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Unverzeihliches Staatsversagen

Die St.Galler Regierung entschuldigt sich offiziell bei den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. In der Kreuzbleiche wurde ein Gedenk-Brunnen enthüllt. Damit sei es nicht getan, findet Regierungsrat Martin Klöti.
Von  Roman Hertler
Regierungsrat Martin Klöti entschuldigt sich im Namen des Kantons St.Gallen bei den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. (Bilder: hrt)

Man könnte jetzt schnöden über diesen oder jenen unpassenden Aspekt des Anlasses, die Eitelkeiten des selbstbetitelten kantonalen «Sozialministers», der sich in seiner Rolle als grosser Entschuldiger vor dem Volk gefiel, oder die verfehlte Publikumswirksamkeit der Ansprachen der Wissenschaft. Das sind Nebensächlichkeiten, auf denen herumzureiten dem Gedenkanlass für Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen am Samstagnachmittag nicht gerecht würde.

Viele wichtige Dinge wurden gesagt, und am allerwichtigsten: Mit Werner Fürer sprach auch ein Betroffener vor dem vollen Saal in der Lokremise. Nachdem der Vox-Chor der Kanti am Burggraben den Song «Another Brick in the Wall» intoniert hatte, betrat Fürer das Podium. «Pink Floyd passt zu hundert Prozent», sagte er. «Hey, Lehrer, lasst die Kinder in Ruhe!»

Fürer, Jahrgang 1953, hat den Grossteil seiner Kindheit und Jugend in Heimen verbracht, im Riedernholz am östlichen St.Galler Stadtrand und im Torhof in Oberbüren. Weil er nach einem mittwochnachmittäglichen Velounfall am Donnerstagmorgen seine Hausaufgaben nicht dabei hatte, setzte ihn der Lehrer eine Woche lang auf einen Stuhl in der Ecke. Eine Woche lang durfte er nicht am Unterricht teilnehmen und musste ständig in die Ecke starren. Als Klassenkameraden ihren Eltern davon berichteten, intervenierten diese beim Lehrer.

Der Betroffene Werner Fürer (rechts), Regierungsrat Martin Klöti und Stadträtin Sonja Lüthi enthüllen den Gedenk-Brunnen auf dem Spielplatz in der Kreuzbleiche.

Mittwochs und samstags, wenn die anderen Kinder frei hatten, mussten er und die anderen Heimkinder Garten- und Landwirtschaftsarbeiten verrichten. Wenn jemand sich vor der Arbeit drückte und abhaute, mussten die anderen Kinder so lange auf dem Teppich knien und beten, bis die Polizei den Ausgebüxten wieder zurückbrachte. Für ihn setzte es dann «Kahlschlag» (Abrasieren der Kopfhaare) und Prügel, danach wurde er ein paar Tage eingesperrt.

«Ich denke heute auch an all jene, die es noch viel härter getroffen hat als mich», sagte Fürer und verwies auf die sexuellen Missbräuche und die Medikamententests, die für so viele zum traurigen Alltag gehörten. Täter habe es überall gegeben, nicht nur im Klerus, bei den Nonnen und Priestern. Es seien auch hochrangige Persönlichkeiten aus Politik und Forschung gewesen, angesehene Ärzte etc. Sei einmal etwas bekannt geworden, habe die Gesellschaft einfach weggesehen und alles totgeschwiegen. «Die lügen doch», hiess es über die Heimkinder. «So eine Persönlichkeit wäre zu solchen Schandtaten doch gar nicht in der Lage.»

All jenen «Damen und Herren Politikern», die immer noch behaupten, die finanzielle Entschädigung von 25’000 Franken sei zu hoch oder gar unnötig, sagte Fürer, kein Geld der Welt könne die verlorene Jugend  ersetzen. Für die Ansprache des sichtlich bewegten Werner Fürer gab es viel Beifall.

