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Verhindert den Sieg der Bodenheizung über den Klimawandel

Die Unternehmenssteuerreform III folgt einer radikalen Logik des Steuerwettbewerbs. Im Kern führt dieser zu einer nationalistischen Politik im Interesse der Konzerne, welche die Demokratie untergräbt und allen Bemühungen für eine nachhaltige Entwicklung der Welt widerspricht. von Dominik Gross
Von  Gastbeitrag , 

Steuereinnahmen sind das Wasser auf den Mühlen moderner demokratischer Gesellschaften. Denn wo es kein Geld zu verteilen gibt, gibt es auch nicht viel zu entscheiden – jedenfalls solange wir im Kapitalismus leben. Und wer anderen im Namen des Steuerwettbewerbes ebendieses abgräbt, um die eigenen Oasenlandschaften zu bewässern, trocknet gleichzeitig die Demokratie der anderen aus.

Wo ein immer kleinerer Teil des privaten Reichtums über Steuern der kollektiven Entscheidungsfindung übergeben wird, entsteht eine Oligarchie auf Kosten der Demokratie. Zudem fördert der Steuerwettbewerb sowohl regional (zum Beispiel zwischen den Schweizer Kantonen) wie auch global (zwischen den Staaten) eine Politik, die man als globalen Nachbarschaftskrieg bezeichnen und auf folgende Losung bringen könnte: «Kill your neighbours.»

Kapital kann im Gegensatz zu Gesellschaften und ihren Staatswesen stets von sich behaupten, sehr schnell und leicht verschiebbar zu sein. Damit setzen vor allem transnational tätige Konzerne die Gemeinwesen, in denen sie gerade ansässig sind, unter politischen Dauerdruck. So fördert der Steuerwettbewerb nicht, wie manche Wettbewerbsapologeten behaupten, die Vielfalt verschiedener volkswirtschaftlicher Modelle und «effiziente» (will heissen möglichst billige) Staatswesen, sondern drängt Städte, Kantone und Staaten dazu, immer genau das zu tun, was ihre Nachbarn und Standortkonkurrenten auch tun. Und das hiess in den letzten Jahrzehnten fast immer: Steuern senken, vor allem jene von Grossunternehmen. So macht der Steuerwettbewerb stolze Demokratien zu Schafsherden im Dienste der Konzerne, die auf Weiden grasen, wo es immer weniger zu fressen gibt.

Pro Nachtruhe, contra Stadttheater

Der Steuerwettbewerb führt also zu gesellschaftlicher Konformität, zu einem Rückzug auf die eigene Scholle und zur Abkehr von einer ganzheitlichen Sicht auf die Welt: Wer sein Heimkino lieber hat als das Stadttheater, sich mehr für die Bodenheizung in seinem Badezimmer interessiert als für die globale Klimaerwärmung und mit der Welt im Reinen ist, solange in der eigenen Strasse die Nachtruhe eingehalten wird, fühlt sich bestimmt auch in der Politik des Steuerwettbewerbs zu Hause.

Steueroase Schweiz:
24. Februar, 20.15 Uhr, Palace St.Gallen. Diskussion mit Dominik Gross.
palace.sg

Kein Wunder, ist dieser nicht nur bei neoliberalen Staatsabschafferinnen beliebt, sondern passt auch vielen neuen Nationalisten ins Konzept: Die neue US-Administration unter Donald Trump, die neue konservative Regierung in Britannien, die den EU-Ausstieg kompromisslos umsetzen will und auch die AfD in Deutschland propagieren eine Steuerpolitik für ihre Länder, die die drohenden ökonomischen Verluste durch einen neuen Protektionismus ausgleichen soll – mit einem aggressiven Steuerdumping für Unternehmen. Die Botschaft lautet: Produziert zu Hause für zu Hause, dafür bezahlt ihr zu Hause weniger Steuern als anderswo und bringt am besten noch alle Gewinne nach Hause, die ihr bei anderen erwirtschaftet habt. Auch die Schweiz geht mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) in eine neue Runde des Steuerwettbewerbs.

Eine zivilgesellschaftliche Koalition mit der SP an der Spitze hatte gegen den Gesetzesentwurf des Parlamentes das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen die Schweizer Stimmberechtigten jetzt am 12. Februar über die Vorlage ab. Ursprünglich sollte die USR III die Unternehmensbesteuerung der Steueroase Schweiz an die internationalen Standards von OECD, EU und G20 anpassen und alte Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften und Briefkastenfirmen abschaffen.

