, 14. November 2018
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«Sozis denunzieren nicht!»

Imagination von Sozialbetrug, Führen und Leiten von Detektiv-Teams, Grundlagen der Drohnenaviatik und Methoden der Standortbestimmung: Wie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gegen die Überwachung von Versicherten kämpfen.

Bild: Kriso St.Gallen

«Mit Ihrem Bachelorabschluss in Sozialer Arbeit verfügen Sie bereits über rudimentäre Kompetenzen der Investigation. Entwickeln Sie sukzessive und systematisch einen dezidiert misstrauischen Sozialdetektiv*innen-Habitus. Absolvieren Sie den berufsbefähigenden CAS Sozialdetektei und werden Sie Profi. Sozialversicherungen werden sich um die Zusammenarbeit mit Ihnen reissen.»

Mit diesen Worten wirbt ein Flyer, der seit einigen Wochen an der Fachhochschule St.Gallen herumgeistert, für einen neuen CAS-Studiengang, der bald an allen Fachhochschulen der Schweiz ausser in Zürich angeboten werden soll.

Die Schwerpunkte der Weiterbildung: Imagination und Identifikation von Sozialbetrug, Führen und Leiten von Detektiv*innen-Teams, Nationale und internationale Kooperation, Grundlagen der Drohnenaviatik sowie Theorie und Methoden der Standortbestimmung.

Auch eine technische Ausbildung steht auf dem Programm, dazu gehören unter anderem Video- und Bildbearbeitung, Berichterstattungsrhetorik oder der Umgang mit Tarnmaterialien. Insgesamt 15 ECTS-Punkte gilt es zu ernten.

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Die Kosten für diese Weiterbildung im Sozialen Bereich betragen laut Flyer total 7800 Franken und werden «aus Eigeninteresse von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und vom Schweizerischen Versicherungsverband (SVV)» übernommen. Weitere Informationen zu Zulassung und Anmeldung gibt es im Internet auf sozialdetektei.ch.

Kämpfen, dass der CAS eine Dystopie bleibt

Was wie der feuchte Traum der vereinigten Versicherungslobby klingt, ist selbstverständlich ein Fake, eine Persiflage. Es gibt nirgends ein derartiges Weiterbildungsangebot – noch nicht. Das zumindest ist die überzeichnete Befürchtung der Urheberinnen und Urheber des Flyers, sollte «die gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten», über die wir am 25. November abstimmen, angenommen werden.

Wer hinter der Aktion steckt, ist nicht bekannt. Es deutet allerdings vieles darauf hin, dass das Forum für kritische Sozialarbeit (Kriso) seine Finger im Spiel hat. Das lose Bündnis aus Fachleuten aus St.Gallen, Zürich, Bern und Basel macht sich stark gegen die Versicherungsvorlage.

Letzte Woche hat es einen Anti-Überwachungs-Rap publiziert, Ende Oktober ging das Video einer «Einführungsveranstaltung für angehende Sozialdetektive» online und im Nein-Flyer zur Abstimmung heisst es «Sozis denunzieren nicht! Gegen die Überwachung von Versicherten – damit der CAS Sozialdetektei eine fachliche Dystopie bleibt!».

 

Die «Gesetzesgrundlage zur Überwachung von Versicherten» diene als Instrumentarium, das «Angst schürt, Druck ausübt und den neoliberalen Abbau der sozialen Sicherheit vorantreibt», schreibt die Kriso.

Dazu hätten vor allem zwei Diskurse beigetragen: Die durch die SVP angestossene «Missbrauchsdebatte», die das Bild von Menschen zeichne, die scheinbar unberechtigt Leistungen der Sozialhilfe und Sozialversicherungen in Anspruch nehmen sowie der Diskurs und die Praxis um die Formel «fördern und fordern», die «von sozialdemokratischer Seite und durch die Soziale Arbeit vorangetrieben wurde/wird». Dahinter stecke das Bild, «dass Leute, die sozialstaatliche Leistungen erhalten, sich nicht um Lohnarbeit oder Selbstständigkeit bemühen», sprich sich in der «sozialen Hängematte» ausruhten.

Nein zu «einseitigen» und anonymen «politischen Werbemassnahmen»

Um ihrer Position Nachdruck zu verleihen, hat die Kriso St.Gallen am vergangenen Montag in der Zehn-Uhr-Pause am Hochhaus der FHS beim Bahnhof ein entsprechendes Banner gehisst.

Das hat nicht allen gepasst. Beide Aktionen seien «ohne Rücksprache bzw. Genehmigung durch die Hochschule durchgeführt worden», schreibt FH-Rektor Prof. Dr. Sebastian Wörwag heute Mittwoch in einer internen Mitteilung. «Bedauerlicherweise trat die Kriso St.Gallen weder vor, während noch nach den Aktionen mit Personen in Erscheinung, welche sich für eine inhaltliche Auseinandersetzung zum Thema angeboten hätten.»

Um Erlaubnis zu fragen, hätte aber ohnehin nichts gebracht, wie aus Wörwags Mitteilung hervorgeht. Eine Zustimmung für diese Form hätte auch «aufgrund der Richtlinie zur Diversität nicht erteilt werden können, gemäss welcher die FHS als Organisation des öffentlichen Bildungswesens keine Veranstaltungen und Verlautbarungen mit einseitigen oder tendenziösen Positionsbezügen – weder in politischer noch religiöser Hinsicht – unterstützt», schreibt er.

Immerhin würde der Rektor aber «offene Formen der Auseinandersetzung von Studierenden über aktuelle gesellschaftliche Fragestellungen im Allgemeinen, und im Besonderen, wenn diese auch die eigene Profession betreffen» begrüssen. Trotzdem: «Einseitige und anonym bleibende politische Werbemassnahmen werden auch in Zukunft nicht bewilligt.»

Was einseitig ist und was nicht – gerade im Abstimmungskampf –, darüber lässt sich wohl lange streiten. Unbestritten ist, dass die Vorlage in diesem Fall durchaus «die eigene Profession» betrifft – und verständlicherweise die sozialen Gemüter erhitzt. «Sozialarbeitende arbeiten in der Sozialhilfe, in Versicherungseinrichtungen und Ämtern etc., vielleicht gar in Positionen, in denen sie befugt sein werden, Überwachungen von Versicherten anzuordnen», schreibt die Kriso in ihrem Flyer und stellt klar: «Gegen diese unverhältnismässige Praxis wehren wir uns bereits jetzt.»

Wörwag könnte eigentlich stolz sein.

Darum geht es:
Heute wird aufgrund von Gesprächen, Arztberichten und anderen Unterlagen geprüft, ob jemand Anrecht auf Unterstützung hat. Mit der Gesetzesänderung sollen neu «verdeckte Beobachtungen» möglich sein, «wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug gibt». Nach einer Observation müsse die betroffene Person informiert werden, heisst es in der Vorlage, diese könne sich vor Gericht wehren. Wird die Gesetzesänderung angenommen, wird die Kontrolle der Versicherten durch die Leistungserbringer über ihr Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gestellt.
Eine breite, parteiunabhängige Bürgerinnen- und Bürgerbewegung hat gegen das Gesetz erfolgreich das Referendum ergriffen und kämpft für ein NEIN an der Urne gegen willkürliche Überwachung von Versicherten durch Versicherungsspione.

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