«Mehret», eine 27jährige eritreische Staatsbürgerin, stellt im Juli 2012 ein Asylgesuch in der Schweiz. In den Befragungen durch das Staatssekretariat für Migration SEM wird deutlich, dass sie Schlimmes erlebt hat. «Mehret» berichtet von mehreren Vergewaltigungen und Misshandlungen, sowie von einer Haft, aus der sie schlussendlich fliehen konnte. Was genau in den etwa acht Jahren passiert ist, die zwischen ihrer Flucht und der Einreise in die Schweiz liegen, kann sie nicht mehr mit Bestimmtheit sagen. «Mehret» fällt es schwer, über ihre Vergangenheit zu sprechen, klare Ausagen über ihre persönliche Geschichte zu machen und sich auf das Gespräch zu konzentrieren. Sie gibt selbst an, dass sie schwerwiegende mentale Probleme hat und mit der Befragungssituation überfordert ist. Im Dezember desselben Jahres erhält «Mehret» einen negativen Asylentschied, in dem ihre Äusserungen, sie könne sich nicht an das Geschehene erinnern, weil sie psychisch stark belastet sei, als Schutzbehauptung und bewusste Täuschungsversuche gewertet werden…
Der Fall «Mehret» ist einer von vielen, den die Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerfragen dokumentiert hat. Ob Bürgerkrieg, Folter, sexuelle Gewalt oder Gefahren auf der Reise: Die Gründe für Traumatisierungen sind so vielfältig wie die Fluchtbiographien. Und jeder Mensch reagiert anders auf traumatisierende Erlebnisse.
Das sagt Katri Hoch, die neue Geschäftsleiterin der St.Galler Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerfragen. Die St.Galler Institution ist neben Bern und Genf eine der drei privatrechtlich tätigen Beobachtungsstellen in der Schweiz, die sich die Dokumentation und Information über Asyl- und Ausländerfragen zur Aufgabe gemacht haben. Eines ihrer Mittel sind die Fachberichte – für den aktuellen Bericht über Traumatisierungen ist die St.Galler Stelle hauptverantwortlich. Erscheinen soll er im Herbst.
Hauptproblem: die Glaubwürdigkeit
Auch wenn die Grenzen zwischen «leicht» oder «schwer» oder «kaum traumatisiert» nicht genau zu ziehen seien, könne doch allgemein gesagt werden: «Flüchtlinge mit einem Trauma haben besonders grosse Schwierigkeiten im Asylverfahren. Hauptgrund ist die Schwierigkeit, ihre Fluchtgeschichte kohärent wiederzugeben – weil ihre Erinnerung an die traumatisierenden Erlebnisse blockiert ist. Dieser Verdrängungsvorgang, welcher als Begleiterscheinung von schweren seelischen Verletzung bekannt ist, wird im Asylverfahren nicht selten als ein Lügenindiz missverstanden.»
Beispielhaft dafür ist der Fall «Mehret», der nach mehreren Rekursen und erneuten Wegweisungsbescheiden vorläufig damit endet, dass die Frau nicht ausreisen kann, mit Nothilfe lebt und ihr die dringend nötige Therapie damit verwehrt bleibt.
Solche Flüchtlinge bräuchten bereits im Verfahren eine Atmosphäre, die ihnen ein Mindestmass an Vertrauen und Sicherheit bieten würde, und gute Betreuung. Gute Beispiele dafür gibt es: Katri Hoch nennt ein Pilotprojekt in Zürich, bei dem Asylsuchende bereits in einer frühen Verfahrensphase Rechtsberatung und weitere Unterstützung erhalten. Die positiven Folgen: Flüchtlinge seien besser vorbereitet – auch auf allfällig ablehnende Bescheide.
Benefizanlass «Traumatisierten Flüchtlingen eine Stimme geben»:
Sonntag 31. Januar 17 Uhr Kirche St.Laurenzen St.Gallen
Die Schauspielerin Diana Dengler liest Texte, Pianist Xoán Elías Castiñeira spielt Werke der Romantik
Angst und Scham
Neben juristischer Beratung wäre auch ein medizinischer und psychotraumatologischer Check-up sinnvoll – aber auch schwierig zu realisieren, räumt Katri Hoch ein. Der Begriff des Traumas ist schillernd, medizinisch weitläufig und auch den Patienten selber oft nicht vertraut. Katri Hoch: «Jede Art von körperlicher und seelischer Gewalt, von Erniedrigung, von lebenswichtigen Verlusten, von schwerwiegender Mangelerfahrung und von Zukunftslosigkeit ist traumatisierend und bewirkt seelische und körperliche Leiden. Hinter Schmerzzuständen, die den Weg in die Hausarztpraxis veranlassen, können sich Traumata verbergen, die zu schildern für die Betroffenen aus Angst und Scham oft kaum möglich ist.»
Belastendes vor und nach der Flucht
Und: Traumatisierungen geschehen nicht nur vor der Flucht, sondern auch danach: Eine von Misstrauen und Vorurteilen geprägte Befragung, Schnellverfahren mit nicht akzeptierbaren Negativentscheiden oder lange Verfahrensdauer unter belastenden Wohnbedingungen, das Gefühl der Rechtlosigkeit, das Fehlen der nächsten Angehörigen, auch das Fehlen einer Erwerbstätigkeit, die Ungewissheit über die Zukunft, all dies und vieles mehr kann traumatische Störungen verursachen oder verstärken.
Ziel des Berichts und des am Sonntag stattfindenden Benefizanlasses ist es denn auch, die Bevölkerung und die Behörden zu sensibilisieren für die in den lauten Debatten über die Migrationspolitik verdrängten oder nicht beachteten Leiden der traumatisierten Flüchtlinge.
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