St.Gallen
St.Gallen kennt keine separate Regelung zum Umgang mit den Lotteriefondsgeldern. Die Vergabepraxis richtet sich nach diversen Richtlinien auf Gesetzes- und Verordnungsstufe. Man findet den Begriff «Lotteriefonds» im Kulturförderungsgesetz, im Kulturerbegesetz sowie im Gesetz über Beiträge an Konzert und Theater St.Gallen und in einigen regierungsrätlichen Verordnungen. Vielmehr, als dass Geld aus dem Lotteriefonds verwendet werden darf, steht darin aber nicht.
Gemäss Kulturförderungsverordnung werden die Anträge für Lotteriefondsbeiträge als Nachtragskredite behandelt und daher dem Kantonsrat halbjährlich zur Genehmigung vorgelegt. Da der Kantonsrat die Budgethoheit innehat, kann er auch letztinstanzlich über die Sprechung oder Streichung sämtlicher Lotteriefondsbeiträge bestimmen. St.Gallen ist ein Sonderfall: In den allermeisten Kantonen darf das Parlament gar nicht oder erst ab einem gewissen Betrag in diesen operativen Geschäften mitreden, in Zürich etwa bei den Kultur-, Denkmalschutz- oder Sportfonds erst bei Anträgen ab 2 Millionen Franken.
Gemäss Angaben, die der Kanton St.Gallen gegenüber der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) macht, flossen 2024 rund zwei Drittel der Lotteriefondsgelder – oder knapp 17 Millionen Franken – in die Kultur. Bei rund der Hälfte dieses Betrags handelt es sich allerdings um den Lotteriefondsanteil des Kantonsbeitrags an Konzert und Theater St.Gallen (KTSG), der von Gesetzes wegen 40 Prozent beträgt, 60 Prozent stammen aus dem ordentlichen Kantonsbudget. Mit Ausnahme von KTSG ist bislang nicht explizit vorgesehen, dass wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds gesprochen werden. Es ist aber auch nicht ausdrücklich untersagt. In einer Motion fordern die bürgerlichen Kantonsratsfraktionen u.a. eine Quotenregelung nach Sparten.
(Infografiken: DOME; Quelle: Jahresbericht 2024 der interkantonalen Geldspielaufsicht GESPA)
Thurgau
Im Thurgau entscheidet gemäss Gesetz über den Lotterie- und Sportfonds der Regierungsrat über die Vergabe von einmaligen Beiträgen bis 3 Millionen Franken und über neue jährlich wiederkehrende Beiträge bis 1 Million Franken. Höhere Beträge müssen dem Grossen Rat (Parlament) vorgelegt werden und unterstehen dem fakultativen Referendum. Der Regierungsrat entscheidet ebenso über die Anteile, die in diese beiden Töpfe (Lotteriefonds und Sportfonds) fliessen. Das Verhältnis hat sich seit 2018 stark verändert, wie Thurgaukultur nachgezählt hat: von 81:19 zu 78:22, zu 75:25 und ab 1. Januar 2026 gilt das Verhältnis 70:30. Die Entwicklung lief also immer zu Ungunsten von Kultur, Wissenschaft, Baukultur und Sozialem.
Der Thurgau finanziert diverse Leistungsvereinbarungen im Kulturbereich über den Lotteriefonds. Der grösste jährliche Betrag fliesst in die Denkmalpflege (2,5 Millionen Franken), gefolgt von der Thurgauer Kulturstiftung (1,5 Millionen), die das zeitgenössische Kunstschaffen fördert. Grössere Beträge erhalten vor allem Theater und Museen oder zum Beispiel das Kulturzentrum Eisenwerk in Frauenfeld. Abzüglich des Denkmalschutzes und der Kulturstiftung sind etwa 4,3 Millionen jährlich wiederkehrende, an Leistungsvereinbarungen gebundene Ausgaben, die Summe der Projektbeiträge beträgt 4 Millionen Franken. Ein Grossteil der Thurgauer Kulturausgaben kommt aus dem Lotteriefonds, aus der Staatsrechnung stammen einzig der Beitrag an Konzert und Theater St.Gallen (1,6 Millionen Franken) sowie kleinere Beiträge an das Schweizerische Institut für Kunstwissenschaft (5000), das Schweizerische Jugendschriftenwerk (3500), die ch-Stiftung (2600) und für den jährlichen Kulturpreis inklusive Feier (36’000 Franken).
Appenzell Ausserrhoden
In Appenzell Ausserrhoden genehmigt die Regierung die Lotteriefondsbeiträge. Der Kantonsrat hat hier keine operativen Mitbestimmungsrechte. Die Auszahlungen von Swisslos an den Kanton weist der Regierungsrat drei Töpfen zu: dem kantonalen Lotteriefonds, dem Kulturfonds und dem Sportfonds.
