Ernten in der Grauzone
Erntehelfer:innen sind in der Schweiz schlecht geschützt. Ihre Arbeitsbedingungen liegen oft in Graubereichen, Kontrollen sind schwierig. Eine Veränderung würde jedoch bedeuten, ein ganzes System auf den Kopf zu stellen.
Kaum ein Wind weht an diesem Septembermorgen. Es ist warm, der Himmel blau und die Erde noch immer durstig. Die Hitze der vergangenen Monate hat ihren Tribut gefordert, auch die Landwirtschaft hat gelitten. Ralph Gilg, Präsident des Thurgauer Obstverbandes, führt uns über seinen Hof. Zurzeit ist er mit der Apfelernte beschäftigt. Gilg erntet jedes Jahr rund 350 Tonnen Äpfel – in der ganzen Schweiz sind es je nach Erntejahr bis zu 100’000 Tonnen Tafeläpfel. Sieben Erntehelfer:innen und eine ausgebildete Mitarbeiterin unterstützen den Familienvater bei der körperlich anstrengenden Arbeit. «Ohne die Erntehelfer:innen wäre das nicht machbar.»
Vor etwa einem Jahr postete die Gewerkschaft Fau (Freie Arbeiter:innen Union) ein Video in den sozialen Medien. Einige Erntehelfer:innen prangern darin die Arbeitsbedingungen auf einem Hof im Thurgau an. Von fehlenden Pausen, zu spät ausgehändigten Arbeitsverträgen und unterschiedlich hohen Löhnen je nach Herkunft ist die Rede und davon, dass man immer Angst habe, seine Arbeit zu verlieren. Das Video schlug Wellen – kurzfristig. Landwirt:innen und ihre Verbände wehrten sich gegen Pauschalisierungen, Gewerkschafter:innen forderten Gesamtarbeitsverträge. Nach ein paar Tagen war der Rummel wieder vorbei. Berichte und Gerüchte über schlechte Arbeitsbedingungen von Erntehelfenden gab es aber auch schon vor dem viralen Video – und sie tauchen immer wieder auf.
Der im Video beschuldigte Betrieb liegt auf einem Hügel in der Nähe des Bodensees. Auf Anfrage von Saiten reagiert dessen Anwalt. Bei dem Video handle es sich um «Fake News», um «Ehrverletzung». Es sei «verbindlich rechtlich festgestellt worden, dass die Vorwürfe nicht haltbar waren». Sollten «die beiden Erntehelfer zurück in die Schweiz kommen, würden diese strafrechtlich belangt». Es sei denn, sie könnten belegen, dass die Gewerkschaft Fau – welche «unsere rechtstaatliche Ordnung ja grundsätzlich ablehnt» – «die Fake News in Szene gesetzt» habe. Denn dies hätten die Erntehelfer:innen nach dem Vorfall telefonisch gegenüber dem Betriebsleiter behauptet, sagt der Anwalt. Die Gewerkschaft Fau weist den Vorwurf zurück. Im Gegenteil, die Arbeiter:innen hätten Unterstützung gefordert und Fau habe diese geleistet.
Der Verband Thurgauer Landwirtschaft geht nicht im Detail auf Fragen zu Arbeitsbedingungen oder zum Video ein, sondern antwortet mit einer Stellungnahme: «Einzelfälle stehen nicht für die grosse Mehrheit der Betriebe.» Man bitte darum, die Landwirtschaft nicht pauschal zu verurteilen. «Es wäre schön, wenn Sie die wirtschaftliche Situation der Bauernfamilien (landwirtschaftliches Einkommen) und die Herausforderungen, mit denen sie täglich konfrontiert sind, in Ihre Berichterstattung einbeziehen.»
