, 9. Juli 2012
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Tatwaffe Gartenschlauch

Auch das Anspritzen mit einem Gartenschlauch kann  eine Straftat sein. Das Kantonsgericht St. Gallen kam schon wie die Vorinstanz zu diesem Schluss. Es sprach einen 69-Jährigen der mehrfachen Tätlichkeit schuldig und verhängte gegen ihn eine Busse von 100 Franken, wie es bereits das Kreisgericht St. Gallen getan hatte. Unter dem Einsatz seiner Körperkräfte versuchte der […]

Auch das Anspritzen mit einem Gartenschlauch kann  eine Straftat sein. Das Kantonsgericht St. Gallen kam schon wie die Vorinstanz zu diesem Schluss.

Es sprach einen 69-Jährigen der mehrfachen Tätlichkeit schuldig und verhängte gegen ihn eine Busse von 100 Franken, wie es bereits das Kreisgericht St. Gallen getan hatte. Unter dem Einsatz seiner Körperkräfte versuchte der Beschuldigte einen Handwerker, den seine Frau bestellt hatte, aus dem ehelichen Haus hinauszustossen. Als dies nicht gelang, griff er kurzerhand zum Gartenschlauch und spritzte den Mann mit Wasser ab. Dieser liess sich das nicht gefallen und reichte Klage ein.

Hilfe für die Frau

„Machen Sie mit mir was Sie wollen, aber helfen Sie meiner Frau“, sagt der Rentner verzweifelt in der Berufungsverhandlung. Eigentlich ist er hergekommen, um vom erstinstanzlichen Urteil freigesprochen zu werden. Das scheint ihm jetzt aber nicht mehr so wichtig. In der Befragung durch den Gerichtspräsidenten spricht der Mann nur mit wenigen Sätzen über die Tat, dafür umso mehr über das angebliche Elend seiner inzwischen von ihm geschiedenen Ehefrau. „Sie ist psychisch schwer krank und braucht dringend ärztliche Hilfe“, sagt er in deklamatorischem Ton.

Was in dem Fall Wirklichkeit ist und was Wahn, kann man als Aussenstehender beim besten Willen nicht erkennen. Der Beschuldigte ist ohne Rechtsvertreter erschienen, und auch die Gegenpartei hat niemanden geschickt. Die ebenfalls abwesende Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf vollumfängliche Abweisung der Berufung und Bestätigung des kreisgerichtlichen Urteils.

Ehe war die Hölle

Der Beschuldigte redet, als würde er noch immer unter Scheidungsschock stehen. Er hofft, dass er die Fortführung der Ehe irgendwann wieder hinkriegt. „Wir waren 43 Jahre lang verheiratet. Meine Frau habe ich auch jetzt noch gern. Ich wollte mich nicht scheiden lassen. Ich verstehe die Welt nicht mehr“, sagt der Mann und kämpft mit den Tränen. Im gleichen Atemzug sagt er aber auch, dass die letzten zehn Jahre der Ehe für ihn die Hölle gewesen seien: „Der Zustand meiner Frau ändert sich täglich. Sie kann sehr freundlich und handkehrum sehr böse sein.“ Den beiden Kindern habe sie Hausverbote erteilt. Nachts schreie sie auf der Terrasse herum und setze gelegentlich auch die Alarmanlage im Haus unvermittelt in Gang. „Meine Frau hat mehrmals behauptet, ich würde ihr nach dem Leben trachten“, fährt der Mann fort. „Deswegen ist auch schon die Polizei gekommen, einmal sogar in voller Kampfmontur. Die haben mich im Bett fixiert wie einen Schwerverbrecher.“ Als die Beamten aber festgestellt hätten, dass die Mordpläne nur in der Fantasie seiner Frau existierten, hätten sie zum Rückzug geblasen und ihm den Ratschlag gegeben, dass er sich scheiden lassen soll, sagt der Rentner. – Die seltsame Geschichte, die der Beschuldigte erzählt, erinnert stark an die Psycho-Novelle „Dr. Jekyll und Mr. Hyde“.

Tat nicht bestritten

Das Gericht interessiert aber nur, ob und warum der Rentner dem Handwerker mit dem Gartenschlauch zu Leibe gerückt ist und ihn vorgängig durch Stossen aus dem Haus bugsieren wollte. Es geht in der Gerichtsverhandlung lediglich um die Feststellung eines konkreten Tatbestandes und dessen rechtliche Würdigung und nicht darum, in welchem Zustand sich die Ex-Frau des Beschuldigten befindet. Das  will dieser in seiner Verzweiflung aber nicht recht begreifen.

Der Beschuldigte bestreitet die Tat nicht und erklärt auch noch im Detail, wie es dazu gekommen ist: „Ich arbeitete an meinem Computer. Plötzlich drang Rauch in meinen Arbeitsraum unter dem Dach des Hauses. Ich sah, dass ein wildfremder Mann im Gartencheminee Styropor verbrannte und der schwarze Qualm von dort kam.“ Er sei dann zu dem Mann hingegangen und habe verlangt, dass er das Feuer ausmache, fährt der Rentner fort. Der Fremde habe es nicht getan, sondern sei ihm ins Haus gefolgt. Dort, so der Rentner weiter, habe er den Mann aufgefordert, das Haus sofort zu verlassen. Seine Frau habe sich dazwischen gedrängt und ihm vorgeworfen, er belästige ihre Helfer. Er habe den Mann aus dem Haus hinausstossen wollen. Das sei nicht gegangen. Danach habe er angekündigt, er werde ihn mit dem Gartenschlauch nassspritzen. Was er dann auch getan habe, sagt der Rentner. Fremde Männer seien mehrmals im Haus aufgetaucht, fährt er fort. Sie hätten jeweils gesagt, sie seien im Auftrag seiner Frau hier und müssten auf sie aufpassen. – Von dem Mann, der im Gartencheminee das Styropor verbrannte, habe er sich wirklich bedroht gefühlt. „Ich habe aus Notwehr zum Gartenschlauch gegriffen.“ – Diese Version nimmt ihm das Gericht nicht ab.

 

 

 

 

 

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