Die Suche nach dem «tiefsten Keller» der Stadt verlief anfangs harzig. Weder auf Anhieb noch mit Gewissheit konnte irgendeine städtische Behörde sagen, wo es in St.Gallen am tiefsten in den Boden geht. Natürlich, da wäre das 4,5 Kilometer tiefe Geothermieloch namens «St.Gallen GT-1». Allerdings ist es nicht begehbar – also auch kein Keller im weiteren Sinne – und darum auch wenig tauglich für gallige Untergrundbetrachtungen.
Wie weiter mit dem Loch?
Meist ist es einfach bloss da: Das Bohrloch GT-1 im Sittertobel. Das Geothermieprojekt wurde nach einem Erdbeben 2013 eingestellt. Bei den Bohrungen wurde ein Erdgasvorkommen entdeckt, dessen Erschliessung für die Stadt aber zu wenig wirtschaftlich war. Dann wurde es still um GT-1. Letztmals liessen britische Forscher:innen im Sommer 2019 ihre Messgeräte hinunter. Weitere internationale Forschungsprojekte bleiben möglich. Für die Stadt könnte sich das finanziell lohnen, falls sich jemand findet, der sich für das Loch interessiert. Das Stadtparlament wollte vergangenen Herbst wissen, wie es mit GT-1 weitergeht. Der Stadtrat dürfte bald einmal auf das Postulat antworten. Komplett verschlossen und versiegelt werden muss das Bohrloch vorerst nicht: Der Kanton hat die gewässerschutzrechtliche Bewilligung bis Ende 2029 verlängert.
Weitere behördliche Hinweise zum «Tiefpunkt» der Stadt fielen erwartbar aus. Parkhäuser und Banken, vielleicht auch das Kantonsspital. Dort müsse man nachfragen. Gesagt, getan. Ein kleines, sicherlich unvollständiges Ranking der tiefsten begehbaren Orte im St.Galler Untergrund findet sich am Schluss dieses Beitrags. Wie erwartet ragen die Tiefgaragen am tiefsten in den hiesigen Sumpfgrund, gefolgt von den Banken und dem Kantonsspital, von dem ab 2023 ebenfalls die Tiefgarage den tiefsten begehbaren Punkt darstellt.
Natürlich, denkt man erst einmal: St.Gallen, die Autostadt, Stadt der knapp verhinderten Südumfahrung, Stadt mit Stadtautobahn mitten durchs St.Fiden-Quartier. «Freie Fahrt für freie Bürger» und dazugehöriges Parkplatzangebot, war lange das Credo. Nach dieser Massgabe tickten die Mehrheiten der Entscheidungsträger:innen aus Politik, Wirtschaft und Quartiervereinen.
Es überrascht also wenig, handelt es sich beim «tiefsten Keller der Stadt» um eine Parkgarage. Die sechs unterirdischen Etagen der UG25 reichen im Westen bei der Müller-Friedberg-Strasse gemessen knapp 30 Meter in den Boden. Das Gebäude befindet sich noch im Bau und soll Ende 2023 eröffnet werden.
Die UG25 gehört der Pensionskasse der Stadt St.Gallen. Den Zuschlag für den Betrieb hat – etwas überraschend – nicht der ansässige Platzhirsch, die City Parking St.Gallen AG, erhalten, sondern der Schweizer Ableger der grössten internationalen Parkhausgruppe Indigo aus Frankreich. Das St.Galler Autoabstell-Business durchlebt schwere Zeiten. Die fetten Jahre der jährlich steigenden Ertragssteigerungen sind dank Corona und der generell vermehrt zu Hause bleibenden Konsumgesell- und Arbeitnehmer:innenschaft vorbei. Die städtische Verkehrsplanung, die mindestens auf eine Stagnation des motorisierten Individualverkehrs hinzielt, freuts natürlich.
Hässlich bis furchteinflössend
Parkhäuser bilden also St.Gallens Tiefpunkt. Ausbetonierte Löcher für den ruhenden Verkehr, heute in der Regel nicht gerade architektonische Bijous. Zumindest herrscht hier seit langem schlichte Sachlichkeit. Hübsch anzuschauen sind eventuell noch die elegant geschwungenen Auffahrtsrampen. In erster Linie sind Garagen aber funktionale Gebäude, für die es in der Gesellschaft wenig Sympathie gibt. Der Berliner Architekturvermittler und Journalist Frank Thinius beschrieb sie so: «Drückende, niedrige Betondecken. Düstere, enge Treppenhäuser hinter schweren Brandschutztüren. Das durchschnittliche Parkhaus ist eine Reihe beklemmender Räume, die Fluchtinstinkte wecken. Im Stadtgefüge bleibt es meist ein störender Faktor.»
Was, Fahrzeugpark?
Die ersten Parkhäuser nannte man auch Autohotels, zugänglich waren die einzelnen Einstellplätze meist über platzsparende Drehplattformen. Die Rampensteigungen der späteren «Selbstparkgaragen» hätten die ersten Automobile überfordert. Das Wort «parkieren» war früher auch in Deutschland gebräuchlich. Seit der Massenmotorisierung ab den 1950er-Jahren sagt man dort aber nur noch «parken» [pa’k’n]. Der Wortstamm geht zurück auf die militärischen Material später auch Fahrzeugabstelldepots – Material- oder Fuhrparks eben. In Lexika steht ausserdem, dass das aus dem keltischen abgeleitete Spätlateinwort «parcus» einen abgesonderten Raum meint, so zum Beispiel die Umhegung für eine nächtigende Schafherde, später eingedeutscht zum «Pferch».
