Bisher stand die Geschichte nur in «20min» online. Hier die Kurzfassung: Am Samstagmittag sammeln zwei Juso in der Marktgasse Unterschriften für die Initiative «Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln». Dazu haben sie ein Sammelschild aufgestellt. Die beiden werden von zivilen Stadtpolizisten kontrolliert und nach einer Bewilligung gefragt. Sie haben keine, müssen auf den Posten und erhalten ein dreitägiges Sammelverbot. Der angebliche Grund: Die Polizei wolle zuerst die rechtliche Situation abklären.
Das tönt nach einem Wiederholungsfall. Es war 2006 und in St.Gallen, als der GSoA die Bewilligung für eine Unterschriftensammlung nicht erteilt wurde. Es folgte ein dreijähriger Rechtsstreit. Ein Rekurs der GSoA wurde vom Stadtrat abgelehnt, vom Kanton aber gutgeheissen. Die Stadt verteidigte ihre undemokratische Praxis und zog den Fall weiter. Sie verlor vor Verwaltungsgericht und 2009 auch noch vor Bundesgericht, machte damit aber immerhin wieder einmal schweizweit Schlagzeilen.
Das Bundesgericht hielt fest: Es gebe «kein öffentliches Interesse» an einer Einschränkung von Unterschriftensammlungen. Seither steht fest: In St.Gallen können bis zu drei Personen jederzeit Unterschriften sammeln.
Ausser die Juso am Samstagnachmittag.
Möglicherweise findet die Stadtpolizei heraus, dass das Sammelschild einen standähnlichen Charakter habe und dass deshalb eine Bewilligung nötig gewesen sei.
Oder so ähnlich.
Spätestens seit Polizeikommandant Valiers Erklärungsversuch, wieso in einem Fall entlastende Videosequenzen einfach «übersehen» werden konnten, muss man sich über nichts mehr wundern.
Gefragt ist nun Stadtrat Nino Cozzio. Man sollte ihn auf das behaften, was er 2009 nach dem Bundesgerichtsurteil dem «Tagblatt» erklärt hatte: Man habe immer betont, dass man in dieser Sache den Entscheid einer höchstrichterlichen Instanz haben wolle. Und: Nun sei dieser da und schaffe Klarheit.
Aber offenbar nicht für die Stadtpolizei. – Oder nicht, wenn es sich um die Juso handelt.
Aber vielleicht hätte man gewarnt sein sollen. Denn Cozzio sagt 2006 im Tagblatt noch einen Satz, der einen angesichts der Klarheit des Bundesgerichtsurteils schon damals hätte misstrauisch machen sollen:
Man werde nun ein entsprechendes Reglement ausarbeiten.
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