Menschenwürde, nicht Budgetposten
Am Montagabend, 21. September, hat der Nationalrat darüber entschieden, wie weit die Rechte von Menschen mit Behinderungen künftig tatsächlich durchsetzbar sein sollen. Was wie ein Seldwyler Streich klingt, ist für uns bittere Realität. Es ist der Unterschied zwischen Gesetz und Recht: zwischen Rechten, die auf dem Papier stehen, und solchen, die wir im Alltag auch ausüben können.
Am 16. September hatte der Nationalrat die Beratung über die Inklusionsinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, das Inklusionsgesetz, begonnen. Die zuständige Kommission wollte das Gesetz gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf in wesentlichen Punkten verstärken. Die SVP hingegen hatte verlangt, auf die Vorlage gar nicht erst einzutreten beziehungsweise sie zurückzuweisen. Am Montag wurde nun entschieden: Das Inklusionsgesetz nahm der Nationalrat mit 108 zu 80 Stimmen an; die Inklusionsinitiative empfiehlt er mit 97 zu 78 Stimmen bei 21 Enthaltungen zur Ablehnung.
In eigener Sache: Mein offener Brief an den Nationalrat, «Wir wollen Rechte, keine Almosen», wurde in Saiten und im St. Galler Tagblatt publiziert und hat seither einige Kreise gezogen. Im Nationalrat wurde er von Nationalrätin Barbara Gysi (SP) vorgelesen. Im Saal sass Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die mir später in einem handschriftlichen Brief unter anderem schrieb: «Nous ne parlons pas de lignes budgétaires, mais bien de dignité.»
Nun also die Frage: Was ist von dieser Würde im Gesetz übriggeblieben – und was ist den Budgetposten zum Opfer gefallen? Wie verbindlich sind die neuen Rechte? Und vor allem: Wie weit lassen sie sich tatsächlich durchsetzen?
Das Resultat ist ein Fortschritt, aber mit einer entscheidenden Lücke. Das Inklusionsgesetz hat der Nationalrat gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zwar substantiell ausgebaut. Doch die weitergehenden Minderheitsanträge scheiterten; wie am Ende sämtliche rund dreissig Minderheitsanträge. Damit bleibt genau die Frage offen, um die es mir geht: Wann wird aus politischem Wohlwollen ein einklagbares Recht?
Gerade das wäre der entscheidende Schritt gewesen. Die Initiative hätte festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf die Unterstützung haben, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen, und dass sie Wohnform und Wohnort frei wählen können. Es geht darum, ob ich entscheiden darf, wo ich lebe. Wann ich aufstehe. Wann ich esse. Was ich esse. Wann ich ins Bett gehe. Wer bei mir ein und aus geht. Dinge also, über die nichtbehinderte Menschen vermutlich nie auf die Idee käme, sie als «Rechte» zu bezeichnen. Sie nennen sie Leben.
Genau hier liegt für mich die Schwäche des nun beschlossenen Weges. Es wird gefördert, koordiniert, unterstützt, es werden Programme geschaffen und bestehende Leistungen verbessert. Das alles ist wichtig. Aber zwischen einer staatlichen Massnahme und einem individuellen Recht bleibt ein Unterschied: Die eine wird gewährt, das andere kann ich beanspruchen. Eine Leistung kann man mir geben. Ein Recht gehört mir. Und genau darum ging es in meinem offenen Brief: Rechte, keine Almosen.
Darin zeigt sich ein altes Muster der Behindertenpolitik. Man gibt uns gerne etwas. Nur ungern aber gibt man etwas aus der Hand. Unterstützung ja, Verfügungsmacht lieber nicht.
Vieles ist besser geworden. Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr selbstverständlich aus dem öffentlichen Leben weggesperrt. Und doch ist unser System noch immer stark von Institutionen geprägt. Zu oft folgt die Unterstützung nicht dem Menschen dorthin, wo er leben möchte; der Mensch muss dorthin, wo die Unterstützung schon ist.
Islam Alijaj brachte es während der Debatte auf den Punkt: Wer die nötige Unterstützung nur in einem Heim erhält, kann seine Wohnform eben nicht frei wählen. Genau da verläuft die Grenze zwischen Fürsorge und Freiheit. Denn selbstverständlich will niemand herzlos sein. Man will helfen. Man will fördern. Man will integrieren. Man will unterstützen. Nur entscheiden sollen wir bitte nicht zu viel selbst. Spätestens dann kommt das Geld ins Spiel. Und schon verwandelt sich der Mensch in einen Budgetposten und die Würde bekommt eine kleine Fussnote: selbstverständlich, sofern finanzierbar.
Für die passende Illustration sorgte das Bundeshaus gleich selbst. Ausgerechnet während über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beraten wurde, berichtete der Verein für eine inklusive Schweiz, dass Besucherinnen und Besucher im Rollstuhl nicht auf die Besuchertribüne konnten. Die Debatte konnten sie auf Bildschirmen in der Wandelhalle verfolgen. Auch das Gesuch um Verdolmetschung der Debatte in Gebärdensprache wurde abgelehnt: kein Budget dafür. Man könnte sich eine bessere Metapher kaum ausdenken: Während die anderen über Teilhabe reden, bleiben wir draussen vor der Tür.
Auch der Nationalrat selbst ist kein besonders überzeugendes Abbild der Gesellschaft, über die er hier entscheidet. Umso wichtiger waren in dieser Debatte jene Stimmen, die aus eigener Erfahrung wissen, was es bedeutet, wenn «Wahlfreiheit» darin besteht, zwischen den Angeboten wählen zu dürfen, die andere für einen vorgesehen haben. Vor allem Islam Alijaj hat immer wieder auf diesen Unterschied gepocht.