Saiten hat versucht, mit diversen Erntehelfer:innen zu sprechen. Viele von ihnen wollen gar nicht oder erst nach der Apfel- und Birnenernte öffentlich sprechen, aus Angst vor Repression. Enrico hat einem Gespräch zugestimmt. Weil aber auch er fürchtet, in Zukunft in der Schweiz nicht mehr angestellt zu werden, möchte er nicht mit seinem echten Namen in Erscheinung treten. «Wir sind für die Schweizer Wirtschaft unverzichtbar, da ein grosser Teil der Dienstleistungen, die die Wirtschaft prägen, nur durch die Arbeit und die Einwanderung von Menschen wie uns möglich ist. Wir werden aber schlechter bezahlt und behandelt als Schweizerinnen und Schweizer.» Seit acht Jahren arbeitet der Südeuropäer in der Schweiz und in Frankreich als Erntehelfer. Enrico kennt Zustände, wie sie im Video genannt werden – auch aus der Ostschweiz. Hier lägen «die Arbeitsbedingungen vor Ort vollständig im Ermessen der Arbeitgeber:innen.»
Gegenüber den CH-Media-Zeitungen bemerkte die Gewerkschaft Fau letztes Jahr, man habe Kenntnis von mehreren Fällen ausbeuterischer Praxis in der Landwirtschaft. Auch für Florian Kobler, Regionalleiter der Unia Ostschweiz-Graubünden, sind Berichte von schlechten Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft nicht neu. «Es wird uns von verspätet oder gar nicht bezahlten Löhnen berichtet, von überlangen Arbeitszeiten, mangelhafter Arbeitszeiterfassung, schlechten Unterkünften oder Kündigungen nach Beschwerden. Oft erreichen uns die Beschwerden direkt von den Arbeitnehmer:innen, manchmal von Drittpersonen.»
Ralph Gilg steuert auf eine Gruppe Menschen zu, die zwischen den Apfelbaum-Reihen emsig arbeitet. Noch ist es dort schattig. Am liebsten habe er feste Teams, über mehrere Saisons hinweg: «Damit die Leute gut und gerne arbeiten – und nächstes Jahr wiederkommen, muss ich aber gute Arbeitsbedingungen schaffen. Das ist doch klar», sagt der Landwirt.
Enrico ist vermutlich eine von rund 7743 Personen, die gemäss dem Bundesamt für Migration (SEM) 2025 in die Schweiz kamen, um in der Landwirtschaft zu arbeiten. Darunter sind 2489 Arbeiter:innen aus Polen und 2587 aus Rumänien – die beiden Nationen führen seit 2015 die Tabelle an. 205 Personen kamen aus Italien, 222 aus Deutschland. Insgesamt hat sich die Zahl der «Einwanderungen in die nicht-ständige Wohnbevölkerung zum Erwerb im landwirtschaftlichen Bereich» über die Jahre kaum verändert. Allerdings schwanken die Zahlen der einzelnen Einwanderungsländer. Beispielsweise kommen seit 2015 immer mehr Arbeiter:innen aus Frankreich oder Rumänien, während immer weniger aus Ungarn oder Italien einreisen. Doch wie viele Personen tatsächlich als Erntehelfer:innen in der Schweiz arbeiten, erfassen weder das SEM noch das Bundesamt für Statistik oder das SECO. Unter anderem weil Begriffe anders definiert werden und «Erntehelfer:in» keine offizielle Berufsbezeichnung ist.
Johanna und Szilamar aus Rumänien arbeiten das vierte Jahr in Folge auf dem Hof von Ralph Gilg. «Es ist ein guter Arbeitsplatz und wir wollen Geld ansparen», sagt Johanna, während sie einige Äpfel in die grüne Kiste vor sich purzeln lässt. Ein Freund habe ihnen damals den Tipp gegeben, in die Schweiz zu gehen, sagt Szilamer – «in Rumänien gibt es keine Arbeit».
Neben Freund:innen werben auch Unternehmen wie Rol-Job Hliwa, ein polnisches Personalvermittlungsbüro mit Sitz in Luzern, für die Arbeit in der Schweiz. Arbeitnehmer:innen können ihre Unterlagen einreichen und Rol-Job Hliwa vermittelt an die von den Arbeitgeber:innen ausgeschriebenen Stellen. Die Vermittlungsgebühr bezahlt der Betrieb. Garantien übernimmt das Vermittlungsunternehmen nicht, weder für die Arbeitsbedingungen vor Ort noch für die Fähigkeiten der Arbeitnehmer:innen. Und auch der Schweizer Bauernverband selbst vermittelt über dessen «Geschäftsbereich» Agrimpuls Praktikant:innen aus dem Ausland (Osteuropa, Brasilien und Japan) in die Schweizer Landwirtschaft – und umgekehrt.
