«Wir geben Ihnen in Ihrer Argumentation recht. Es tut uns leid, wenn Sie sich durch dieses Projekt diskriminiert fühlen.» Beim Lesen dieser Briefpassage stehen Christoph Keller gleich nochmal die Haare zu Berg. Er kennt die Tonalität, sie ist «der Klassiker», sagt er. Und sein Antwortbrief fiel denn auch entsprechend aus: Es gehe nicht darum, dass er sich diskriminiert «fühle», sondern dass er tatsächlich diskriminiert werde. Und nicht nur er, sondern «ziemlich viele» andere, in der Mobilität behinderte oder alte Menschen auch.
Stein beziehungsweise Turm des Anstosses ist Das Buch. Die sechs Meter hohe und 22 Tonnen schwere Holzskulptur steht seit Mai im Park der HSG auf dem St.Galler Rosenberg. Der Künstler Josef Geier hat sie im Auftrag der evangelischen Kantonalkirche und der Evangelischen Allianz für das Reformationsjubiläum geschaffen.
Im Innern führen 13 Stufen in die Höhe, eine Anspielung auf den Passionsweg Jesu, mit der 14. «Station» als Podest, von dem aus man ins Weite sieht. 12 Stahlsäulen, symbolisch für die 12 Apostel, tragen die Konstruktion. Die Sicht durch das runde Fenster soll «Durchblick, Weitblick, Überblick und Ausblick» bieten, wie Geier gegenüber dem «Kirchenboten» sagte.
Christoph Keller vor dem «Buch». (Bild: pd)
Allerdings nicht für alle. Insbesondere nicht für Menschen im Rollstuhl wie Christoph Keller. «Wer kann, betritt das Objekt, wird von Dunkelheit umhüllt – Jammertal –, gelangt aber dank Muskelkraft stufenweise ins Licht. Wer nicht kann, nun, der bleibt im Dunkeln», kritisierte der Autor in einem Podiumsbeitrag im «St.Galler Tagblatt». «Hier steht ein Werk im öffentlichen Raum, das das Gefühl der Erlösung verspricht, tatsächlich aber Menschen auf Grund ihrer physischen Natur in solche einteilt, die in den Himmel gelangen und solche, die es nicht können. Wie kann man so gedankenlos sein?»
Nur ein bisschen diskriminierend?
Die Antwort der Kirchenverantwortlichen, siehe oben, hat den Verdacht der Gedankenlosigkeit für Keller eher noch bestätigt. Im Brief, den Kirchenratspräsident Martin Schmidt und der Leiter der Stadtmission St.Gallen, Gust Ledergerber als Präsident der Evangelischen Allianz, auf seine Kritik hin geschrieben haben, wird die fehlende Zugänglichkeit damit gerechtfertigt, dass das Werk bloss eine «temporäre Präsentation» sei und innert zwei Jahren dreimal umziehen werde: auf den Klosterhof, zum Vadiandenkmal und auf den Bahnhofplatz. Vom Künstler selber erhielt er dasselbe Schreiben.
Kellers ungnädige Reaktion: «Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass Sie wirklich glauben, dass Diskriminierung ok ist, wenn sie ‹nur› temporär ausgeübt wird. Zumal zwei Jahre eine lange Zeit ist. Ist es denn für Sie auch in Ordnung, zum Beispiel Menschen anderer Rassen manchmal herabzuwürdigen? Frauen zeitweilig zu unterdrücken? Kinder ab und zu zu misshandeln? Nicht immer, und schon ist es in Ordnung? Die Antwort wissen Sie: Diskriminierung ist ein Verstoss gegen die Würde und Rechte von Menschen.»
Das war am 14. Juli. Seither hat Keller von der Kirche nichts mehr gehört. Die Universität, der er seinen Protestbrief ebenfalls geschickt hatte, reagierte dagegen um einiges problembewusster. Man habe erst kürzlich eine eigene Stelle für Universitätsangehörige mit «special needs» geschaffen und diese inzwischen erweitert, schrieb Prorektorin und Germanistin Ulrike Landfester an Keller. Die Stelle habe die Aufgabe, die Behindertengerechtigkeit der HSG «Stück für Stück zu überprüfen». Die Kunstobjekte auf dem Rosenberg seien unter diesem Aspekt bisher aber nicht untersucht worden; Priorität hätten die Bedürfnisse der Studierenden. Sie lade Keller aber gerne zu einem Rundgang und zu einer Lesung ein – «seien Sie sicher, dass Ihr Anliegen hier nicht unter den Teppich gekehrt wird», schliesst der Brief.