Gegen Ende der parlamentarischen Debatte im letzten Sommer und unter der wohlwollenden Beobachtung des neuen nationalkonservativen Finanzministers Ueli Maurer, hat sie die bürgerliche Mehrheit in Bundesbern aber zu einem grossen Steuergeschenk für Konzerne ausgebaut: Die USR III ersetzt die alten Schlupflöcher durch neue und bewirkt eine starke Senkung der Gewinnsteuersätze in den Kantonen. Sicher sind Steuerausfälle von mindestens 1,5 Milliarden Franken pro Jahr beim Bund und weiteren schwer schätzbaren Milliarden bei den Kantonen. Für gewisse Firmen könnten effektive kantonale Gewinnsteuersätze von nur noch 3 Prozent und darunter gelten.

Die Konzerne erhalten damit weiterhin einen starken Anreiz, Gewinne aus Entwicklungsländern unversteuert in die Schweiz zu verlagern – mit verheerenden Konsequenzen für die Gemeinwesen im globalen Süden. Allein durch die Steuervermeidung von Konzernen verlieren Entwicklungsländer jährlich über 200 Milliarden Dollar. Das haben Mitarbeiter des Internationalen Währungsfonds (IWF) errechnet. Private Steuerflucht und Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen kosten Entwicklungsländer jährlich zwischen 6 bis 13 Prozent ihres Staatsbudgets.

Mit der USR III machen Bundesrat und Parlament klar, dass davon auch in Zukunft ein Teil in die Schweiz fliessen soll. Bis jetzt haben die Konzerne in der Schweiz für diese Gewinnverschiebungen die klassischen Briefkastenfirmen und Holdingkonstrukte benutzt. An deren Stelle treten mit der USR III neue Gewinnverschiebungsinstrumente, etwa die zinsbereinigte Gewinnsteuer, Ermässigungen bei der Kapitalbesteuerung und die Patentbox. Zum Schaden des Service Public in den Ländern des Südens. Dort werden in erster Linie jene Teile der Bevölkerung bezahlen müssen, die auf funktionierende öffentliche Dienste im Gesundheits-, Bildungs- oder Infrastrukturbereich angewiesen sind.

Mehr Reichtum, weniger Steuern

Besonders krass zeigt sich der Knicks der Schweizer Politik vor den Interessen der Konzerne und ihrer Aktionäre bei der zinsbereinigten Gewinnsteuer. So wie sie jetzt in der Gesetzesvorlage steht, hatten sie die Unternehmensberater von Ernst & Young schon in eine Vernehmlassungsantwort geschrieben: Sie ermöglicht den Unternehmen den steuerlichen Abzug eines fiktiven Zinses auf überschüssigem Eigenkapital.

Podium zur USR III:
31. Januar, 20.15 Uhr, Palace St.Gallen. Mit Karin Keller-Suter, Paul Rechsteiner, Benedikt Würth und Bettina Surber.
palace.sg

Angenommen, Sie und ich hätten ein Vermögen und würden besteuert wie ein Konzern: Dann könnten wir den Zinsertrag, den uns unsere Banken dafür entrichten, dass wir unser Vermögen bei ihnen deponieren, von den Steuern abziehen, die wir dem Staat auf unser Vermögen zahlen. Umso höher der Zinssatz, von dem wir bei der Bank profitieren, und umso höher also unser Zinsertrag, desto weniger Steuern müssten wir bezahlen. Umso reicher wir also würden, desto weniger Steuern müssten wir zahlen. Finden Sie das logisch?

Damit nicht genug: Die zinsbereinigte Gewinnsteuer erlaubt es Unternehmen auch, den Zinssatz auf dem überschüssigen Eigenkapital höher anzusetzen, als es der Leitzins der Nationalbank vorgibt. Voraussetzung dafür ist, dass der Kapitalertrag auf einem konzerninternen Darlehen erzielt wird. In diesem Fall richtet sich der verrechenbare Zinssatz nach dem Fremdvergleichsgrundsatz (Arm‘s length principle), wonach bei einem konzerninternen Darlehen marktübliche Zinssätze verrechnet werden müssen.

Die Frage ist nur: Was sind marktübliche Zinssätze? 60 bis 80 Prozent des Welthandels laufen nämlich konzernintern ab. In vielen Bereichen der globalen Wirtschaft ist der offene Markt zwischen voneinander unabhängigen Firmen zu klein, als dass er angemessene Preise (Zinsen) generieren würde. Deshalb bestimmen oft Konzernmanager die Preise (Zinsen) und nicht der Markt.