Offiziell in der Schweiz melden müssen die Landwirt:innen ihre Erntehelfer:innen dann selbst. Solange diese aus dem EU/EFTA-Raum anreisen und sich für maximal drei Monate in der Schweiz aufhalten, können sie über das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit bis 90 Tage angemeldet werden. Bleiben sie bis maximal elf Monate, bedarf es einer L-Bewilligung.
Während die Arbeitgeber:innen auch in der Landwirtschaft die üblichen Abgaben wie Quellensteuer oder Beiträge für die Altersvorsorge bezahlen, müssen die Arbeiter:innen sich krankenversichern. Dafür verfügt der Schweizerische Bauernverband über eine eigene Krankenkasse, die Agrisano Krankenkasse AG. In der Regel meldet der Betrieb die Mitarbeitenden dort gleich selbst an, obwohl gesetzlich eine freie Wahl der Krankenkasse besteht. Die Landwirt:innen legen ihren Arbeiter:innen oft vorgefertigte Anmeldeformulare vor, die diese nur noch unterschreiben müssen, auch wenn sie das Dokument aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht zwingend verstehen. Gerüchte, wonach die Landwirt:innen von Agrisano eine Provision erhalten, konnte Saiten nicht erhärten.
Die Landwirtschaft ist vom Schweizer Arbeitsgesetz ausgenommen. Das Gesetz ist seit 1963 in Kraft, als noch viel mehr Betriebe in Familienhand und mehr Familienmitglieder eingebunden waren als heute. Es ersetzte das Fabrikgesetz. Vermutlich also ein politischer Kompromiss: Man wollte die Landwirtschaft nicht denselben starren Arbeitszeitregeln wie Fabriken und Büros unterstellen. «Die landwirtschaftliche Urproduktion ist vom Arbeitsgesetz ausgenommen, weil ihre besonderen, saisonalen und naturabhängigen Arbeitsbedingungen eine andere gesetzliche Regelung erfordern», bestätigt Monika Schatzmann vom Schweizer Bauernverband (SBV). Aus diesem Grund spreche sich der SBV stets gegen eine Unterstellung der Landwirtschaft unter das Arbeitsgesetz aus.
Mit Erfolg, denn die Landwirtschaftslobby gehört zu den mächtigsten in der Schweiz, der Bauernverband zu den grössten Dachverbänden. Etliche Landwirte sitzen im Schweizer Parlament, darunter der Präsident des Bauernverbands und Beinahe-Bundesrat Markus Ritter (Mitte) aus St.Gallen. Auch Bundesrat Guy Parmelin (SVP) ist Landwirt und dessen Partei- und Amtskollege Albert Rösti ist ebenfalls mit der Landwirtschaft verbandelt. Die SVP – historisch gesehen die Bauernpartei – war bei den letzten Wahlen (2023) die wähler:innenstärkste Partei.
Szilamer schaut zu Johanna, dann sagt er, er habe hier noch nie von schlechten Arbeitsbedingungen gehört. In Deutschland schon, aber hier nicht. Johanna schüttelt ebenfalls den Kopf. Diesmal habe sie sogar ihre Schwester mitgenommen, damit diese auch etwas verdienen könne. Unter Gilgs Erntehelfer:innen sind auch zwei Frauen aus Lettland, die bereits seit 15 Jahren für ihn arbeiten. Heute ernten sie Zwiebeln auf einem Feld hinter der Apfelplantage.