Klöti kritisiert Bund für «kleinliche Wiedergutmachung»

Der erste, der bei der Standing Ovation aufstand, war Regierungsrat Martin Klöti, der sich in seiner Rede zuerst bei den Betroffenen bedankte. Mit ihrer Anwesenheit würden sie sich zumindest ansatzweise dazu bereit erklären, «eine Entschuldigung, wenn nicht anzunehmen, so doch wahrzunehmen».

Dann die Bekenntnisse: «Auch im Kanton St.Gallen haben die drei Staatsgewalten Fehler begangen und in vielen Fällen die Grundrechte missachtet. Ich erwähne dazu den Schutz der Menschenwürde, die persönliche Freiheit, die Privatsphäre oder auch des Rechts auf Ehe oder Familie, wenn Kinder weggenommen oder Frauen zwangssterilisiert wurden. Oder auch um das Recht auf faire Verfahren. (…) Unser Staat hat jahrzehntelang versagt.»

Regierungsrat Martin Klöti entschuldigt sich im Namen des Kantons offiziell für geschehenes Unrecht.

Es gehe jetzt nicht um ein Philosophieren um Opfer-Rollen, Recht- und Verhältnismässigkeiten von Zwangsmassnahmen, so Klöti, sondern darum, dass der Staat gegenüber einer Reihe von Menschen Fehler begangen habe. «Meine Damen und Herren. Im Namen des Kantons St.Gallen entschuldige ich mich bei den Betroffenen fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen für das erlittene Unrecht und Leid.»

Der Direktor des Departements des Innern erwähnte ausdrücklich einige Institutionen, die in den Recherchen besonders ins Auge gefallen waren:
– Jugendheim Platanenhof, Oberuzwil
– Mädchenerziehungsanstalt Zum Guten Hirten, Altstätten
– Mädchenerziehungsanstalt Burg, Rebstein
– Stiftung Schulheim Hochsteig, Lichtensteig
– Evangelisches Kinder- und Jugendheim Bild, Altstätten
– Sonderschulinternat, Hemberg
– Stiftung Kronbühl, Wittenbach
– Kinderheim Andwiler, Thal
– Kinder- und Jugendhilfe St.Gallen (früher: Seraphisches Liebeswerk St.Gallen)
– Anstalt Bitzi, Mosnang
– und ausserkantonale Anstalten wie Hindelbank oder einzelne Gewerbebetriebe und Bauernhöfe.

«Die Gefahren menschenverachtender Diskurse lauern weiterhin. Im Umgang mit Minderheiten und insbesondere mit sozial schwachen Personen», fuhr Klöti fort. «Wie reden wir heute über Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind? Wie reden wir über Menschen, die nach traumatischen Erlebnissen in Kriegsgebieten in unserem Land auf ein ‹normales› Leben hoffen? (…) Geht es bei den Diskussionen über die Senkung von Sozialhilfeleistungen wirklich um das Schaffen von Anreizen für die Integration in den Arbeitsmarkt oder schimmern da Stigmatisierungen und verachtende Reden durch?»

Im Kantonsrat dürfen sich Klötis Parteikollegen von der FDP dann gerne an diese Passage erinnern, wenn es wieder einmal um den Abbau des Sozialstaats geht. Gerade die Bürgerlichen – am Anlass in der Lokremise eher untervertreten – waren es, die auch auf nationaler Ebene gegen Entschädigungen für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen weibelten.

Klöti fand in diesem Zusammenhang deutliche Worte: «Gemessen an manch individuellem Leid wirken die heutigen staatlichen Bemühungen um Wiedergutmachung klein, ja kleinlich – zumal wenn am Schluss der Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken sogar zur Reduktion von Ergänzungsleistungs-Beiträgen führen kann.»

Weiterer Meilenstein der Geschichtsaufarbeitung

Schade war am Samstag, dass es dem äusserst verdienten Historiker Jakob Tanner nicht gelang, die Bedeutung der Aufarbeitung dieses «dunklen Kapitels der schweizerischen Geschichte» und die Wichtigkeit der Einhaltung der Grundrechte für eine Demokratie verständlich zu erklären. Sein Referat war an ein Fachpublikum gerichtet.

