Es war so etwas wie eine Wiederaneignung. Im St.Galler «Schützengarten», wo das nationalsozialistische Freizeitwerk «Kraft durch Freude» in den zwölf Jahren zuvor immer wieder Familienabende und sogenannte Bunte Abende veranstaltet, wo die Reichsdeutsche Gemeinschaft jeweils Anfang Mai den «Tag der nationalen Arbeit» und im Herbst das Erntedankfest begangen, wohin der deutsche Konsul regelmässig zum Jahrestag der «Machtergreifung» und zu Hitlers Geburtstag eingeladen hatte – ausgerechnet hier fand am 5. Juni 1945 eine machtvolle Gegendemonstration statt.
Organisator:innen waren die Sozialdemokratische Partei (SP) und das Gewerkschaftskartell der Stadt St.Gallen. Im grossen Saal, auf der Galerie, auf der Bühne und zum Teil noch in den Gängen drängten sich nach Angaben des freisinnigen «St.Galler Tagblatts» und der konservativen «Ostschweiz» rund 2000 Personen, aus Sicht der sozialdemokratischen «Volksstimme» waren es sogar «weit über 2000», nach Schätzung des – wie früher schon bei den Nazi-Anlässen ebenfalls anwesenden – Vertreters der Politischen Polizei immerhin «über 1500».
Aufruf an die Bevölkerung, Nationalsozialisten und Faschisten zu melden
Worum es den Versammelten ging, fasste eine zum Schluss der Kundgebung einstimmig verabschiedete Resolution zusammen: «Ausweisung und Entzug der Niederlassung gegenüber allen aktiven Nationalsozialisten und Faschisten samt deren Familien». Oder wie es einer der Redner prägnant und gemäss des «Volksstimme»-Berichterstatters unter «riesigem Beifall» formulierte: Gefordert werde die «Säuberung der Schweiz vom Nazigesindel».
Wenige Tage später setzte die SP-Fraktion im St.Galler Stadtparlament noch einen drauf. In der Diskussion über einen Vorstoss zu den bisher erfolgten und noch geplanten Ausweisungen brachte sie einen Antrag ein, der sich direkt an die Stadtbevölkerung richtete. Das Parlament, hiess es darin, «ruft die Bevölkerung auf, den Stadtrat in seinen Bestrebungen wirksam zu unterstützen und ihm an die Hand zu gehen bei der Ausfindigmachung von Leuten, die sich aktiv gegen unser Land vergangen und unser Gastrecht in gröblicher Weise verletzt und missbraucht haben». Trotz einiger Nein-Stimmen und zahlreicher Enthaltungen aus den Reihen der Freisinnigen und der Konservativen kam der Antrag durch.
Ausweisungen durch den Bundesrat: St.Gallen in der «Spitzengruppe»
Das Problem nur: Für Ausweisungen waren der Bundesrat und in bestimmten Fällen die Kantone, nicht aber kommunale Behörden zuständig. Ihre Rechtsgrundlagen hatten die vom Bundesrat ausgesprochenen Landesverweisungen in der Bundesverfassung (Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit), die durch die Kantone verfügten Ausweisungen im Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Missbrauch des Gastrechtes, öffentliches Interesse an einer Ausweisung).
Der St.Galler Zeichner Fritz Gilsi kombinierte in dieser «Nebelspalter»-Karikatur zwei aktuelle Ereignisse der unmittelbaren Nachkriegszeit: die «Säuberung» der Schweiz von NSDAP-Mitgliedern (Davos war lange eine Nazi-Hochburg) und das massenhafte Auftauchen von Maikäfern im Frühsommer 1945. (Bild: pd)
Lange Zeit, bis zur absehbaren Niederlage Deutschlands im Frühjahr 1945, wurde von diesen Instrumenten nur zurückhaltend Gebrauch gemacht. Auch waren die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und ihre Unterorganisationen - in der Schweiz nicht etwa verboten. Vielmehr begnügte man sich damit, sie ebenso wie die italienischen Faschisten und «unzuverlässig erscheinende» schweizerische Personen und Organisationen durch die Bundespolizei, die Polizeien der Kantone und in grösseren Städten durch die örtlichen Polizeiorgane überwachen zu lassen. Die Stadt St.Gallen, Zentrum der regionsweit mitgliederstärksten, bis ins Appenzellerland reichenden NSDAP-Ortsgruppe, bildete auf Ersuchen des Kantons deshalb im Herbst 1938 einen sogenannten Spezialdienst: eine eigene, anfänglich drei und während des Krieges fünf Fahnder umfassende Politische Polizei, die über die Jahre insgesamt mehr als 550 Versammlungen ausländischer – vorwiegend deutscher – und schweizerischer Organisationen kontrollierte und über deren Verlauf Berichte verfasste.