Dabei ginge es auch anders: Ein preisgekröntes Beispiel ist die Parkgarage des Leipziger Zoos aus Bambus. Hier geht es allerdings nur um die Hülle des oberirdischen Teils. Das Innenleben der Parkhäuser ist in der Regel aber beinahe so trostlos, wie jenes der in den Untergrund versenkten Tiefgaragen, wo überhaupt kein Tageslicht mehr hingelangt.
Tiefgaragen können Ängste auslösen. Die Betonbäuche schlucken Vertrautes wie menschliche Stimmen und verstärken nebensächliche Geräusche wie das Zuschlagen von Autotüren und das Klacken von Absätzen. Film und Fernsehen von Krimi über Thriller bis Horror haben sicherlich zum schlechten Image beigetragen. Dabei sind Parkgaragen trotz ihrer düsteren Aura statistisch gesehen ungefährliche Orte. Es geschehen dort weit weniger Verbrechen als man annehmen könnte, und schon gar keine blutigen.
Zwei Ausnahmen: 2010 hat ein psychisch vorbelasteter Mann in der Tiefgarage der Shopping Arena in Winkeln mit einem Messer acht Mal auf seine Ex-Freundin eingestochen. Die Frau überlebte den Angriff knapp, der Mann kam hinter Gitter. In Erinnerung bleibt auch der Mord an einer jungen Frau im Zürcher Urania-Parkhaus 1991, ein Fall, der jüngst wieder zu reden gab, weil Zweifel am Geständnis der mutmasslichen Täterin aufgekommen sind. Reporter Carlos Hanimann hat 2019 dazu das Buch Caroline H. Die gefährlichste Frau der Schweiz? herausgebracht.
Untergrundsrecht
Ansonsten grossmehrheitlich safe space. Unklar hingegen ist die allgemeine Rechtslage im Untergrund. Wem gehört eigentlich das Erdreich? Wer kann in der Tiefe überhaupt irgendwelche Ansprüche erheben? Wer kontrolliert, dass geltende Baubestimmungen auch in den unsichtbaren Tiefen eingehalten werden? An der Oberfläche scheint alles klar, das Grundbuch regelt die Besitzverhältnisse. Aber ein Untergrundbuch gibt es nicht.
Im ZGB, Art. 667 Abs. 1, steht: «Das Eigentum an Grund und Boden erstreckt sich nach oben und unten auf den Luftraum und das Erdreich, soweit für die Ausübung des Eigentums ein Interesse besteht.» Der Artikel birgt natürlich einiges Konfliktpotential, man muss im Einzelfall entscheiden. Dass die Interessen Privater, der Landwirtschaft, der Verkehrsbetriebe, der Abbauunternehmen, der Wasser-, Energie- und Internetversorger und des Staats nicht immer im Einklang stehen, liegt auf der Hand.
Alles, was unterhalb des Grundbesitzes liegt, ist nicht durchs Bundeszivilrecht geregelt. Unklar ist zudem oft, wo dieses «Unterhalb» genau beginnt. Wer diesen «öffentlichen Untergrund» – auf Zeit – nutzen darf, regeln die Kantone in eigener Kompetenz. Sobald Grabungen oder Bohrungen etwa das Grundwasser tangieren, spielen auch ökologische und Naturschutzfragen mit. Verschiedene Ämter kommen sich dabei ins Gehege. In diesem Kompetenzgerangel zwischen Wirtschaftsdenken und Naturschutz hat letzterer oft das Nachsehen.
Im Thurgau zum Beispiel sind seit 2015 sogar die umstrittenen Frackingverfahren erlaubt, bei denen zur Gasförderung grosse Mengen an Flüssigkeit in den Untergrund gepumpt werden. Dies allerdings nur, sofern die Umwelt dadurch nicht gefährdet wird. Was das genau heisst, ist unklar. Die Regierung regelt einzig, welche Chemikalien beim Fracking eingesetzt werden dürfen. Die meisten Kantone mit ähnlichen Untergrundnutzungs-Gesetzen verbieten Fracking. Welche Auswirkungen solche Eingriffe ins Erdreich haben können, haben das Erdbeben in St.Gallen 2013 und der Geothermieunfall im Februar 2016 in Diessenhofen gezeigt, bei dem grosse Mengen an öl- und anderweitig belasteten Tiefenwassern ungeklärt in den Rhein gelangten.
In der Stadt St.Gallen werden solche kantonalen Untergrund-Nutzungskonzessionen also bauvolumen-mässig vor allem für Tiefgaragen vergeben. Es macht Sinn, werden die stillstehenden Autos von der Oberfläche verbannt. Das gibt Raum für ein beseelteres Innenstadtleben. So hässlich und furchteinflössend sie sein können, die Tiefgaragen sind fürs Stadtbild letztlich doch ein Segen.
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