Die Anträge im Lotteriefonds für gemeinnützige Projekte bearbeitet das Finanzdepartement, im Kulturfonds das Amt für Kultur und im Sportfonds das Amt für Volksschule und Sport. Der Kulturfonds, aus dem Appenzell Ausserrhoden seine Kulturförderung finanziert, speist sich sowohl aus Lotteriefondsgeldern (82 Prozent oder 1,4 Millionen Franken) als auch aus Mitteln des ordentlichen Staatshaushalts (18 Prozent oder 300’000 Franken). Diese Aufteilung gilt ab 2026 und wurde kürzlich vom Kantonsrat in der Budgetdebatte beschlossen. Dabei wurde der Anteil aus dem kantonalen Budget um einen Viertel gekürzt, dafür der Anteil an Lotteriefondsgeldern erhöht, sodass der Kulturfonds unter dem Strich sogar minimal besser dasteht als vor dem kantonalen «Entlastungsprogramm 25+». Dies allerdings zulasten des Sportfonds.
Jährlich leistet Appenzell Ausserrhoden via Leistungsvereinbarungen wiederkehrende Beiträge aus dem Kulturfonds an Institutionen von kantonaler Bedeutung. In der Periode von 2022 bis 2025 war es rund 1 Million Franken pro Jahr. Somit sind rund 60 Prozent der im Kulturfonds zur Verfügung stehenden Mittel wiederkehrende Beiträge und an Leistungsvereinbarungen mit Museen (620’000 Franken), Bibliotheken (60’000 Franken) und anderen Institutionen (370’000 Franken) gebunden.
Das Bild für Appenzell Ausserrhoden verzerrt sich, es ist der einzige Kanton, der für das Jahr 2024 einen Betrag im Bereich «Übrige gemeinnützige Projekte» ausweist. Einen Grossteil dieser ausserordentlichen Ausgaben machen die Beiträge an das Zürcher Sechseläuten und die Böögg-Verbrennung in Heiden am 22. Juni 2024 aus.
Appenzell Innerrhoden
In Appenzell Innerrhoden entscheidet die Standeskommission (Regierung) über die Aufteilung der Lotteriefondsgelder. Gemäss entsprechendem Standeskommissionsbeschluss gehen 20 Prozent an den Sport, 48 Prozent an die Stiftung Pro Innerrhoden, 8 Prozent an die Innerrhoder Kunststiftung und 24 Prozent verbleiben zuhanden der Standeskommission zur Vergabe an gemeinnützige Institutionen und Veranstaltungen.
Die Stiftung Pro Innerrhoden fördert das «einheimische kulturelle Schaffen» und pflegt «das kulturelle Erbe». Ausserdem betreibt sie das Museum Appenzell, wohin ein grosser Teil ihrer Ausgaben von insgesamt 670’000 Franken für 2024 floss, und unterstützt ausserdem die Volksbibliothek Appenzell. Zudem sprach Pro Innerrhoden 2024 insgesamt 27 Projektbeiträge im Umfang von 83’000 Franken. Die Innerrhoder Kunststiftung fördert das zeitgenössische Kunstschaffen im Kanton mit Förder- und Werkbeiträgen sowie durch den Erwerb von Kunstwerken. Bei ihr halten sich die jährlichen Einnahmen aus dem Lotteriefonds und Ausgaben von rund 80’000 Franken in etwa die Waage.
Die Standeskommission entrichtete 2024 mit ihrem Lotteriefondsanteil Beiträge über gut 130’000 Franken. Wiederkehrende Jahresbeiträge gehen an das Volksmusikzentrum Roothuus Gonten, an die Stiftung Sitterwerk in St.Gallen sowie an die Buch- und Literaturförderung Ost+. Die übrigen Projektbeiträge der Bereiche Soziales, Kulturelles und Diverses werden – ebenso wie die drei genannten Jahresbeiträge – im Innerrhoder Geschäftsbericht nur summarisch und nicht im Einzelnen ausgewiesen.
Staatsaufgabe oder gemeinnütziges Anliegen?
Anteile der Kulturausgaben aus dem Lotteriefonds (LF) und dem ordentlichen Staatshaushalt (SH)
Gemäss Bundesgesetz sind die Lotteriefondsgelder strikt zu trennen von der Staatsrechnung und dürfen nicht für öffentlich-rechtliche Aufgaben verwendet werden. In der Bundesverfassung steht ausserdem: «Die Kantone stellen sicher, dass die Reinerträge aus den Spielen (…) vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, verwendet werden.» Trotzdem wird immer wieder diskutiert, ob bestimmte Projekte, Anlässe oder Institutionen, die aus dem Lotteriefonds finanziert werden, tatsächlich gemeinnützig sind oder dann eigentlich ins Aufgabenheft der Kantone und der öffentlichen Hand fallen würden.
Ein Blick auf das Verhältnis zwischen den Investitionen in die Kulturförderung über den Staatshaushalt und den Beiträgen aus den Lotteriefonds zeigt: Die Ostschweizer Kantone finanzieren einen Grossteil der Kultur über Lotteriegelder. Und das obwohl die Förderung der Kultur auf Gesetzesebene verankert ist. Allerdings ist es schwer, die Zahlen miteinander zu vergleichen, da jeder Kanton die Lotteriefondsgelder anders verbucht und handhabt.
Quellen: Kulturkonzept des Kantons Thurgau 2023–2026; Aufstelltung des Amtes für Kultur Kanton St.Gallen; Kulturkonzept Appenzell Ausserrhoden 2025, Angaben der AR-Regierung in ihrer Antwort auf die schriftliche Anfrage von KR Matthias Tischhauser vom 3. Juli 2025; Innerrhoder Staatsrechnung 2024.