Am 1. Mai 1945, als angesichts des Kriegsverlaufs definitiv keine deutschen Vergeltungsmassnahmen mehr zu erwarten waren, beschloss der Bundesrat dann doch noch die Auflösung der NSDAP. Und eine Woche später, als überall in der Schweiz die Kapitulation des Hitlerstaates gefeiert wurde, fanden landesweit 364 Hausdurchsuchungen statt (29 im Kanton St.Gallen, davon 12 in der Hauptstadt, unter anderem im Deutschen Heim an der Haldenstrasse 1, sowie 18 im Thurgau). Zusammen mit den Dossiers und Rapporten der Politischen Polizei dienten die bei den Durchsuchungen sichergestellten Unterlagen in der Folge als Basis für die behördlichen Ausweisungsverfügungen.
Vom Bundesrat wurden zwischen dem 29. Mai 1945 und dem 1. Februar 1946 total gut 350 führende NSDAP-Mitglieder aus der Schweiz ausgewiesen. Unter den Kantonen stand dabei Basel-Stadt mit 57 vollzogenen Ausweisungen an der Spitze. Dahinter folgten etwa gleichauf Zürich mit 42 und St.Gallen mit – je nach Quelle – 41 oder 42 abgeschobenen Nazis. Aus dem Thurgau mussten fünf, aus Appenzell Ausserrhoden drei Nationalsozialisten auf bundesrätliches Geheiss die Schweiz verlassen. Da viele der Betroffenen verheiratet waren und Kinder hatten, lag die Zahl der effektiv Ausgereisten in der Regel höher: Aus St.Gallen beispielsweise kehrten total 87, aus dem Thurgau 13 Personen «heim ins Reich», das es nun nicht mehr gab.
Kantonale Ausweisungen: «Milde» in St.Gallen, Härte im Thurgau
Im Unterschied zu den besonders gravierenden, vom Bundesrat entschiedenen Fällen warfen die auf Kantonsebene zu behandelnden Dossiers oft heikle juristische und politische Fragen auf. Wie etwa sollte mit Deutschen verfahren werden, die zwar der NSDAP angehört, sich aber unauffällig verhalten hatten? Und wie mit solchen, die nicht Parteimitglieder gewesen, jedoch mit demonstrativ deutschfreundlichen oder Schweiz-feindlichen Äusserungen in Erscheinung getreten waren?
Der St.Galler Stadtrat wollte ihn ausweisen, die Kantonsregierung beliess es bei einer Androhung: Schauspieler Fritz Bois, hier als «Mustergatte» zusammen mit der jungen Trudi Gerster in einer Stadttheater-Inszenierung von 1943/44. (Bild: Stadtarchiv St.Gallen)
Im Unterschied zu den besonders gravierenden, vom Bundesrat entschiedenen Fällen warfen die auf Kantonsebene zu behandelnden Dossiers oft heikle juristische und politische Fragen auf. Wie etwa sollte mit Deutschen verfahren werden, die zwar der NSDAP angehört, sich aber unauffällig verhalten hatten? Und wie mit solchen, die nicht Parteimitglieder gewesen, jedoch mit demonstrativ deutschfreundlichen oder Schweiz-feindlichen Äusserungen in Erscheinung getreten waren?
Bei den Antworten auf solche Fragen handle es sich «weitgehend um Ermessensentscheide», räumte der Thurgauer Polizeidirektor Paul Altwegg (1884−1952) im Frühjahr 1946 vor dem Kantonsparlament ein. Indirekt gab ihm sein St.Galler Amtskollege Alfred Kessler (1885−1951) recht. In einem Schreiben an den Schauspieler Fritz Bois (1901−1957), der vor allem aus Karrieregründen Mitglied der NSDAP-Ortsgruppe St.Gallen geworden und von der Regierung schliesslich nur mit einer Ausweisungsandrohung – einer Art gelben statt der roten Karte – belegt worden war, wies Kessler Anfang 1946 auf die «verhältnismässig milde Praxis unseres Kantons» hin. Anderswo, gab er Bois zu bedenken, hätte «die Zugehörigkeit zur NSDAP allein schon für eine Ausweisung genügt».