In erster Linie führt die Ausnahme der Landwirtschaft vom Arbeitsgesetz dazu, dass Arbeitnehmer:innen aus der Branche nicht geschützt sind. Ihnen fehlt die rechtliche Grundlage. Abhilfe sollen kantonale Normalarbeitsverträge (NAV) schaffen, branchenübergreifende Verträge über die Arbeitsbedingungen. So beträgt gemäss dem Thurgauer NAV «für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse» die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden und der Lohn wird bar ausbezahlt. In St.Gallen gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 49,5 Stunden an 5,5 Tagen. Beide Verträge sehen vor, dass Überstunden «nach Treu und Glaube zugemutet» werden können, Pausen bezahlt sind und Arbeitgebende einen Viertel des ersten Monatslohns zurückbehalten dürfen, als Kaution oder allfällige Reise- oder Vermittlungsgebühr. In Appenzell Ausserrhoden ist «Essenszeit keine Arbeitszeit», also nicht bezahlt, und pro Woche darf nicht mehr als 50 Stunden gearbeitet werden. Anders als in Innerrhoden, wo nicht mehr als elf Stunden täglich gearbeitet werden darf. Ausserdem ist dort «die unentgeltliche Besorgung der Wäsche Bestandteil des vereinbarten Lohnes».
Ein Mindestlohn existiert in keinem der Verträge. Ähnlich wie die beiden Appenzell vermerkt der Kanton Thurgau dazu im NAV: «Art und Höhe des Lohnes ist vor Antritt der Stelle schriftlich zu vereinbaren und soll dem Aufgabenbereich, dem Ausbildungsstand und den Fähigkeiten des oder der Angestellten entsprechen.» In St.Gallen verweist man immerhin auf die nationale Richtlinie. Diese «Lohnrichtlinie für familienfremde Arbeitnehmende in der Schweizer Landwirtschaft» wurde vom Schweizer Bauernverband (SBV) und vom Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) mit der Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter (ABLA) vereinbart. Gemäss dieser Richtlinie müssen «saisonale Angestellte ohne Erfahrung» einen monatlichen Lohn von 3460 Franken brutto erhalten. Praktikant:innen erhalten 2755 (bei einer viermonatigen Anstellung). Davon können neben den üblichen Sozialabzügen 990 Franken für Unterkunft und Verpflegung abgezogen werden.
Zu den Erntehelfenden von Ralph Gilg gehört an diesem Septembertag auch Brigitte. Sie führt selbst einen Hof, unweit jenem Gilgs. Man helfe sich gegenseitig, wenn es viel zu tun gebe, erzählt sie, während sie die Äpfel flink von den Ästen pflückt. Auf ihrem Hof werden Kirschen angebaut. Für die Ernte setze auch sie Ernthelfer:innen ein. «Schweizer Erntehelfenden müssen wir oft einen höheren Stundenlohn zahlen, sie sprechen Deutsch, sind oft flexibel und brauchen weder Unterkunft noch Meldeverfahren. Bei meinen ausländischen Ernthelfer:innen liegen die Löhne im Bereich der Branchenempfehlungen.»
Eine Richtlinie ist aber nicht mehr als genau das: ein Vorschlag. Kein Gesetz. Juristisch gesehen lässt sich ein Lohn auf dieser Vereinbarung nicht zwingend einklagen und der NAV steht über der Richtlinie. Genau dort liege das Problem, meint Florian Kobler: «Die von SBV, SBLV und ABLA veröffentlichten Lohnrichtlinien sind keine allgemeinverbindlichen Mindestlöhne. Sie dienen als Orientierung und werden in verschiedenen NAV erwähnt, begründen aber für sich allein keine zwingenden Mindestansprüche.»
So lassen die erwähnten NAV an vielen Stellen juristischen Spielraum. Dies zeigt sich auch anhand der Tatsache, dass es beispielsweise keine verbindlichen Vorschriften gibt, wie eine Unterkunft genau auszusehen hat oder was ein Mittagessen beinhalten muss, sondern nur Merkblätter. Gesetzliche Mindestanforderungen könnten auch hier wirksam sein, um Arbeitnehmende zu schützen. Doch was ist eine «faire» Unterkunft oder ein «gutes» Mittagessen? Welche Massstäbe oder Perspektiven müsste man hier anwenden?
