Das Thurgauer Gesetz ist in der Sache ziemlich klar: Eigentümer denkmalgeschützter Objekte haben diese zu erhalten und zu pflegen. Kanton und Gemeinden unterstützen Eigentümer bei dieser Aufgabe. Man könnte also sagen: Vor dem Gesetz sind alle gleich, und diese Gleichbehandlung schützt Eigentümerinnen und Eigentümer vor Willkür.
Wo also liegt das Problem, wenn beispielsweise das Unternehmen eines Milliardärs wie Peter Spuhler 241’925 Franken Zustupf aus öffentlichen Geldern erhält, um die Restaurierung eines Firmensitzes zu bezahlen? Als Eigentümer trägt er ohnehin den grössten Teil der Kosten selbst, und der Anteil des Staats ist nur recht und billig. Schliesslich liegt es auch im Interesse der Politik, dass historisch wertvolle Gebäude geschützt werden.
Das ist eine Haltung, die in Zeiten voller Kassen vollkommen legitim ist, aber problematisch wird in krisenhaften Momenten wie jetzt. Wenn überall gespart werden muss, dann wäre es eine gute Idee, hier anzusetzen. Denn: Wenn die öffentlichen Kassen knapp sind, stellt sich die politische Frage, ob profitorientierte Unternehmen weiterhin in gleichem Umfang öffentliche Gelder erhalten sollten.
Um es klar zu sagen: Wenn Unternehmen und Banken einerseits grosszügige Zuschüsse für ihre ureigenste Aufgabe des Eigentümererhalts bekommen, während andererseits Kulturschaffende beinahe um jeden Franken Kulturförderung betteln müssen, dann stimmt etwas nicht im System. Erst recht, wenn sich die Gelder aus demselben Topf speisen. Die Gelder aus dem Lotteriefonds fliessen sowohl in die Finanzierung der Denkmalpflege als auch in das Kulturleben des Kantons.
Ist Datenschutz eine Frage des Geldbeutels?
Juristisch mag das alles korrekt sein, aber es fühlt sich sehr falsch an. Vor allem, weil die Prämisse der Gleichbehandlung nur eine Illusion von Gleichheit bedeutet. Wenn reiche Menschen denselben Zugang zu öffentlichen Geldern haben wie arme Menschen, dann macht man niemanden gleicher. Man läuft vielmehr Gefahr, bestehende soziale Ungleichheiten nach dem Prinzip «Wer hat, dem wird gegeben» weiter zu zementieren. Und der Rest muss schauen, wo er oder sie bleibt. So kann diese vermeintliche Gleichmachung des Ungleichen zu Frust und Politikverdrossenheit beitragen.
Wer es ernst meint mit Gerechtigkeit, Eigenverantwortung und Gleichheit, der müsste sich zumindest ernsthaft mit einer Anpassung der Vergaberichtlinien in der Thurgauer Denkmalpflege befassen. Ideen dazu gibt es genug. Denkbar wäre zum Beispiel ein Eigenleistungsprinzip: Förderbeiträge könnten auf Fälle beschränkt werden, in denen nachgewiesen wird, dass der Eigentümer nicht in der Lage ist, die Sanierung vollumfänglich selbst zu tragen. Solche Modelle wären nicht ohne administrativen Aufwand umzusetzen, würden aber die Frage der sozialen Verantwortung stärker ins Zentrum rücken. Oder: Obergrenzen für gewinnorientierte Firmen wären eine andere Möglichkeit, die Gemeinnützigkeit wieder stärker in den Fokus zu rücken.
Eine Einführung transparenter Vergaberichtlinien wäre das Mindeste, was zu ändern wäre. Eine klare Publikation aller Zuschüsse, mit Begründung. Das könnte mehr Vertrauen schaffen. In der Kultur geht es ja auch. Dort werden die Namen der Empfänger:innen von Lotteriefondsgeldern regelmässig veröffentlicht, bis hinunter zu dreistelligen Beträgen. Wenn Kulturschaffende ihre Förderbezüge so transparent offenlegen müssen, warum gilt das dann nicht auch für Milliardäre und Banker? Datenschutz sollte keine Frage des Geldbeutels sein.
Was Kulturschaffende daraus mitnehmen sollten
Die Wahrheit allerdings ist: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich hier grundlegend etwas ändern wird. Das liegt auch an den Machtverhältnissen im Thurgauer Grossen Rat. Dort sitzen viele Stadt- und Gemeindepräsident:innen. Die haben ein hohes Interesse daran, dass ihre historischen Gebäude auch mit Hilfe aus dem Lotteriefonds erhalten werden können. Ab 2027 werden sie voraussichtlich mehr Geld dafür erhalten – 2,95 Millionen statt 2,5 Millionen Franken sollen dann aus dem Lotteriefonds in den Topf Denkmalpflege und Archäologie fliessen. Auch um steigende Kosten bei Restaurierungen abzufangen. Die Mehrheit dafür dürfte im Kantonsrat ziemlich sicher stehen.
Wenn man in all dem mindestens eine gute Nachricht suchen will, dann ist es vielleicht diese hier: Wer Milliardären und Banken grosszügige Gaben aus dem Lotteriefonds bereitet, kann nicht ernsthaft darüber nachdenken, die Förderung von oft am Rande von prekären Verhältnissen lebenden Kulturschaffende zu kürzen. Sollte es dennoch passieren, es wäre dann endgültig die Verdrehung der Ziele, die mit der Einführung der Lotteriefonds geplant waren. Spätestens dann wäre eine breite kulturpolitische Debatte unausweichlich.
Dieser Artikel ist zuerst auf thurgaukultur.ch erschienen.