Das geht dann so: Das Mutterhaus in der Schweiz will den Gewinn seiner Tochterfirma im afrikanischen Hochsteuerland in einen Schweizer Tiefsteuerkanton verschieben. Es gewährt der Tochterfirma ein Darlehen, legt dafür jedoch einen derart hohen Zinssatz fest, dass die von der Tochter zu entrichtenden Zinsen den von ihr erzielten Unternehmensgewinn substantiell schrumpfen lassen. So steigt der Gewinn beim Mutterhaus und sinkt bei der Tochterfirma. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer hält also Schweizer Kantone auch nach der Abschaffung der Holdingprivilegien als Standorte für Konzernhauptsitze und damit als Steueroase steuerlich attraktiv.

Wir sitzen alle im selben Boot

Die bürgerliche Mehrheit in Bern machte spätestens mit der Übernahme des Modells für eine zinsbereinigte Gewinnsteuer von Ernst & Young klar, dass sie an der gegenwärtigen Rolle der Schweiz als Steueroase im globalisierten Kapitalverkehr nichts ändern will. Dass diese Politik den UNO-Zielen für nachhaltige Entwicklung widerspricht, die die Schweiz im letzten Jahr mitunterschrieben hat, und ihre eigene Entwicklungszusammenarbeit unterläuft, interessiert dabei kaum jemanden. Hauptsache, die Konzerne können mit Steuervergünstigungen bei Laune gehalten werden.

Der Schweizer Wirtschaftsstandort profitiert so immer noch prominent und ganz seiner alten Tradition eines «Kolonialismus ohne Kolonien» entsprechend von einer globalen Reichtums- und Machtverteilung. Diese hat zwar den Kolonialismus als Herrschaftssystem überwunden, nicht aber die von ihm gesetzten Herrschaftsverhältnisse zwischen den Weltregionen und innerhalb der ehemaligen Kolonien.

Daran kann auch die Umsetzung der neuen Minimalstandards der OECD bei der Unternehmensbesteuerung nichts ändern: Auch diese Regeln sind die Regeln eines Klubs von reichen Ländern, bei deren Entwicklung afrikanische oder lateinamerikanische Länder nicht viel mitzureden hatten. Die OECD- und G20-Länder schaffen damit untereinander Steuertransparenz und für alle gültige Spielregeln. Dies ermöglicht dem Klub der Reichen zumindest einen Steuerwettbewerb auf Augenhöhe. Der ökonomische Abstand zu allen anderen Ländern könnte sich aber wieder vergrössern, wenn diese von diesen neuen Regeln nicht bald auch profitieren könnten.

Dabei gäbe es durchaus Alternativen zu einer globalen Politik des Steuerwettbewerbs, der zwischen den Ländern der Welt genauso tobt wie zwischen den Schweizer Kantonen: zum Beispiel die vorgeschriebene Veröffentlichung von Konzernbuchhaltungen (Public Country-by-Country-Reporting), um Gewinnverschiebungen innerhalb von Konzernen aufzudecken, unter denen vor allem auch Entwicklungsländer leiden. Das wäre auch eine sinnvolle Massnahme gegen die globale Reichtumsschere und ein Schritt hin zu einer faireren Weltwirtschaft. Von globaler Steuergerechtigkeit wollen in der Schweiz aber bisher weder der Bundesrat noch eine Mehrheit des Parlamentes etwas wissen.

Unter einer Annahme der USR III würden aber nicht nur Entwicklungsländer und andere Weltregionen leiden, in denen Schweizer Konzerne Tochterfirmen betreiben. Sie hätte auch für die öffentlichen Dienste von Bund und Kantonen einschneidende Konsequenzen: Die drohenden jährlichen Steuerausfälle in mehrstelliger Milliardenhöhe gehen auf Kosten der sozialen Sicherungssysteme, der Bildung, der Gesundheit und der Kultur.

Die USR III schadet also der Schweizer Krankenpflegerin genauso, wie einem Schulkind in Sambia. Auf paradoxe Weise bringt die Abstimmung über die Steuerreform am 12. Februar also beide Welten an den Schweizer Urnen zusammen. Daran beteiligen darf sich aber aber nur die Krankenpflegerin – sofern sie denn ein Stimmrecht hat.

Dominik Gross, 1981, ist Wirtschaftshistoriker und arbeitet als Verantwortlicher für Internationale Finanz- und Steuerpolitik bei Alliance Sud, der entwicklungspolitischen Arbeitsgemeinschaft von zehn Schweizer Hilfswerken.

Dieser Beitrag erscheint im Februarheft von Saiten.

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