Klar ist, dieser juristische Spielraum begünstigt Verstösse. Paul Sommer, Präsident der ABLA, bestätigt, dass sich gelegentlich Leute aufgrund von Vorfällen am Arbeitsplatz bei ihnen melden. Etwa zwei bis acht Fälle seien es jährlich. «Juristisch betreuen können wir die Leute nicht, das würde unsere Möglichkeiten übersteigen», so Sommer. Stattdessen werde ein Kompromiss gesucht, bei dem beide Seiten zufrieden seien. «Aber es melden sich längst nicht alle». Florian Kobler von der Unia erklärt den Umstand so: «Insbesondere ausländische Saison- und Erntearbeitskräfte melden Verstösse häufig nicht. Zu gross ist die Angst vor Kündigung, zu gross die Abhängigkeit vom Arbeitgeber.» Ausserdem spielten Sprachbarrieren und die Unkenntnis von Rechten eine Rolle. Zusätzlich kämen Befürchtungen bezüglich des Aufenthaltsstatus hinzu.
Das bestätigt auch Enrico. Er weiss, dass diejenigen, die damals am Video über die Arbeitsbedingungen auf dem Thurgauer Hof beteiligt waren, danach ihre Arbeit verloren. Und die Erntehelfer:innen im Übrigen selbst entschieden hätten, die Arbeitsbedingungen öffentlich zu machen – ohne das Zutun der Fau, wie vom Anwalt des Betriebs behauptet. Dazu komme – und auch das sei ein grosses Problem –, dass viele der Erntehelfer:innen auf die Arbeit und den Lohn angewiesen seien, weil die wirtschaftliche Situation in ihren Heimatländern prekär sei.
Ein Gesamtarbeitsvertrag würde die Arbeitnehmer:innen schützen, da sind sich Unia und ABLA einig. Doch dafür müssten sich die Arbeiter:innen organisieren und die Arbeitgeber:innen mit ihnen an einen Verhandlungstisch setzen: «Das dürfte aufgrund der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseite wohl nur schwer realisierbar sein», schätzt Florian Kobler ein. Gewerkschaftlich organisiert sind Erntehelfende nicht, die ABLA sei zwar Sozialpartnerin bei Verhandlungen mit den Bauernverbänden, jedoch keine Gewerkschaft, sondern ein kleiner Verein, sagt Paul Sommer. Dieser zählte letztes Jahr 61 Mitglieder, darunter eine Handvoll Erntehelfer:innen. Die ABLA hat Einsitz im Stiftungsrat der Agrisano Stiftung, der Eigentümerin der Agrisano Krankenkasse AG. Erntehelfer Enrico weiss, dass sich die Arbeitnehmenden organisieren müssen. Er ist gemeinsam mit anderen dabei, ein Netzwerk aufzubauen.
Ralph Gilg steht auf Stelzen zwischen den Apfelbäumen, sein Hut berührt das Netz über den Reihen, das die Früchte vor Vögeln schützt. «Ein Pärchen geht bei mir nach drei Monaten mit 15’000 Franken nach Hause – damit kann es sich nach wenigen Jahren ein Haus kaufen in Rumänien.» Wer Deutsch spreche, Erfahrung mitbringe oder im Team Verantwortung übernehme, erhalte mehr Lohn, führt Gilg aus.
Wo keine Gesetze oder vielseitig auslegbare Richtlinien herrschen, fällt auch das Kontrollieren schwer. In Bereichen ohne allgemeinverbindliche GAV sind nicht die Gewerkschaften für die Kontrollen und den Vollzug zuständig, sondern die Kantone. Auch die Kontrollen von Schwarzarbeit und der Einhaltung der flankierenden Massnahmen übernehmen die Kantone. Und auch da kocht jeder Kanton sein eigenes Süppchen.
In St.Gallen kontrolliert die Tripartite Kommission (TPK) Branchen ohne GAV. Jedes Jahr definiert die TPK mehrere Fokusbranchen. Die Landwirtschaft untersuchte die TPK zuletzt 2019. Dabei fordert die Kommission jeweils alle Betriebe der betreffenden Branche auf, Lohnabrechnungen und andere erforderliche Unterlagen einzureichen. Fällt dabei etwas negativ auf, erhält der Betrieb ein Schreiben mit der Aufforderung, die Löhne den Richtlinien anzupassen oder Fehler zu beheben. Weitere Konsequenzen gibt es für den einzelnen Betrieb nicht. 2019 rechneten gemäss dem Kanton St.Gallen alle Betriebe korrekt ab. Ist eine Branche nicht im Fokus der TPK, kontrolliert sie nur auf Verdacht oder stichprobenartig.