Der weite Weg zur Hindernisfreiheit
Keller freut die Haltung der Uni – umso mehr, als er sonst eher zwiespältige Erfahrungen mit der «Behindertengerechtigkeit» macht. «Wenn ich durch die Stadt rolle, werde ich sozusagen auf ‹Schritt und Tritt› diskriminiert, durch fehlende oder gefährliche Gehsteigrampen, allzu viele Geschäfte, die mich mit nur gerade einer Stufe, die einfach mit einer Rampe zu überwinden wäre, ausschliessen, schwere Türen und andere Hindernisse.» Auch mit der Zugänglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel hapere es weiterhin, obwohl das Anliegen national festgeschrieben ist: Bis 2023 müssen Bahnen und Busse behindertengerecht sein, doch wird noch nicht überall umgerüstet sein – obwohl die Basis dafür, das Behindertengleichstellungsgesetz, dannzumal fast 20 Jahre alt sein wird.
Sowieso sinnvoller sei es, «hindernisfrei» statt «behindertengerecht» zu sagen, präzisiert Keller. Dann seien neben Menschen mit Behinderung auch Eltern mit Kinderwagen, Alte mit Rollator und Leute mit schweren Taschen mitgemeint. Mit der Überalterung der Gesellschaft betreffe das Thema immer mehr Menschen.
Ob künstlerische Werke allerdings den Anspruch erfüllen sollen und können, hindernisfrei zugänglich zu sein, ist eine verwickelte Frage. «Eigentlich: nein», sagt Christoph Keller. Kunst zeichnet sich oft gerade dadurch aus, dass sie Anstoss erregt, nicht «einfach so» zugänglich, schwierig oder sperrig ist. Dennoch: «Für Kunst im öffentlichen Raum wäre der allgemeine Zugang doch schon zumindest zu berücksichtigen – bei einem Werk aber, das Einsicht oder gar Erlösung durch physische Aktion verspricht, ist es ein Muss», findet Keller. «Meine Seele soll doch auch gerettet werden.»
Umbauen!
An der Buch-Skulptur stören ihn die Stufen auch grundsätzlich: «Ein Buch hat Seiten, keine Stufen.» Drum schlägt er kurzerhand vor, das Werk umzubauen. Vorbild für die Idee ist die Geschichte der Skulptur Scaffold in der Stadt Mankato im US-Bundesstaat Minnesota. Das Werk eines weissen Künstlers erinnerte in Form einer Hinrichtungsstätte an das Massaker von 1862 an 38 Dakota-Indianern. Was gut gemeint war, provozierte bei den Dakota böse Erinnerungen, sie sahen in den Galgen einen Ausdruck der Vorherrschaft der Weissen. Schliesslich wurde das Werk im Einvernehmen mit dem Künstler in einer Dakota-Zeremonie verbrannt.
Ähnlich könnten die St.Gallerinnen und St.Galler mit dem Buch verfahren, schreibt Keller in seinem Podiumsbeitrag im «Tagblatt»; gerade die Kirche müsste ja ein offenes Ohr für Zeremonien haben: «Statt es jedoch dem Feuer zu übergeben, wird das Buch Holzplatte für Holzplatte, Stahlverstrebung für Stahlverstrebung umfunktioniert. Allmählich wird aus den begehbaren Stufen ein begeh- und berollbarer Pfad, einer, der genauso durch die Dunkelheit ins Licht führen wird. Nichts von der Aussage des Kunstwerkes ist verloren gegangen, doch können nun alle daran teilnehmen.»
Ob es soweit kommt oder nicht: Entscheidend ist für Christoph Keller, dass das Bewusstsein geweckt wird für solche subtilen Formen und Orte der Diskriminierung. Dass darüber diskutiert wird – und zwar mit Einbezug der Menschen mit Behinderung. Dasselbe Anliegen verfolgt auch die Deklaration des Netzwerks Enthinderung in Bezug auf die anstehende IV-Revision. «Nothing for us without us»: So lautet der Grundsatz der Inklusion im Englischen. Sanktgallerisch hat ihn Keller übersetzt mit: «Gohts no?».
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