Menschenwürde, nicht Budgetposten
Am Montagabend, 21. September, hat der Nationalrat darüber entschieden, wie weit die Rechte von Menschen mit Behinderungen künftig tatsächlich durchsetzbar sein sollen. Was wie ein Seldwyler Streich klingt, ist für uns bittere Realität. Es ist der Unterschied zwischen Gesetz und Recht: zwischen Rechten, die auf dem Papier stehen, und solchen, die wir im Alltag auch ausüben können.
Am 16. September hatte der Nationalrat die Beratung über die Inklusionsinitiative und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, das Inklusionsgesetz, begonnen. Die zuständige Kommission wollte das Gesetz gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf in wesentlichen Punkten verstärken. Die SVP hingegen hatte verlangt, auf die Vorlage gar nicht erst einzutreten beziehungsweise sie zurückzuweisen. Am Montag wurde nun entschieden: Das Inklusionsgesetz nahm der Nationalrat mit 108 zu 80 Stimmen an; die Inklusionsinitiative empfiehlt er mit 97 zu 78 Stimmen bei 21 Enthaltungen zur Ablehnung.
In eigener Sache: Mein offener Brief an den Nationalrat, «Wir wollen Rechte, keine Almosen», wurde in Saiten und im St. Galler Tagblatt publiziert und hat seither einige Kreise gezogen. Im Nationalrat wurde er von Nationalrätin Barbara Gysi (SP) vorgelesen. Im Saal sass Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die mir später in einem handschriftlichen Brief unter anderem schrieb: «Nous ne parlons pas de lignes budgétaires, mais bien de dignité.»
Nun also die Frage: Was ist von dieser Würde im Gesetz übriggeblieben – und was ist den Budgetposten zum Opfer gefallen? Wie verbindlich sind die neuen Rechte? Und vor allem: Wie weit lassen sie sich tatsächlich durchsetzen?
Das Resultat ist ein Fortschritt, aber mit einer entscheidenden Lücke. Das Inklusionsgesetz hat der Nationalrat gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zwar substantiell ausgebaut. Doch die weitergehenden Minderheitsanträge scheiterten; wie am Ende sämtliche rund dreissig Minderheitsanträge. Damit bleibt genau die Frage offen, um die es mir geht: Wann wird aus politischem Wohlwollen ein einklagbares Recht?
Gerade das wäre der entscheidende Schritt gewesen. Die Initiative hätte festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf die Unterstützung haben, die sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen, und dass sie Wohnform und Wohnort frei wählen können. Es geht darum, ob ich entscheiden darf, wo ich lebe. Wann ich aufstehe. Wann ich esse. Was ich esse. Wann ich ins Bett gehe. Wer bei mir ein und aus geht. Dinge also, über die nichtbehinderte Menschen vermutlich nie auf die Idee käme, sie als «Rechte» zu bezeichnen. Sie nennen sie Leben.
Genau hier liegt für mich die Schwäche des nun beschlossenen Weges. Es wird gefördert, koordiniert, unterstützt, es werden Programme geschaffen und bestehende Leistungen verbessert. Das alles ist wichtig. Aber zwischen einer staatlichen Massnahme und einem individuellen Recht bleibt ein Unterschied: Die eine wird gewährt, das andere kann ich beanspruchen. Eine Leistung kann man mir geben. Ein Recht gehört mir. Und genau darum ging es in meinem offenen Brief: Rechte, keine Almosen.
Darin zeigt sich ein altes Muster der Behindertenpolitik. Man gibt uns gerne etwas. Nur ungern aber gibt man etwas aus der Hand. Unterstützung ja, Verfügungsmacht lieber nicht.
Vieles ist besser geworden. Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr selbstverständlich aus dem öffentlichen Leben weggesperrt. Und doch ist unser System noch immer stark von Institutionen geprägt. Zu oft folgt die Unterstützung nicht dem Menschen dorthin, wo er leben möchte; der Mensch muss dorthin, wo die Unterstützung schon ist.
Islam Alijaj brachte es während der Debatte auf den Punkt: Wer die nötige Unterstützung nur in einem Heim erhält, kann seine Wohnform eben nicht frei wählen. Genau da verläuft die Grenze zwischen Fürsorge und Freiheit. Denn selbstverständlich will niemand herzlos sein. Man will helfen. Man will fördern. Man will integrieren. Man will unterstützen. Nur entscheiden sollen wir bitte nicht zu viel selbst. Spätestens dann kommt das Geld ins Spiel. Und schon verwandelt sich der Mensch in einen Budgetposten und die Würde bekommt eine kleine Fussnote: selbstverständlich, sofern finanzierbar.
Für die passende Illustration sorgte das Bundeshaus gleich selbst. Ausgerechnet während über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beraten wurde, berichtete der Verein für eine inklusive Schweiz, dass Besucherinnen und Besucher im Rollstuhl nicht auf die Besuchertribüne konnten. Die Debatte konnten sie auf Bildschirmen in der Wandelhalle verfolgen. Auch das Gesuch um Verdolmetschung der Debatte in Gebärdensprache wurde abgelehnt: kein Budget dafür. Man könnte sich eine bessere Metapher kaum ausdenken: Während die anderen über Teilhabe reden, bleiben wir draussen vor der Tür.
Auch der Nationalrat selbst ist kein besonders überzeugendes Abbild der Gesellschaft, über die er hier entscheidet. Umso wichtiger waren in dieser Debatte jene Stimmen, die aus eigener Erfahrung wissen, was es bedeutet, wenn «Wahlfreiheit» darin besteht, zwischen den Angeboten wählen zu dürfen, die andere für einen vorgesehen haben. Vor allem Islam Alijaj hat immer wieder auf diesen Unterschied gepocht.
Damit sind wir wieder bei jenem Wort, das Elisabeth Baume-Schneider in ihrem Brief an mich verwendete: Würde.
Würde ist ein grosses, belastetes Wort. Ein Weihrauchwort. Mit ihm wird gern gewedelt, auch im Nationalrat. Vor allem, wenn es nichts kostet. Würde aber hat einen Preis.
Sie ist in unserer Verfassung verankert: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.» Unmittelbar darauf folgen Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot, ausdrücklich auch wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Würde hatte einmal viel mit Rang, Ansehen und gesellschaftlicher Stellung zu tun. Die moderne Menschenwürde kehrt diesen Gedanken um. Seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gilt: Der Mensch muss seinen Wert nicht verdienen. Er muss nicht leistungsfähig sein, nicht dankbar, nicht wirtschaftlich rentabel. Wir werden «frei und gleich an Würde und Rechten geboren».
Würdig sind wir nicht, weil wir etwas leisten. Würdig sind wir, weil wir Menschen sind. Da haben wir es wieder: Wir wollen Rechte, keine Almosen.
Man kann nicht ein bisschen Würde haben.
Christoph Keller, 1963, ist Schriftsteller in St.Gallen und engagiert sich für die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen. In Wir müssen reden veröffentlichte er einen Essay und ein Gespräch mit dem heutigen Nationalrat Islam Alijaj. Zu seinen Büchern zählt Jeder Krüppel ein Superheld. Beide sind im Limmat Verlag erschienen.
Offener Brief an die Bundespolitik
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