Im Thurgau erklärte die TPK die Landwirtschaft 2025 zur Fokusbranche. Auch hier hätten die Kontrollen «keine Anhaltspunkte für grobe oder systematische Verstösse gegen orts-, berufs- und branchenübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen» ergeben, berichtet der Leiter der Arbeitsmarktaufsicht des Thurgauer Amts für Wirtschaft und Arbeit, Herrmann Schnyder. Florian Kobler von der Unia sieht solche Ergebnisse skeptisch. Nur weil kantonale Behörden mitteilten, dass keine oder wenige Verstösse festgestellt worden seien, lasse sich daraus nicht schliessen, dass keine Missstände existierten.
Mit einem lauten Knattern setzt sich der kleine Traktor in Bewegung und zieht die Kisten mit den gepflückten Äpfeln wie einen Güterzug ein paar Meter weiter. Dann macht die Erntehelferin den Motor aus, steigt von der Maschine und schnallt sich ihren Korb wieder um. In seiner Rolle als Präsident des Thurgauer Obstverbands habe er nach dem Vorfall letztes Jahr bei jeder Gelegenheit an seine Berufskollegen appelliert, sich an die Richtlinien zu halten, sagt der Landwirt Gilg bestimmt: «Leute schlecht zu behandeln oder sich nicht an die Vorschriften zu halten, schadet der gesamten Branche, das geht gar nicht.» Gegenüber den Medien forderte Ralph Gilg damals mehr Kontrollen. Abgesehen von der schriftlichen Kontrolle im letzen Jahr habe er noch nie eine Kontrolle vor Ort auf seinem Hof erlebt.
Gemäss dem Bericht über die Schwarzarbeit 2025 des SECO kontrollierten die Ostschweizer Kantone zwischen 2021 und 2025 jeweils häufiger als im Jahr zuvor – branchenübergreifend. Insgesamt wird in der Landwirtschaft jedoch weniger kontrolliert als in anderen Branchen. «Dies lässt sich insbesondere dadurch erklären, dass die für Kontrollen bereitgestellten Ressourcen risikoorientiert eingesetzt werden», erklärt das Bundesamt. «Die Kontrollbehörden räumen den Branchen Vorrang ein, in denen ein erhöhtes Risiko von Schwarzarbeit besteht.»
Anne Kneer, Leiterin der Hauptabteilung Arbeitsbedingungen des St.Galler Amts für Wirtschaft und Arbeit, gibt zu bedenken, dass selbst Kontrollen vor Ort selten zur Meldung von Verstössen führen: «Auch weil der Ermessensspielraum gross ist, ist vieles nicht fassbar. Nur wenn eine konkrete Gesetzesbestimmung verletzt ist, können die entsprechenden Behörden reagieren.» In der Landwirtschaft also erst, wenn beispielsweise das Entsendegesetz, das Strafrecht oder Gesetze im Umwelt- oder Tierschutzbereich betroffen sind. Letztendlich kann ein Hofeigentümer oder eine -eigentümerin auch jederzeit den Zutritt zu Schlafplätzen verweigern – wer sich nicht daran hält, macht sich des Hausfriedensbruchs oder gar der Nötigung schuldig. Anne Kneer: «In einem solchen Fall müsste ein konkreter Anhaltspunkt für eine Straftat bestehen, damit die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden kann.»
