben kann: 10’000, 20’000 oder 30’000 Franken. Die Idee dahinter heisst: Nicht jedes Projekt ist gleich kostspielig, nicht jede Künstlerin oder jeder Künstler steht am selben Punkt in der Entwicklung. Der Kanton setzt daher auf Selbsteinschätzung. Eingabeschluss ist der 20. Februar.
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Der Beitrag erschien im Februarheft von Saiten.
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