Es dürfe nicht sein, dass man als Familie nicht mehr unbeschadet an einem Fussballmatch teilnehmen könne. So argumentierte die St.Galler Regierung – in der Person von Karin Keller-Sutter – noch 2008 im Kantonsrat, um den Beitritt des Kantons St.Gallen zum sogenannten «Hooligan-Konkordat» zu erreichen. Mit diesem immer wieder verwendeten Scheinargument wurde 2008 der Beitritt zum Konkordat und 2012 dessen Verschärfung durchgewunken. Schliesslich steige die Gewalt rund um Fussballspiele immerzu.
Dass diese Behauptung nicht durch Fakten untermauert wurde, hat der «Beobachter» bereits 2013 erkannt: «Offenbar nimmt die Gewalt an Sportveranstaltungen nicht zu.» Mittlerweile scheint diese Erkenntnis auch bei der Staatsanwaltschaft und bei der Regierung angekommen zu sein. Thomas Hansjakob, erster Staatsanwalt und nicht gerade als Verharmloser bekannt, sagte unlängst in einem TVO-Interview zur aktuellen Situation rund um Fussballspiele: «Das Problem hat sich tatsächlich etwas entschärft in letzter Zeit.»
Und auch die St. Galler Regierung nahm in der Antwort auf eine Interpellation, welche von CVP-Kantonsrat Cornel Aerne im November des letzten Jahres eingereicht worden war, ausführlich Stellung zur aktuellen Situation.
Zuschauer am Stadioneingang fotografieren?
Aerne (der als Kantonspolizist arbeitet) stellte zur Diskussion, ob ein Personen-Identifikationssystem nach dem Vorbild des Eishockeyvereins EV Zug an den Eingängen zu St.Galler Sportstätten denkbar wäre. Dabei werden Zuschauer fotografisch erfasst und ihre Identitätskarten gescannt, um diese mit der sogenannten «Hooligan-Datenbank» abzugleichen. Dies habe, so argumentiert Aerne, zu einer drastischen Reduktion der anreisenden gewaltbereiten Fans geführt. Jetzt – auch er bringt dieses Argument – sei es Familien wieder möglich, «mit gutem Gefühl eine Sportveranstaltung zu besuchen».
Die Regierung hat wenig übrig für Aernes Ansinnen, wie die seit kurzem vorliegende Antwort auf die Interpellation zeigt. Sie stellt sich in einer Klarheit gegen die Ausdehnung repressiver Massnahmen, die noch vor kurzem in St.Gallen undenkbar gewesen wäre. Sowohl Verhältnismässigkeit als auch Erforderlichkeit werden klar abgesprochen: «Die aktuelle Sicherheitslage, die sich in den Sportstadien des Kantons St.Gallen seit längerer Zeit als relativ ruhig präsentiert, könnte einen generellen Einsatz solcher Personen-Identifikationssysteme zum jetzigen Zeitpunkt wohl kaum rechtfertigen.»
Fehlbare könnten mit konventionellen Massnahmen überführt werden und die polizeilichen Szenekenner würden die (Problem-)Fans kennen. Die Regierung erwähnt auch, dass der Vergleich zwischen dem Eishockeyverein EV Zug und dem FC St.Gallen schwierig sei. Schliesslich fasse alleine der Gästesektor im Stadion des FC St.Gallen mehr als 1‘000 Plätze, während in Zug höchstens 350 Gästefans Platz fänden. Eine systematische Erfassung von 1‘000 Personen sei logistisch kaum zu bewältigen und führe vor allem zu Wartezeiten.
Das aber würde jüngste Erfolge gefährden: «Zwischenzeitlich konnte beim Gästesektor aber eine deutliche Entlastung der Eingangssituation herbeigeführt werden. Mit der Einführung von Personen-ldentifikationssystemen müsste mit einer neuerlichen Verschärfung der Situation gerechnet werden.» Und weiter: «Es kann im Übrigen auch nicht davon ausgegangen werden, dass sich einschlägig bekannte Fans mit der Einführung solcher Personen-ldentifikationssysteme nachhaltig von einer Anreise nach St.Gallen abhalten lassen würden.»
Hoffnung auf Vernunft in der Politik
Die Klarheit, mit der die Regierung solchen Personen-Identifikationssystemen eine Abfuhr erteilt, lässt hoffen, dass in der politischen Diskussion langsam Vernunft einkehrt. Wie die Regierung richtig erwähnt, können Fehlbare jetzt schon zur Rechenschaft gezogen werden. Vielleicht ermöglicht dieses Tauwetter auch fundierte Diskussionen über Sinn und Unsinn des umstrittenen «Hooligan-Konkordates». Während nämlich Karin Keller-Sutter noch 2010 im Kantonsrat anlässlich der Diskussion zur Verschärfung des Konkordats zu Protokoll gab, die Unschuldsvermutung gelte immer im Strafrecht, ist sich die Regierung Ausgabe 2015 zumindest bewusst, dass es um «straf- und konkordatsrechtliches» Verhalten geht.
In letzterem hat die Unschuldsvermutung aber seit jeher einen schweren Stand. Selbst das Bundesamt für Polizei führte in einer Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum verschärften «Hooligan-Konkordat» aus: «Der Grundsatz ‚in dubio pro reo‘ als Bestandteil der strafrechtlichen Unschuldsvermutung komme in Bezug auf HOOGAN daher nicht zum Tragen.» Höchste Zeit also für etwas Tauwetter.
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