Auch beim Gesundheitsschutz gebe es Lücken, sagt Kneer. Zwar kontrolliere die Stiftung Agriss schweizweit die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in landwirtschaftlichen Betrieben mit familienfremden Angestellten sowie die Anforderungen des Jugendarbeitsschutzes. Doch weil die Landwirtschaft nicht unter das Arbeitsrecht fällt, habe das kantonale Arbeitsinspektorat weniger Kontrollmöglichkeiten als in anderen Branchen. Aus den Daten der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) geht jedoch hervor, dass 2025 22 Personen tödlich verunfallten, 2024 waren es 25. Damit gehört die Landwirtschaft zu den gefährlichsten Branchen. Zum Vergleich: Die Suva spricht von durchschnittlich unter 80 tödlichen Berufsunfällen jährlich- über alle Branchen hinweg. Besonders betroffen dabei ist das Baugewerbe, wo sehr viel mehr Menschen arbeiten als in der Landwirtschaft, mit durchschnittlich sieben bis neun tödlichen Unfällen jährlich (2020–2024).
Behutsam sammelt Ralph Gilg ein paar einzelne Äpfel vom Boden auf. «Das kommt vom Frost», sagt der Landwirt und deutet auf eine vernarbte Stelle, dort, wo der Stiel aus der Frucht wächst. So einer werde vermostet, genauso wie jene, die zu klein oder zu gross seien. Um dies zu bestimmen, haben alle Arbeiter:innen eine Schablone am Pflückkorb – entspricht die Frucht nicht dem Richtwert der Sorte, landet sie in der Presse. «Um deutlich bessere Löhne zahlen zu können, müssten die Konsument:innen bereit sein, für unsere Äpfel höhere Preise zu bezahlen. Aufgrund der nur knapp kostendeckenden Preise kann nur Geld verdienen, wer viele makellose Früchte mit hohen Flächenerträgen kombinieren kann.» Und die Globalisierung sei auch im Obstbau längst angekommen. Kund:innen könnten deshalb das ganze Jahr über auf ein breites Angebot an verschiedenen Früchten zugreifen, meint Gilg. «Solange wir keine Hungersnot haben, werden unsere Früchte perfekt sein müssen. Bis dahin konkurrieren wir mit den schönsten Nektarinen, Orangen und Mangos aus aller Welt.»
Monika Schatzmann vom SBV sieht ebenfalls die Preisgestaltung als Hebel – möglicherweise: «Spielraum» um Arbeitsbedingungen zu verbessern «gäbe es eventuell», wenn die Landwirt:innen höhere Preise für ihre Produkte erzielten.
Der Preis eines Schweizer Apfels wird durch Sorte, Qualität, Handel, Transport und Lagerbestände bestimmt – die Landwirt:innen haben darauf kaum Einfluss. Bei sogenannten Clubsorten wie Pink Lady oder Greenstar wird die Vermarktung über eine geschützte Marke organisiert. Dadurch können solche Äpfel im Handel teurer verkauft werden als klassische Sorten, gleichzeitig gelten für die Produzent:innen zusätzliche Vorgaben und Kosten – entlang der von den Clubs definierten Richtwerte. Ausserdem konkurrieren die verschiedenen Detailhändler untereinander mit tiefen Preisen für beliebte Sorten, wodurch auch andere Sorten und weniger «schöne» Apfel aus der sogenannten Klasse II unter Druck geraten. «Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es eine Tatsache, dass keine grossen Verdienste in der Landwirtschaft sowohl für die Arbeitnehmenden wie auch für die Arbeitgebenden erzielt werden können», so Schatzmann. «Die Entwicklung ist leider gar nicht gut für die einheimische Landwirtschaft und eine nachhaltige Lebensmittelproduktion aus der Nähe.»
Am Ende also alles Konsumkritik? Möglichst viel Spielraum für Arbeitsbedingungen und am Hebel sitzen die Konsument:innen? Ist es nicht zu einfach, die Verantwortung über die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft den Konsument:innen abzugeben? Oder den einzelnen Landwirt:innen?
Das Problem liegt doch im System. Es hat System. Und in der Schweiz wird dieses massgeblich von der Landwirtschaftslobby geprägt. Einer Lobby, die ein System mit möglichst wenig Richtlinien füttert. Ein System, das Ausbeutung theoretisch möglich macht, vom Prekariat in wirtschaftlich schwachen Nachbarländern profitiert und damit genau dieses System am Laufen hält. Und die Menschen, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden, für die ein Schweizer Lohn die Lösung verspricht – möge er noch so tief sein –, sind der Treibstoff.
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