Viele wichtige Gedanken, wenig verständlich vorgetragen: Historiker Jakob Tanner.

Tanner war in den 1990er-Jahren eine treibende Kraft, wenn es darum ging, auch die Schandflecken der jüngeren Vergangenheit der Eidgenossenschaft zu beleuchten. Er arbeitete am sogenannten Bergier-Bericht mit, der die vielschichtigen Kooperationen der Schweiz mit den Achsenmächten und insbesondere mit dem Dritten Reich aufdeckte. Damals hatte sich der Bundesrat zunächst noch geweigert, den Schlussbericht entgegenzunehmen.

Die Zeiten haben sich geändert. Heute wird offener debattiert. 2010 entschuldigte sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf ein erstes Mal bei den Opfern fürsorgerischer Zwangsmassnahmen. 2013 zog der Gesamtbundesrat nach.

Tanner würdigte das Engagement jener Bundesparlamentarier, die sich für Wiedergutmachungsforderungen und die wissenschaftliche Aufarbeitung eingesetzt hatte. Hierbei nehme St.Gallen eine besondere Rolle ein. Namentlich nannte er Paul Rechsteiner, der ebenfalls im Publikum sass.

HSG-Dozent Lukas Gschwend hat am UEK-Bericht über «Administrative Versorgungen» mitgearbeitet.

Etwas Konkreter waren die Ausführungen von Lukas Gschwend, Mitverfasser des UEK-Berichts und Professor für Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie und Strafrecht an der HSG. Er beschrieb, wie Personen ohne vorgängige Straftaten interniert wurden allein aufgrund eines «lasterhaften Lebenswandels» etwa im Zusammenhang mit Alkoholismus, Drogenkonsum, Promiskuität oder Prostitution.

«Die Schweiz, die von den rechts- und zivilgesellschaftsauflösenden Auswirkungen totalitärer Systeme weitgehend verschont geblieben war, erkannte nach 1945 im Vergleich zu anderen europäischen Staat kaum ein Bedürfnis zur Erneuerung der Rechtsordnung», führte Geschwend aus. Das Land, das damals schon so stolz auf seine freiheitliche Verfassung und seine frühe internationale Bedeutung für das humanitäre Völkerrecht war, habe die Umsetzung der Menschenrechte im Inland vernachlässigt. Auch als sich die Schweiz 1974 endlich dazu durchringen konnte, die Europäische Menschenrechtskonvention zu ratifizieren, war sie dennoch nicht im Stande, die längst überkommene Versorgungspraxis in den Kantonen abzuschaffen. Das sei «unverzeihlich», so Gschwend.

Für Stadträtin Sonja Lüthi bedeutet der Brunnen des Bildhauers Roman Brunschweiler zweierlei: Fliessendes Wasser als Lauf des Lebens, das sich seine Bahn nicht immer frei suchen kann, und unbeschwerte Zuversicht. Freie Kinder werden den Brunnen auf dem Spielplatz in Beschlag nehmen.

Die UEK kommt denn auch zum Schluss, dass die bisher beschlossenen Massnahmen zur Wiedergutmachung unzureichend sind. Gefordert seien weiterhin die Politik und die Justiz, aber auch die Medien. Die Berichterstattung dürfe jetzt nicht einfach wieder abnehmen, das Thema dürfe nicht wieder vergessen und müsse in der Öffentlichkeit weiter wahrgenommen werden, mahnte Jakob Tanner.

Und Werner Fürer appelierte ans Publikum: «Sehen Sie nicht mehr weg. Melden Sie, wenn Sie einen Verdacht haben. Aber bitte differenzieren Sie auch. Es sollen keine Unschuldigen denunziert werden. Schauen wir, dass sich die Geschichte nicht wiederholt.»

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