Sehr geehrter Herr Regierungsrat Fässler
Das Amt gegen Ausschaffungen hat in den letzten Wochen mehrfach auf die prekären Zustände im Ausschaffungsgefängnis Bazenheid hingewiesen. Dies aufgrund der persönlichen Situation unseres achtzehnjährigen Freundes J., einem afghanischen Flüchtling, der dort ca. fünfzig Tage lang als Gefangener eingesperrt war. Anfang Oktober wurde er zum zweiten Mal nach Italien abgeschoben, obwohl die Umsetzung der Asylverfahren in Italien, gelinde gesagt, als problematisch gilt.
J. wurde ein Beistand zur Rechtshilfe vermittelt und seine Geschichte detailliert rekonstruiert. Zu seiner Unterstützung wurden diverse Aktionen durchgeführt, unter anderem das «Grillen gegen Ausschaffung» und eine Demonstration in Bazenheid, an der rund vierzig Personen teilnahmen.
Es ist rechtsstaatlich und moralisch heikel, was in Bazenheid passiert. Als Regierungsrat und Jurist sollten Sie sich zudem fragen, ob im betreffenden Fall von Verhältnismässigkeit in der Umsetzung der Ausschaffungshaft gesprochen werden kann. Ein Flüchtling wird – ohne korrekten Abschluss seines Asylverfahrens – über fünfzig Tage lang eingesperrt, und das zu Bedingungen, die an Isolationshaft erinnern. Zum Beispiel scheint die Besuchszeit willkürlich gesetzt und ist im Fall des Gefängnisses in Bazenheid auf eine Stunde pro Woche beschränkt.
Ein weiteres Beispiel ist die bedenkliche Rolle der zuständigen Behörden, allen voran die der Vollzugsbeamten vor Ort. Diese begegneten den Aktivist_innen an der Demonstration vom 27. September mit einem Missbrauch ihrer Zuständigkeiten, den wir so nicht akzeptieren können. Der Gefangene J. wurde vor der Demonstration ohne Begründung umquartiert. Den Demonstrant_ innen wurde aber weisgemacht, J. befände sich in der Zelle und ein «spontaner» Besuch sei aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Wir haben keine Lust, uns von Vollzugsbeamten belügen zu lassen. Wer sich für moralische Werte einsetzt, eine bewilligte Demonstration mit friedlichen Mitteln durchführt (und notabene dafür bezahlt) und damit ein Grundrecht in der Schweiz wahrnimmt, sollte nicht für dumm verkauft werden.
Im Zuge der Rekonstruktion der Ereignisse wurden von Seiten der Behörden mehrmals Angaben zu Unterbringung und Vollzug im Ausschaffungsgefängnis verweigert oder unterschiedlich ausgelegt. Es fehlt also klar an Transparenz, was die Haftbedingungen betrifft. Wir fordern deshalb:
Wir hoffen auf eine wohlwollende Prüfung und rasche Umsetzung unserer Forderungen. Für ein Gespräch stehen wir jederzeit bereit.
Diesen Offenen Brief publizierte das Amt gegen Ausschaffungen Ende Oktober. Infos: amt-gegen-ausschaffungen-sg.tumblr.com
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