Damit sind wir wieder bei jenem Wort, das Elisabeth Baume-Schneider in ihrem Brief an mich verwendete: Würde.
Würde ist ein grosses, belastetes Wort. Ein Weihrauchwort. Mit ihm wird gern gewedelt, auch im Nationalrat. Vor allem, wenn es nichts kostet. Würde aber hat einen Preis.
Sie ist in unserer Verfassung verankert: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.» Unmittelbar darauf folgen Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot, ausdrücklich auch wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Würde hatte einmal viel mit Rang, Ansehen und gesellschaftlicher Stellung zu tun. Die moderne Menschenwürde kehrt diesen Gedanken um. Seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gilt: Der Mensch muss seinen Wert nicht verdienen. Er muss nicht leistungsfähig sein, nicht dankbar, nicht wirtschaftlich rentabel. Wir werden «frei und gleich an Würde und Rechten geboren».
Würdig sind wir nicht, weil wir etwas leisten. Würdig sind wir, weil wir Menschen sind. Da haben wir es wieder: Wir wollen Rechte, keine Almosen.
Man kann nicht ein bisschen Würde haben.
Christoph Keller, 1963, ist Schriftsteller in St.Gallen und engagiert sich für die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen. In Wir müssen reden veröffentlichte er einen Essay und ein Gespräch mit dem heutigen Nationalrat Islam Alijaj. Zu seinen Büchern zählt Jeder Krüppel ein Superheld. Beide sind im Limmat Verlag erschienen.
Offener Brief an die Bundespolitik
Liebe Nationalrätinnen und Nationalräte
Am 16. und 21. September beraten Sie im Parlament darüber, wie es mit der Inklusionsinitiative weitergeht.
Sie stellen damit die Weichen für 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen in diesem Land. Sie entscheiden mit darüber, ob wir endlich…
Kommentar zur Beratung der Inklusionsinitiative im Nationalrat
1976 lässt sich Gerd Zikeli in der evangelischen Kirchgemeinde St.Gallen-Straubenzell zum Pfarrer wählen. Drei Jahre später wird er als gut vernetzter Holocaust-Leugner und Vorstandsmitglieder der ersten Neonazigruppe der Schweiz enttarnt. Heute beobachtet er Laufenten.
Bildhauer Peter Kamm haut keine Steine mehr im Atelier. Trotzdem entstehen neue Skulpturen, die aktuell in Steckborn zu sehen sind. Wie geht das?
In vielen Ausserrhoder Dörfern klapperten früher Webstühle und später Stickmaschinen. Inzwischen sind sie alle verstummt. Der Film Das Ende einer Ära porträtiert die Sticker Walter Sonderegger Senior und Junior aus Rehetobel und setzt der Branche ein Denkmal.
Der Schweizer Filmemacher Kaspar Kasics überlässt in seinem neuen Film Das unendliche Jetzt Menschen, die mit Demenz leben, die Bühne. Ein Experiment mit einem aussergewöhnlichen Storytelling, auf das es sich einzulassen lohnt.
24/7 Traumacore
Kunst in Oberuzwil
Musik
Patrick Kessler erhält den Ausserrhoder Kulturpreis 2026. Der Kontrabassist, Klangkünstler und Kurator aus Gais reist mit alten Lautsprechern nach Wien und Hanoi, tritt mit Insekten in einen musikalischen Dialog und findet seine wichtigsten Lektionen nicht unbedingt an Hochschulen.
Die Mobilitätsallianz Ostschweiz will Pendler:innen zum Umstieg vom Auto auf Bus, Bahn und Velo bewegen. Bei den zehn beteiligten Grossunternehmen lässt bereits jede fünfte Person das Auto am Morgen stehen. Nun sollen 500 weitere Firmen folgen.
Augustin Rebetez macht keine halben Sachen. Seine Kunst ist ausufernd und dicht zugleich. Er entwickelt anspielungsreiche Bildwelten – aktuell in der Kunsthalle Arbon.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden plante am Landsgemeindeplatz in Appenzell ein neues Gebäude für die Gerichte, die Bibliothek und die kantonale Verwaltung. Die eidgenössischen Kommissionen für Natur- und Heimatschutz und jene für Denkmalpflege brachten das Projekt jedoch zu Fall.
Das Figurentheater St.Gallen wird 70. Was sich verändert hat, warum Puppen Kinder wie Erwachsene faszinieren und wie man auch Jugendliche erreichen kann: ein Gespräch zum Jubiläum.
Die zweite Ausgabe des audiovisuellen Festivals Susurrus in der Mülenenschlucht widmet sich der «mehr-als-menschlichen» Mitwelt. Mit akustischen und performativen Interventionen erkundet das Festival neue Formen der Beziehung zwischen Mensch und Natur.
In der Ausstellung «Die leisen Unterschiede» im Haus zur Glocke in Steckborn befassen sich fünf Künstler:innen mit der Wahrnehmung von Unterschieden.
Kolumne: Heppelers Bestiarium
Mit dem Ensemble TAK aus New York gastierte am Dienstag ein Neue-Musik-Quintett von Weltrang im St.Galler Kultbau. Organisiert vom Zyklus Contrapunkt, hätte der Abend mehr Publikum verdient. Ein Bubble-Problem?
Das St.Galler Kulturmuseum öffnet in der neuen Ausstellung «Stereotypes: Neanderthalerin» den Blick auf diese Steinzeitmenschen. Die Schau mit viel Pink verknüpft geschickt Spiel mit Wissenschaft und Vergangenheit mit Gegenwart.