Tatsächlich massen gerade etwa die beiden Nachbarn St.Gallen und Thurgau mit ungleichen Ellen. Der Kanton St.Gallen setzte in 37 Fällen mit total 56 betroffenen Personen eine Ausreise durch; im Thurgau geschah das je nach Statistik in 68 bis 75 Fällen mit rund 140 Betroffenen. (Appenzell Ausserrhoden, auf das im Folgenden nicht mehr eingegangen wird, verzeichnete acht Fälle mit insgesamt elf ausgereisten Personen.) Die Diskrepanz zwischen St.Gallen und dem Thurgau mutet noch erstaunlicher an, wenn man sie vor dem Hintergrund des jeweiligen NSDAP-Organisationsgrades betrachtet: Im Kanton St.Gallen zählte die Partei zu ihren besten Zeiten über 170, im Thurgau dagegen nur gut 50 eingeschriebene Mitglieder, die sich auf die Ortsgruppen St.Gallen, Rheintal, Rorschach, Werdenberg und Wil beziehungsweise Amriswil, Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen und Weinfelden verteilten.
Alfred Kessler und die «gewissen Bevölkerungskreise»
Alles in allem ergeben sich so zwei merkwürdig inkongruente Bilder: Bei den vom Bund verfügten Ausweisungen ist St.Gallen weit übervertreten, bei den in die kantonale Zuständigkeit fallenden hingegen der Thurgau. Der erste Befund lässt sich durch die traditionell grosse, insbesondere zu Zeiten der Stickereiblüte rasch gewachsene deutsche Bevölkerungsgruppe sowie das Vorhandensein eines Deutschen Konsulats in der Stadt St.Gallen erklären. Bezeichnenderweise betrafen 40 Prozent aller Ostschweizer Ausweisungsfälle, die der Bundesrat entschieden hatte, Funktionäre im Umfeld der zeitweise rund 100 Mitglieder zählenden NSDAP-Ortsgruppe St.Gallen und des Konsulats.
Warum aber entwickelte der Thurgau bei den Ausweisungen, die primär in die kantonale Zuständigkeit fielen, eine so viel strengere Praxis als St.Gallen? Die für diesen Text genutzten Quellen liefern keine eindeutigen Antworten, höchstens Hinweise. Unter anderem scheint man im Thurgau stark auf die Berichte aus den Gemeinden abgestellt zu haben, in denen nach dem Wegfall des äusseren Drucks und vor dem Hintergrund der nun publik werdenden Details zur Vernichtung der europäischen Jüdinnen und Juden ein hartes Durchgreifen gegen die Nazis gefordert wurde. Das war in St.Gallen zwar nicht anders; die eingangs erwähnte Kundgebung im «Schützengarten» zeigte es deutlich. Gleichwohl weigerte sich der St.Galler kantonale Departementschef Alfred Kessler in mindestens zehn Fällen – nicht nur in jenem von Fritz Bois –, Anträgen beispielsweise des St.Galler Stadtrates auf Ausweisung von NSDAP-Mitgliedern oder bekannten Faschisten stattzugeben. Mit seiner differenzierten, am Einzelfall orientierten, «von gewissen Bevölkerungskreisen aber seinerzeit stark kritisierten» Haltung sei der Kanton insgesamt gut gefahren, heisst es dazu rückblickend im regierungsrätlichen Amtsbericht von 1946. Der Satz birgt eine parteipolitische Pointe: Zu den «gewissen Bevölkerungskreisen» gehörten zweifellos die SP und die Gewerkschaften – just Organisationen also, denen Alfred Kessler selber entstammte.
Peter Stahlberger, 1945, ist promovierter Historiker. Bis zu seiner Pensionierung arbeitete er als Redaktor und Korrespondent für verschiedene Schweizer Zeitungen, zuletzt während 17 Jahren für die NZZ. 2025 erschien von ihm das Buch Die Stadt St.Gallen seit dem Zweiten Weltkrieg. Für diesen Serien-Auftakt hat Stahlberger in den Ostschweizer Archiven bisher unveröffentlichtes Zahlenmaterial zusammengetragen.